Wandel im Handel: Berufsausbildung im Einzelhandel modernisiert!

Am 1. August 2004 gehen sie an den Start – die unter Federführung des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB) gemeinsam mit den Sozialparteien grundlegend modernisierten Ausbildungsregelungen für die Berufe „Verkäufer/in“ (zweijährige Ausbildung) und „Kaufmann/frau im Einzelhandel“ (dreijährige Ausbildung). Sie lösen die seit 1968 bzw. 1987 gültigen Vorschriften ab und setzen an ihre Stelle ein in hohem Maße flexibles und durchlässiges Ausbildungskonzept: Den Ausbildungsunternehmen ermöglichen sie, die Ausbildung an dem jeweiligen Betriebsbedarf auszurichten. Auszubildenden bieten sie die Chance, ihren Interessen zu folgen und ihre Ausbildungsinhalte aus einer Vielzahl angebotener Wahlqualifikationen zu kombinieren. Und sollten angehende Verkäufer/innen nach ihrer zweijährigen Ausbildung feststellen, dass sie weiter lernen möchten, ist auch das ohne Probleme möglich: Das für beide Berufe entwickelte Gesamtkonzept baut auf Durchlässigkeit und macht es leicht, bis zum Abschluss „Kaufmann/frau im Einzelhandel“ durchzusteigen.

Angesichts des enormen Strukturwandels, den der Wirtschaftsbereich „Einzelhandel“ in den letzten Jahren erfahren musste, war eine Modernisierung der Einzelhandelsberufe mit derzeit über 100 000 Auszubildenden seit langem überfällig: Rationalisierungs- und Konzentrationsprozesse, Preiswettbe-werb, Umsatzrückgang und Personalabbau haben das Profil der Unternehmen geschärft. Im eigenen Betrieb qualifiziertes, flexibel einsetzbares und in hohem Maße kundenorientiert denkendes und handelndes Personal ist in dieser Situation eine wichtige Grundlage, um erfolgreich am Markt weiterbestehen zu können.

Die veränderten Anforderungen an die Fachkräfte im Einzelhandel finden ihren Niederschlag in umfangreichen Änderungen sowohl der Ausbildungsstruktur wie auch der Ausbildungsinhalte der Berufe „Verkäufer/in“ und „Kaufmann/frau im Einzelhandel“.

Veränderte Ausbildungsstruktur:

  • Gemeinsames Ausbildungskonzept mit identischen Inhalten in den ersten beiden Ausbildungsjahren zur Verbesserung der Durchlässigkeit zwischen den Berufen und der Durchstiegsmöglichkeiten für Verkäufer/innen.
  • Ausbildung nach einem Bausteinsystem mit Pflichtqualifikationseinheiten und zwei Arten von Wahlqualifikationseinheiten, die – je nach dem Bedarf der Betriebe und den Bedürfnissen und Neigungen der Auszubildenden – kombiniert werden können.
  • In den ersten zwei Ausbildungsjahren Vermittlung grundlegender Inhalte für eine verkaufsorientierte Tätigkeit in beiden Berufen im Rahmen der Pflichtqualifikationseinheiten (21 Monate). Hinzu kommt im zweiten Ausbildungsjahr eine von vier Wahlqualifikationseinheiten (3 Monate). Kaufleute im Einzelhandel absolvieren im dritten Ausbildungsjahr eine weitere Pflichtqualifikationseinheit sowie drei von sieben angebotenen Wahlqualifikationseinheiten (je 3 Monate).
  • Angebot einer Zusatzqualifikation „Grundlagen zur unternehmerischen Selbstständigkeit“ im dritten Ausbildungsjahr.

Veränderte Ausbildungsinhalte

  • Breite Warenkunde für alle Auszubildenden im Einzelhandel.
  • Anwendungsbezogene Warenwirtschaft, auch in computergestützter Form, sowie Anwendung von Informations- und Kommunikationstechniken (obligatorisch für alle Betriebsformen).
  • Rechnungswesen als Instrument der Steuerung und Kontrolle statt als Dokumentationsinstrument: Kosten- und Leistungsrechnung, Statistik und Kennzahlenrechnung statt Technik der Buchführung.
  • Gesprächsführung, Maßnahmen der Kundenzufriedenheit, Kundenbindung, Konfliktlösung, usw. zur Verbesserung der Kundenorientierung und des Kundenservice.
  • Als Zusatzqualifikation: Grundlagen unternehmerischer Selbstständigkeit, um bereits in der ersten Berufsausbildung Selbstständigkeit als berufliche Perspektive ins Blickfeld zu rücken und die Voraussetzungen, Risiken und Chancen der Gründung oder Übernahme eines Unternehmens zu thematisieren.
  • Einheitliches Prüfungskonzept für beide Einzelhandelsberufe: Gleiche Zwischenprüfung zu Beginn des zweiten Ausbildungsjahres sowie vergleichbare Gestaltung der schriftlichen und mündlichen Abschlussprüfung.

Wegen des Erlasses der neuen Ausbildungsvorschriften kurz vor Beginn des neuen Ausbildungsjahres wurde eine Übergangsfrist bis zum 28. Februar 2005 eingerichtet. Sie gewährt den Ausbildungsbetrieben mehr Zeit zur Umstellung und erlaubt, nachvermittelte Auszubildende noch nach den alten Regelungen einzustellen.

Parallel zu den neuen Ausbildungsordnungen wurde für die schulische Ausbildung ein neuer Rah-menlehrplan erarbeitet, der mit der Ausbildungsordnung sachlich und zeitlich abgestimmt wurde.

Hannelore Paulini-Schlottau: „Handel ist Wandel: Die modernisierte Einzelhandelsausbildung“; erscheint demnächst in Nr. 4/2004 der Zeitschrift „Berufsbildung in Wissenschaft und Praxis“ (7,90 Euro); Bestellanschrift: W. Bertelsmann Verlag GmbH & Co. KG, Postfach 10 06 33, 33506 Bielefeld, Tel. 0521/911 01-11, Fax: 0521/911 01-19, E-mail: service@wbv.de

Ansprechpartnerinnen im BIBB für die Einzelhandelsberufe: Anita Krieger, Tel.: 0228/107-2424, E-mail: krieger@bibb.de und Hannelore Paulini-Schlottau, Tel.: 0228/107-2423, E-mail: paulini@bibb.de

Media Contact

Anita Krieger idw

Weitere Informationen:

http://www.bibb.de/de/11772.htm

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