Neu geregelter Hochschulzugang ermöglicht mehr Wahlfreiheit

Bulmahn: „Studienbewerber können sich individuell vorbereiten“

Der neu geregelte Hochschulzugang eröffnet Studienbewerbern neue Perspektiven. Bundesbildungsministerin Edelgard Bulmahn begrüßte die Verabschiedung der Reform am Donnerstag im Bundestag. „Jetzt können sich die künftigen Bewerberinnen und Bewerber schon in der Schule auf ihr Studium vorbereiten.“ Künftig könnten die Hochschulen ihre Studierenden nicht nur nach der Abiturdurchschnittsnote auswählen, sondern auch die Noten einzelner Schulfächer berücksichtigen. „Wer in der Schule naturwissenschaftliche und mathematische Fächer belegt, kann damit etwa seine Chancen auf einen Medizinstudienplatz erhöhen“, sagte die Ministerin. Hochschulen könnten mit dem neuen Verfahren auch die Motivation der Studierenden stärker berücksichtigen.

„Mit dem neuen Zugangsrecht leisten wir einen wichtigen Beitrag für das wissenschaftliche Klima an unseren Hochschulen“, sagte Bulmahn. Die Neuregelung betrifft bundesweit zulassungsbegrenzte Studiengänge, wie etwa Betriebswirtschaftslehre, Biologie, Medizin und Pharmazie. Der mit 60 Prozent größte Teil der Studienplätze wird künftig in einem Auswahlverfahren von den Hochschulen selbst verteilt. Dabei können neben der Abiturdurchschnittsnote auch gewichtete Einzelnoten berücksichtigt werden. Fachspezifische Tests und Auswahlgespräche sind ebenfalls möglich. 20 Prozent der Studienplätze gehen an die Abiturbesten, die sich ihre Hochschule selbst aussuchen können. 20 Prozent der Studienplätze werden nach Wartezeit vergeben.

Der Bundesrat muss der Reform noch zustimmen. Die Behandlung ist für den 09. Juli geplant. Die Neuregelung wird erstmals zum Wintersemester 2005/2006 angewendet werden. [312/2082

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