Bundesrat gibt grünes Licht für Novelle des Hochschulrahmengesetzes

Bulmahn: „Erfolgsmodell Juniorprofessur ist gesichert“

Der Bundesrat hat am Freitag den Weg für die dauerhafte Einführung der Juniorprofessur in Deutschland freigemacht. Damit werde vom 01. Januar 2005 an für den wissenschaftlichen Nachwuchs endlich wieder die notwendige Rechtssicherheit für ihre frühe Selbstständigkeit in Forschung und Lehre geschaffen, begrüßte Bundesforschungsministerin Edelgard Bulmahn die Entscheidung. „Das Erfolgsmodell Juniorprofessur ist gesichert.“ Die Juniorprofessur gibt laut Bulmahn jungen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern in einem deutlich jüngeren Alter als bisher Unabhängigkeit in Forschung und Lehre. Darüber hinaus erhalten die Beschäftigungsverhältnisse des wissenschaftlichen Nachwuchses wieder eine gesicherte Grundlage der Befristung.

Nach Ansicht von Bulmahn bietet die Juniorprofessur auch im internationalen Vergleich jungen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern attraktive Chancen und sichere Arbeitsperspektiven. Rund 15 Prozent der Juniorprofessuren seien mit Jungforscherinnen und Jungforschern aus dem Ausland besetzt. Es liege allerdings in der Verantwortung der Universitäten, wie die Reform letztendlich umgesetzt werde.

Die Juniorprofessur ist bereits in zehn Landeshochschulgesetzen verankert. Nach der Entscheidung im Bundesrat kann sie nun auch in den übrigen Bundesländern eingeführt werden. Bundesweit gibt es derzeit über 620 Juniorprofessorinnen und Juniorprofessoren.

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