Ab 2005 für Betriebswirtschaft keine zentrale Studienplatzvergabe

Ab 2005 für Betriebswirtschaft keine zentrale Studienplatzvergabe mehr – NRW will Bundesverwaltungsgericht anrufen
Um die Zentralstelle für die Vergabe von Studienplätzen (ZVS) in Dortmund bahnt sich eine gerichtliche Auseinandersetzung unter den Bundesländern an.

Um die Zentralstelle für die Vergabe von Studienplätzen (ZVS) in Dortmund bahnt sich eine gerichtliche Auseinandersetzung unter den Bundesländern an. Mit den Stimmen der CDU-geführten Bundesländer hat der Verwaltungsausschuss der ZVS am Donnerstag, dem 27. Mai 2004, beschlossen, den Studiengang Betriebswirtschaftslehre ab Sommersemester 2005 nicht mehr zentral über die ZVS vergeben zu lassen. Das Land Nordrhein-Westfalen behält sich vor, gegen diesen Beschluss das Bundesverwaltungsgericht anzurufen.

Auf Antrag von Hessen und Niedersachsen hatte der ZVS-Verwaltungsausschuss, in dem die Wissenschaftsministerien der Bundesländer vertreten sind, in einer Sondersitzung in Merseburg beschlossen, den Studiengang Betriebswirtschaftslehre ab dem Sommersemester 2005 aus dem ZVS-Verfahren herauszunehmen. Begründet wurde dieser Antrag mit der „seit Jahren bestehenden unvollständigen Auslastung dieses Studiengangs an den Universitäten“. Die Gesamtauslastung habe zuletzt nur noch 97,4 Prozent betragen, die Bewerberzahlen seien „in den letzen Jahren rückläufig“. Daher bestehe „kein Bedürfnis für eine zentrale Vergabe der Studienplätze“.

Die SPD-regierten Bundesländer hatten dagegen argumentiert, dass sich im Sommersemester 2003 auf 2.614 Studienplätze 7.531 Studieninteressierte gemeldet hätten, im Wintersemester seien es 24.235 Bewerber bei einer Platzzahl von 10.243 gewesen. Damit hätten sich 2,9 bzw. 2,4 Bewerber je Studienplatz gemeldet. Der gemeinsam von den Länder verab-schiedete Staatsvertrag über die Vergabe von Studienplätzen fordere in solchen Fällen eindeutig die zentrale Studienplatzvergabe. Außerdem habe das Beispiel des zum Wintersemester 2002 aus dem ZVS-Verfahren herausgenommenen Studiengangs Rechtswissenschaft gezeigt, dass inzwischen nahezu alle Universitäten Zulassungsbeschränkungen eingeführt haben. Da sich die Studienbewerber nicht nur bei einer, sondern bei möglichst vielen Universitäten bewerben würden, entstünde eine erhebliche Scheinnachfrage. An stark nachgefragten Hochschulen würde teilweise mehr als die fünffache Menge an Bewerbern zugelassen, um die vorhandenen Studienplätze annähernd vollständig zu besetzen. Auch in einem solchen Fall sehe der Staatsvertrag eine zentrale Studienplatzvergabe vor.

Auch der Beirat der ZVS, in dem die Universitäten der Bundesländer vertreten sind, hatte sich kürzlich gegen eine Herausnahme der Betriebswirtschaft aus dem ZVS-Verfahren ausgesprochen. „Für politische Demonstrationen auf dem Rücken der Bewerber sowie der Hochschulen dürfe“, so der ZVS Beirat, „das Zulassungsverfahren nicht missbraucht werden.“ Die Hochschulvertreter votierten sogar für eine erneute zentrale Studienplatzvergabe im Fach Rechtswissenschaft, konnten sich damit aber nicht durchsetzen.

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Bernhard Scheer idw

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