Meister-BAföG fördert erfolgreich die Bereitschaft zu Aufstiegsfortbildungen und Existenzgründungen

Zahl der Geförderten steigt auch 2004 – Frauen beteiligen sich stärker

Das „Meister-BAFöG“ der Bundesregierung steigert bei jungen Fachkräften nachhaltig die Bereitschaft zu Aufstiegsfortbildungen und Existenzgründungen. Nach den aktuellen Zahlen des Statistisches Bundesamtes bezogen im Jahr 2004 rund 133.000 Personen Leistungen nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG). Das waren rund 11.000 Geförderte oder neun Prozent mehr als 2003. Bundesbildungsministerin Edelgard Bulmahn sieht darin einen wichtigen Beitrag für eine innovative Wirtschaftsstruktur in Deutschland. „Mit der Qualifizierungsoffensive der Bundesregierung verwirklichen viele junge Menschen erfolgreich ihren Wunsch, sich beruflich höher zu qualifizieren“, sagte sie am Donnerstag in Berlin. Dadurch würden auch zusätzliche Arbeitsplätze geschaffen.

Ziel des „Meister-BAföG“ ist die finanzielle Unterstützung der beruflichen Aufstiegsfortbildung von Fachkräften mit abgeschlossener Erstausbildung sowie die Förderung von Existenzgründungen nach Abschluss der Ausbildung. Davon profitieren in steigendem Maße Frauen. So erhöhte sich die Zahl der geförderten Frauen im vergangenen Jahr gegenüber 2003 mit 14 Prozent doppelt so stark wie die der Männer (plus 7 Prozent) auf insgesamt 41.000. Bulmahn bezeichnete Neuerungen wie etwa die Einführung eines Kinderbetreuungszuschuss für Alleinerziehende als wichtige Frauenförderung. „Unsere Wirtschaft kann auf die gut ausgebildeten jungen Frauen nicht verzichten.“

Nach der aktuellen Statistik waren die 25- bis 29-jährigen mit einem Anteil von 34 Prozent der Geförderten am stärksten vertreten, gefolgt von den 20- bis 24-jährigen (28 Prozent) und den 30- bis 34-jährigen (17 Prozent). Die Förderzusagen für das Jahr 2004 umfassten insgesamt fast 379 Millionen Euro. Davon wurden 54 Millionen Euro als Zuschuss zum Lebensunterhalt und 67 Millionen Euro als Zuschuss zum Maßnahmebeitrag gezahlt. Als Darlehen wurden 257 Millionen Euro gewährt. Davon wurden 137 Millionen Euro für die Finanzierung der Lehrgangs- und Prüfungsgebühren verwendet sowie 116 Millionen Euro für Beiträge zum Lebensunterhalt und rund 4 Millionen Euro für das Meisterstück.

Mit der am 1. Januar 2002 in Kraft getretenen Novelle des AFBG wurden die Leistungen verbessert und der Förderbereich ausgeweitet. Von 2005 bis 2009 sind für das AFBG allein vom Bund insgesamt über 600 Millionen Euro vorgesehen. Das sind 78 Prozent der Gesamtfinanzierung. Die Länder beteiligen sich mit den restlichen 22 Prozent an der Gesamtfinanzierung.

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Silvia von Einsiedel idw

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