Herzstück der TU-Strukturreform beschlossen


Herzstück der Strukturreform der TU Berlin beschlossene Sache / Mit großer Mehrheit beschließt das Kuratorium der TU Berlin die Budgetierung

Die Neuorganisation ihrer Finanzstrukturen und die eigenständige Verwaltung des Universitätshaushalts durch die Fakultäten, die sogenannte Budgetierung, ist das Herzstück der Reformen an der TU Berlin. Am 26. Juli 2000 beschloss das Kuratorium der TU Berlin mit großer Mehrheit (19 Ja-Stimmen und eine Nein-Stimme) die Budgetierung. Nun ist ihre Einführung beschlossene Sache. Damit ist die TU Berlin, die als erste Universität des Landes eine Budgetierung aller Bereiche durchführt, bei der Umsetzung ihrer Struktur- und Verwaltungsreform einen Riesenschritt weiter.

Mit der Einführung der Budgetierung wird der Haushalt der TU Berlin dezentralisiert und die einzelnen Fakultäten der Universität können ihre Mittel in Zukunft in eigener Verantwortung verwalten. Damit erreicht die TU Berlin vor allem kürzere Wege und einen effizienteren Einsatz der entsprechenden Mittel. Denn die Fakultäten können vor Ort häufig besser entscheiden, wo und wann welche Mittel eingesetzt werden müssen. Bisher wurden die Budgets der einzelnen Fachbereiche durch die Zentrale Universitätsverwaltung (ZUV) verwaltet. Die Fachbereiche konnten zwar selbständig Bestellungen aufgeben und ihre Mittel planen, hatten aber keine Anordnungs- oder Bewirtschaftungsbefugnisse. Die ZUV verfügte über die Freigabe der Mittel und trug damit auch die Verantwortung für den Haushalt. Während die ZUV die Budgets in der Regel rein „haushaltsmäßig“ verwaltet hat, d.h. lediglich Ausgaben und Einnahmen buchte, können die Fakultäten ihre Budgetplanung nun inhaltsmäßig und qualitativ steuern.

Nachdem auf der Sitzung des Akademischen Senats (AS) vom 17. Mai 2000 letzte Streitpunkte – vor allem zum Termin der Einführung der Budgetierung, zur Möglichkeit der Rücklagenbildung durch die Fakultäten und zur Deckungsfähigkeit von Personal- und Sachmitteln – beseitigt werden konnten und sich der AS mit Mehrheit für die Budgetierung ausgesprochen hatte, beschloss nun auch das höchste Gremien für die Universität, das Kuratorium der TU Berlin, die Einführung der Budgetierung.

Ab dem 1. Januar 2001 sollen die Fakultäten zum ersten Mal einen eigenen Globalhaushalt erhalten. Generell setzt sich das Budget einer Fakultät künftig aus drei Teilbeträgen – Sachmitteln, Personalmitteln und Mitteln für Investitionen – zusammen. Im Januar 2001 erhalten die Fakultäten zunächst das Sachmittelbudget. Die Budgetierung der Personalmittel erfolgt erst im Januar 2002, da es gegen die gleichzeitige Budgetierung von Sach- und Personalmitteln erhebliche Bedenken gab. Die Personalmittel werden den Fakultäten daher zunächst im Probebetrieb zur Verfügung gestellt. Die Eigenverwaltung folgt dann ab Januar 2002. Damit wird das eigentliche Kernstück der Budgetierung umgesetzt, denn dann sind Sach- und Personalmittel untereinander deckungsfähig. Darüber hinaus können Sach- und Personalmittel in Investitionsmittel umgewandelt werden. Die Fakultät kann selbständig über die Verteilung ihrer Mittel entscheiden sowie Mehr- oder Minderausgaben zwischen den Titeln ausgleichen. Außerdem können die Fakultäten aus ihren Mitteln künftig Rücklagen bilden, die ihnen im nächsten Haushaltsjahr zu 100 Prozent zur Verfügung stehen. Auch die Raumbudgetierung bietet Möglichkeiten, etwa durch Mieteinnahmen weitere Rücklagen zu bilden.

Neu an der Budgetierung ist auch die Zusammensetzung des Fakultätshaushalts. Während die Ermittlung des alten Fachbereichsbudgets zu großen Teilen auf der vorhandenen Zahl des Fachbereichspersonals (Ist-Ausstattung) beruhte, orientiert sich die Budgetierung der neuen Fakultäten an deren Soll-Struktur, d.h. an der laut Ausstattungsplan angestrebten Personalausstattung.

Für diese erhalten die Fakultäten die im Haushaltsplan der TU Berlin festgelegten Durchschnittssätze, also nicht die volle Erstattung der anfallenden Kosten für die Ist-Ausstattung.
Für die Errechnung der sogenannten formelgebundenen Mittel wurden vier Kategorien erarbeitet. Danach erhalten die Fakultäten künftig Mittel für Lehre und Forschung (1), für Information und Kommunikation (2), für Bibliotheken (3) und für Sonstiges (4). Um ihr Budget aufzustocken, können die Fakultäten mit dem Präsidenten der Universität Zielvereinbarungen schließen. Diese gewähren den Fakultäten für das Erreichen bestimmter Ziele zusätzliche Gelder oder stellen ihnen im Rahmen von Zielvereinbarungen erwirtschaftete Einnahmen zu 100 Prozent zur Verfügung. Gegenstand von Zielvereinbarungen können z.B. die Zahl und Qualität der Studienplätze, Studienreformmaßnahmen, Frauenförderung oder Forschungsschwerpunkte sein.

Mit dem Start der Budgetierung in den Fakultäten ist die Neuorganisation des TU-Haushalts jedoch noch nicht abgeschlossen. 2002 soll auch die Zentrale Universitätsverwaltung folgen. Gegenwärtig gibt es hierfür noch keine brauchbaren Modellrechnungen. Der Präsident der TU Berlin will daher bis 2001 einen sogenannten Dienstleistungsbericht erstellen, der die Grundlage für die Entwicklung von Kosten- und Leistungsparametern bietet.

Weitere Informationen erteilt Ihnen gerne die Leiterin der Pressestelle der TU Berlin, Dr. Kristina Zerges, Tel: 030/314-22919 oder -23922, Fax: 030/314-23909 oder E-Mail: pressestelle@tu-berlin.de

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Ramona Ehret

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