Pakt für Forschung und Innovation

Die Bund-Länder-Kommission für Bildungsplanung und Forschungsförderung hat sich auf einen Pakt für Forschung und Innovation zugunsten der gemeinsam institutionell geförderten Wissenschaftseinrichtungen: Hermann von Helmholtz-Gemeinschaft Deutscher Forschungszentren (HGF), Max-Planck-Gesellschaft (MPG), Fraunhofer-Gesellschaft (FhG), Leibniz-Gemeinschaft (Wissenschaftsgemeinschaft Gottfried Wilhelm Leibniz e.V., WGL) sowie der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) als Forschungsförderungsorganisation verständigt.

Ziel des Paktes ist die Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Forschung durch eine bessere Ausschöpfung der vorhandenen Potentiale. Ziel ist die Konzentration auf Exzellenz, auf die Stärkung der Kooperation und Vernetzung über Organisationsgrenzen hinweg, auf die Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses sowie die Möglichkeit, neue und unkon-ventionelle Forschungsansätze aufzugreifen.

Zur Erreichung dieser Ziele verpflichten Bund und Länder sich,

– trotz der notwendigen Haushaltskonsolidierung alle Anstrengungen zu unternehmen, um den Einrichtungen finanzielle Planungssicherheit zu geben und die jährlichen Zuwendungen an die Einrichtungen bis zum Jahre 2010 jeweils um mindestens 3 % zu steigern, und
– die Rahmenbedingungen für Forschung und Entwicklung – z.B. im Bereich des Dienst- und Tarifsrechts – zu verbessern.

Die Wissenschaftseinrichtungen verpflichten sich im Gegenzug, die Qualität, Effizienz und Leistungsfähigkeit ihrer jeweiligen Forschungs- und Entwicklungstätigkeit zu steigern, indem sie durch geeignete Maßnahmen

– ihre Stärken und Schwächen im Exzellenzwettbewerb feststellen (Benchmarking),
– vorausschauend strategisch neue Forschungsbereiche erschließen und dabei risikoreichen und unkonventionellen Forschungsansätzen angemessen Raum geben (Foresight),
– Forschungsverbünde und Kooperationen mit den Hochschulen und der Wirtschaft ausbauen (Cluster),
– strukturierte Promotions- und Nachwuchsförderung weiterentwickeln und
– Strukturen zur verstärkten Förderung von Frauen in Wissenschaft und Forschung und zur Anhebung des Anteils von Frauen an Leitungspositionen in der Wissenschaft weiterentwickeln.

Die DFG wird durch unterschiedliche Fördermaßnahmen und Verfahrensoptimierungen

– die qualitätsorientierte Einzelförderung stärken,
– Innovation durch Förderung von Projekten und Forschungsfeldern mit hohem wissenschaft-lichem Risiko, aber erkennbarer Qualität und erwartbarem Erkenntnis-potential fördern
– Profilbildung stärken und dafür die Programme zur Konzentration von Exzellenz an Hoch-schulen fortentwickeln
– Vernetzung von Hochschulen und Forschungseinrichtungen insbesondere durch Förderung von Forschergruppen, Schwerpunkten, Graduiertenkollegs, Sonderforschungsbereichen und Forschungszentren unterstützen
– den forschungsstrategischen Dialog fördern und
– Wege zu einem Europäischen Forschungsförderungssystem unterstützen.

Ein wichtiger Grund dieser Prioritätensetzung zugunsten von Forschung und Innovation ist der Beschluss der Regierungschefs der EU-Mitgliedstaaten von Lissabon im Jahre 2000, die Forschung und Entwicklung in den Mitgliedstaaten zu stärken und anzustreben, dass die FuE-Aufwendungen der Mitgliedstaaten im Jahre 2010 3 % des Bruttoinlandsprodukts betragen. Zur Zeit betragen die Aufwendungen für FuE in Deutschland etwa 2,5 % des BIP. Um die Innovationskraft Deutschlands und dessen Position im globalen Wettbewerb zu sichern und um das in Lissabon gesetzte Ziel für Deutschland zu erreichen, ist eine Intensivierung von Forschung und Entwicklung erforderlich.

Die Forschungsorganisationen MPG, FhG, HGF und WGL bzw. deren Einrichtungen werden 2005 voraussichtlich gemeinsame Zuwendungen des Bundes und der Länder in Höhe von zusammen rund 3,8 Mrd. EURO erhalten, die DFG erhält rund 1,3 Mrd. EURO.

Media Contact

Burghard Kraft idw

Weitere Informationen:

http://www.blk-bonn.de

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