"Wettbewerb der Ideen" über effiziente Ausgestaltung von Studiengebühren

„Studiengebühren sind notwendig für die künftige Finanzierung unserer Hochschulen, sie dürfen aber niemanden vom Studium abschrecken. Wir brauchen die besten Köpfe an den Universitäten und nicht die dicksten Geldbeutel. Nur so können wir ein ’Land der Ideen’ werden.“ Dies erklärte Wissenschaftsminister Prof. Dr. Peter Fran-kenberg am 29. September bei der Bundespressekonferenz zum Thema „Studienfinanzierung“ in Berlin. Sie wurde bestritten von der Bundesvereinigung der Deut-schen Arbeitgeberverbände e. V. (BDA), der Hochschulrektorenkonferenz und dem Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg.

Minister Frankenberg stellte heraus, dass die Gebühren nur ein kleiner Beitrag zu den Gesamtkosten eines Studiums sein könnten, die sich in Deutschland auf durchschnittlich 8.500 Euro pro Semester belaufen. „In Baden-Württemberg halten wir 500 Euro pro Semester für einen angemessenen Betrag. Kosten in Höhe von bis zu 28.000 Euro im Jahr, wie sie an privaten amerikanischen Hochschulen teilweise anfallen, muss in Deutschland auch künftig niemand bezahlen.“ Ausgeschlossen werden müsse auch eine übermäßige Anhäufung von Schulden aus BAföG und Studiengebührengebühren. „Ich denke an eine Obergrenze von 15.000 Euro insgesamt. Auch eine Härtefallregelung ist vorgesehen“, sagte Frankenberg mit Blick auf das von ihm bereits Anfang dieses Jahres vorgelegte Papier „10 Eckpunkte zur Einführung sozialverträglicher Studiengebühren in Baden-Württemberg“.

Es sei zu begrüßen, dass inzwischen ein „Wettbewerb der Ideen“ über die effiziente und sozial gerechte Ausgestaltung von Studiengebühren zustande gekommen sei. Der jetzt vorgelegte Vorschlag der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände liefere einen weiteren wichtigen Beitrag und decke sich in wichtigen Punk-ten mit dem baden-württembergischen Modell, beispielsweise bei der Frage der Darlehensfinanzierung. „Anders als der BDA halte ich aber eine vom Elterneinkommen abhängige Ausbildungsförderung für die sozial gerechtere Lösung. Diesen Punkt gewichte ich höher als die – zweifellos vorhandenen – Vorteile einer Ausbildungsförderung, die unabhängig von der Einkommenssituation der Studierenden und ihrer Eltern gewährt wird.“ Er könne es sich durchaus vorstellen, dass in den einzelnen Bundesländern Studiengebühren unterschiedlich erhoben werden. Ein einheitliches Verfahren sei seiner Meinung nach nicht nötig, da die Besonderheiten der Hochschulsysteme in den Ländern berücksichtigt werden müssten.

Minister Frankenberg stellte klar, dass es sich bei allen Überlegungen zur Ausgestaltung von Studiengebühren lediglich um Modelle handele. An eine Umsetzung sei derzeit nicht zu denken, da das Hochschulrahmengesetz allgemeine Studiengebühren verbiete. „Ich halte das für unakzeptabel. Für die Hochschulfinanzierung sind allein die Länder zuständig“, kritisierte er. „Diese werden nun durch ein Gesetz des Bundes daran gehindert, die für die Hochschulen dringend benötigten zusätzlichen Einnahmequellen zu eröffnen. Wir sind gespannt auf das Urteil des Bundesverfas-sungsgerichtes, das sich bald mit dem Gebührenverbot befassen wird. Es wird dabei nicht nur um die Zulässigkeit von Studiengebühren gehen, sondern auch darum, welche Bedingungen die Richterinnen und Richter möglicherweise formulieren.“ Erst nach dem Urteilsspruch sei an eine konkrete Ausgestaltung zu denken.

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Biljana Bojic idw

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