Die ersten Juniorprofessuren werden mit 12 Millionen Mark gefördert

Universitäten und Fachhochschulen in Deutschland können sich von heute an beim Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) um Fördermittel für die Einrichtung von Juniorprofessuren bewerben. Hierfür stellt der Bund noch in diesem Jahr Mittel in Höhe von 12 Millionen Mark zur Verfügung. Nach Inkrafttreten der Dienstrechtsreform im nächsten Jahr werden insgesamt 3.000 Juniorprofessuren mit 360 Millionen Mark gefördert.

Ein Kernpunkt der Reform des Hochschuldienstrechts ist die Einführung der Juniorprofessur. Mit ihr sollen Nachwuchswissenschafterinnen und Nachwuchswissenschaftler bereits mit Anfang 30, also zehn Jahre früher als heute üblich, die Möglichkeit erhalten, selbstständig zu forschen und zu lehren. Für die Ersterstattung einer Juniorprofessur sind jeweils 150.000 DM vorgesehen.

Universitäten und Fachhochschulen werden nun aufgerufen, ein Gesamtkonzept für die Einführung der Juniorprofessur als Modell zu erarbeiten und beim BMBF zur Förderung einzureichen. Förderfähig sind Nachwuchswissenschafter, deren Promotion nicht länger als fünf Jahre zurück liegt und die seitdem weitere wissenschaftliche Leistungen erbracht haben.

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