Kabinett beschließt Modernisierung des BAföG

Bulmahn: „BAföG sichert Chancengleichheit für Bildungserfolg“

Bundesbildungsministerin Edelgard Bulmahn sieht in der finanziellen Bildungsförderung des Bundes einen zentralen Markstein für die nachhaltige Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands. „Wir können unser Geld nicht besser investieren als in die Begabungen unserer jungen Menschen“, sagte die Ministerin am Mittwoch in Berlin. Zuvor hatte das Kabinett ihren Entwurf des Einundzwanzigsten Gesetzes zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (21. BAföGÄndG-E) beschlossen.

Mit der großen BAföG-Reform habe die Bundesregierung seit März 2001 zehntausenden jungen Menschen zusätzlich den Weg in eine bessere Ausbildung geebnet, sagte die Ministerin. „Damit haben wir bei der zuvor jahrelang rückläufigen Ausbildungsförderung eine positive Dynamik in Gang gesetzt. Wir haben die richtigen Instrumente genutzt.“

Die nun beschlossenen Änderungen sollen der Entbürokratisierung des BAföG-Verfahrens dienen. So werde der Verwaltungsvollzug erleichtert und die Transparenz des Gesetzes erhöht. Damit brauchen unter anderem Studienfachwechsel in den ersten beiden Semestern nicht mehr besonders begründet zu werden. Förderungsausschüsse an Hochschulen, die bislang bei Entscheidungen über Fachrichtungswechsel, Zweitausbildungen sowie bei Überschreiten der Altersgrenze gegebenenfalls beteiligt werden mussten, soll es künftig bundeseinheitlich nicht mehr geben.

Den Entwurf zum 21. BAföG-Änderungsgesetz finden Sie [hier]

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Silvia von Einsiedel idw

Weitere Informationen:

http://www.bmbf.de

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