Das IPR-Helpdesk zeigt, wie man Wissen und Ergebnisse schützt

Damit Forscher in der innovativen Forschung bereitwillig zusammenarbeiten und um die Früchte dieser Zusammenarbeit auf den Markt bringen zu können, ist der Schutz der geistigen Eigentumsrechte (IPR) von wesentlicher Bedeutung. IPR sind jedoch für viele ein komplexes Thema. Damit man die Fülle an juristischen Fachtermini versteht, ist Unterstützung vonnöten.

Das IPR-Helpdesk nahm 1998 als Pilotprojekt des Unterprogramms für Innovation und KMU des Fünften Rahmenprogramms seinen Betrieb auf. Auf Grund der Unterstützung, die das Projekt seit seiner Gründung der europäischen Forschung geleistet hat, wurde das Helpdesk im Jahr 2002 zu einer „Begleitmaßnahme“. Dabei handelt es sich laut der Definition der Kommission um eine Maßnahme, die „zur Umsetzung eines spezifischen Programms beiträgt“.

Die Umwandlung des IPR-Helpdesk kam gerade rechtzeitig, denn mit der Einführung völlig neuer Instrumente im Sechsten Rahmenprogramm (RP6) traten eine Fülle neuer Fragen auf. „Integrierte Projekte“ und „Exzellenznetze“, in denen mehr Partner als in den Instrumenten der vorherigen Rahmenprogramme zusammenarbeiten, werden die Fragen im Zusammenhang mit IPR noch komplexer machen. Dies wurde von der Kommission berücksichtigt, indem sie sich bemühte, einfachere Verfahren und einen besseren Rechtsrahmen einzuführen.

„Seit das Pilotprojekt 1998 seine Arbeit aufnahm, machte sich in der EU-Forschergemeinde immer mehr das Bewusstsein breit, dass IPR wichtig für die EU-Forschung sind und daher gewahrt werden müssen und dass die wertvollen Ergebnisse der von der EU finanzierten Forschung nicht verloren gehen oder verschwendet werden dürfen“, sagte Alexander Weir vom britischen Queen Mary Intellectual Property Research Institute, der beim IPR-Helpdesk für Öffentlichkeitsarbeit zuständig ist, gegenüber CORDIS-Nachrichten. „Inzwischen verfügen die Europäische Kommission und das Europäische Parlament mit dem IPR-Helpdesk über einen kostenlosen Dienst, der auf das gebündelte Wissen und die Kompetenz mehrerer führender europäischer Universitäten zurückgreifen kann“, fügte er hinzu.

Das Helpdesk wird von einem Konsortium betrieben, an dem Hochschulen und andere Partner aus Belgien, Deutschland, Spanien und dem VK beteiligt sind. Der kostenlose Dienst bietet derzeitigen und potenziellen EU-Forschungsprojektpartnern Unterstützung in Fragen des geistigen Eigentumsrechts. Er betreibt eine Website mit allgemeinen Informationen in fünf Sprachen – Englisch, Französisch, Deutsch, Italienisch und Spanisch – und Antworten auf häufig gestellte Fragen wie etwa „Wer ist der Eigentümer der Verbesserungen an bestehendem Know-how?“ oder „Muss ich jedem Zugriff gewähren?“. Fragen können per E-mail gestellt werden und werden innerhalb von fünf Arbeitstagen beantwortet. Das Helpdesk betreibt außerdem eine umfangreiche Öffentlichkeitsarbeit über die Bedeutung von IPR.

Die Kommission hält sich in Fragen der Projektverwaltung im RP6 weit mehr zurück und empfiehlt, dass Projektpartner zunächst eine Konsortialvereinbarung abschließen, bevor die Arbeit beginnt. Das Helpdesk empfiehlt zwar keine Konsortialvereinbarung, hat aber eine Checkliste ausgearbeitet, um Betroffene auf wichtige Punkte aufmerksam zu machen, die sie bei der Aufstellung einer solchen Vereinbarung beachten sollten.

Die Diskussionen der letzten Zeit über ein Gemeinschaftspatent und die Softwarepatentierung gewährleisten, dass Fachleute für geistige Eigentumsrechte noch auf längere Sicht gefragt sein werden. Weir geht davon aus, dass auch das Helpdesk auf absehbare Zeit eine Aufgabe erfüllen wird und dass sein Aufgabenbereich erweitert werden könnte: „Die GD Binnenmarkt, Handel und insbesondere Forschung besitzen ein bedeutendes Interesse an IPR-Fragen im Zusammenhang mit der Wirtschaft und der Forschung. Daher glaube ich, dass die Aufgaben eines zukünftigen IPR-Helpdesk mehr die Bereiche Wirtschaft und Forschung betreffen werden.“

Obwohl der Rat „Wettbewerbsfähigkeit“ im März 2003 zu einer gemeinsamen Position gelangt ist, sind die Verhandlungen über das Gemeinschaftspatent noch nicht abgeschlossen. Einer der größten Stolpersteine ist nach wie vor die Frage der Gerichtsbarkeit, d.h. ob für Streitsachen ein Gemeinschaftsgericht oder die nationalen Gerichte zuständig sein sollen. Da die kohärente und einheitliche Rechtsprechung oberste Priorität hat, sei sich die Kommission Weir zufolge „bewusst, dass die Einrichtung eines zentralen Patentgerichts, das für die Regelung von Streitigkeiten über die Verletzung und die Rechtsgültigkeit zuständig ist, die beste Lösung ist“. Er geht davon aus, dass ein gemeinschaftliches Patentsystem als wichtigste Merkmale ein zentrales Patentgericht in Luxemburg, spezielle Patentkammern am Gericht erster Instanz für Entscheidungen über Rechtsmittel und, falls die Anzahl der Fälle zu groß für ein zentrales Gericht wird, die Möglichkeit der Einrichtung von Regionalkammern aufweisen muss.

Media Contact

cn

Weitere Informationen:

http://www.ipr-helpdesk.org

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