FIBAA unterzeichnet europäische Vereinbarung zur Akkreditierung im Hochschulbereich

Vertreterinnen und Vertreter von Akkreditierungsagenturen aus acht europäischen Ländern erarbeiten und unterzeichnen einen gemeinsammen „Code of good practice“. Der Code regelt die Durchführung der Akkreditierungsverfahren im Hochschulbereich. Die Unterzeichnung des „Code of good practice“ stellt einen wichtigen Schritt zur Harmonisierung des europäischen Bildungsraums dar und gilt als Grundlage für die zukünftige länderübergreifende Anerkennung von Akkreditierungsentscheiden.

Im Rahmen der Jahrestagung des Europäischen Konsortiums der Akkreditierungsagenturen (ECA) in Zürich haben Vertreterinnen und Vertreter von Akkreditierungsagenturen aus acht europäischen Ländern einen gemeinsam erarbeiteten „Code of good practice“ unterzeichnet. Der Code regelt die Durchführung der Akkreditierungsverfahren im Hochschulbereich mit einheitlichen Standards und formuliert konkrete Anforderungen an das interne Qualitätsmanagement der Akkreditierungsagenturen. Die Unterzeichnung des „Code of good practice“ stellt einen wichtigen Schritt zur Harmonisierung des europäischen Bildungsraums dar und gilt als Grundlage für die zukünftige länderübergreifende Anerkennung von Akkreditierungsentscheiden.

Den Stellenwert der Akkreditierung stärken

Anlässlich der ECA-Tagung wurde zudem ein gemeinsam erarbeitetes Grundsatzpapier zum zukünftigen Stellenwert der Akkreditierung im europäischen Hochschulbereich verabschiedet. Die ECA ist überzeugt, dass die bildungspolitische Bedeutung der Akkreditierung im Hochschulbereich noch weiter zunehmen wird. Die gegenseitige Anerkennung von Akkreditierungsentscheiden erleichtert die internationale Anerkennung von Studienabschlüssen und Diplomen. Das ECA-Grundsatzpapier fordert ferner die Regulierung des auf internationaler Ebene unübersichtlichen Bildungsmarkts und appelliert an die europäischen Bildungsminister, die nationale wie auch die internationale Anerkennung von Bildungseinrichtungen und Studiengängen auf Hochschulniveau an die vorgängige Akkreditierung oder äquivalente Qualitätsprüfungen zu knüpfen. Bei der Akkreditierung handelt es sich um ein formales und transparentes Qualitätsprüfungsverfahren, in welchem anhand von definierten, international kompatiblen Standards überprüft wird, ob Hochschulinstitutionen beziehungsweise deren Studiengänge Mindestanforderungen an die Qualität erfüllen.

Von Berlin 2003 nach Bergen 2005

Die Resultate der ECA-Tagung werden in Vorbereitung des Treffens von Bildungsministerinnen und -ministern aus 40 europäischen Staaten in Bergen (Norwegen) überarbeitet und der europäischen Bologna-Follow-up-Gruppe zur Verfügung gestellt. Die im Jahr 2003 in Berlin formulierten politischen Ideen sind heute weitgehend umgesetzt. So gut wie alle europäischen Staaten haben mittlerweile Akkreditierungssysteme für den Hochschulbereich etabliert. Um einer weiteren Forderung der Berliner Ministerrunde entsprechen zu können, nämlich gegenseitig anerkannte Richtlinien, Kriterien und Methoden der Qualitätssicherung zu entwickeln, wurde im Jahr 2003 das ECA, das Europäische Konsortium der Akkreditierungsagenturen, gegründet.

Das European Consortium for Accreditation in Higher Education (ECA)

Das europäische Konsortium der Akkreditierungsagenturen (ECA) ist ein Zusammenschluss nationaler Akkreditierungsorganisationen. Es wurde im November 2003 mit dem Ziel gegründet, die Arbeit der Akkreditierungsorganisationen in Europa einheitlich zu regeln und damit die Voraussetzung dafür zu schaffen, dass in Zukunft nationale Akkreditierungsentscheide länderübergreifend anerkannt werden können. Das Ziel der „mutual recognition of accreditation decisions“ soll bis spätestens 2007 erreicht werden. Erste Zwischenergebnisse der laufenden Arbeiten wurden an der ECA-Jahrestagung in Zürich vom 2. und 3. Dezember 2004 vorgestellt.

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