Akkreditierungshandbuch der FIBAA für BA- und MA-Studiengänge in zweiter Auflage erschienen.

Leitfaden


Die FIBAA befasst sich mit der Akkreditierung wirtschaftsorientierter Studienprogramme wie z.B. dem Bachelor / Master of Arts oder dem BBA und MBA in Deutschland, Österreich und der Schweiz. Das FIBAA Handbuch ist der Leitfaden für die Akkreditierung dieser Studienangebote und wird den Hochschulen kostenlos zur Verfügung gestellt. Die FIBAA ist vom Akkreditierungsrat akkreditiert.

Im Jahr 2000 wurden die erstmals 1996 vorgestellten FIBAA (Foundation for International Business Administration Accreditation) Standards überarbeitet und ergänzt. Eingeflossen in die „neuen“ Bachelor- und Master-Standards sind: fünf Jahre Akkreditierungs Know-How, die Vorgaben des deutschen HRG von 1998, die Vorgaben des deutschen Akkreditierungsrates und nationalen Vorgaben aus der Schweiz und Österreich. Nunmehr ist die FIBAA in der Lage, sowohl die stärker theorieorientierten (z.B. Bachelor / Master of Arts) als auch die stärker anwendungsorientierten Studiengänge (wie z.B. BBA oder MBA) zu bewerten. Auf der Grundlage dieser Vorarbeiten wurde die Stiftung vom nationalen Akkreditierungsrat in Deutschland als Agentur akkreditiert. Dabei setzt die FIBAA nicht nur auf die nationale Karte, sondern sie ist in Ihren Verfahren und Standards sowie in ihren Gremien international verflochten. Ebenso in der Zusammensetzung des Gutachterpools, dem die unabhängige Begutachtung und Bewertung der einzelnen Studienprogramme obliegt

Das nun in zweiter Auflage erschienene Buch, ist der Leitfaden für eine FIBAA Akkreditierung und wird den Hochschulen kostenlos zur Verfügung gestellt.

Ein Einstieg in das Akkreditierungsverfahren der FIBAA ist für den Anbieter eines Bachelor- oder Master-Programms jederzeit möglich. Wenn der Anbieter ein Programm entwickelt und zur Genehmigung bei einem Ministerium einreichen möchte, kann die FIBAA eine „Erst“-Akkreditierung durchführen. Unter Aussparung der nicht abschließend prüfbaren Anteile, insbesondere der Abschnitte 3 und 5 der Qualitätsstandards, wird diese „Erst“-Akkreditierung durchgeführt. Die ausgesparten Teile werden später bei der „Folge“-Akkreditierung überprüft. Zeitliche Mindestvoraussetzung ist ein erster Graduiertenjahrgang.

Die FIBAA richtet dabei das Qualitätssicherungsverfahren nach der von der Hochschule definierten Zielen des Studienganges aus. Ziel ist es, an Hand von 90 fachspezifischer Standards jedes Programm individuell zu begutachten und ein gemischtes System anzuwenden, das aus einer internen Begutachtung (Selbstdokumentation) und einer externen Begutachtung (vor Ort) besteht. Mit dem Begutachtungsbericht erhält die Hochschule ein Stärken und Schwächenprofil welches uneingeschränkt genutzt werden kann.

Daraus ergibt sich kurz beschrieben folgendes Vorgehen:

· Vor Beginn des Verfahrens führen Vertreter der FIBAA mit dem Anbieter intensive Vorgespräche. Die FIBAA klärt die Erfolgsaussichten des Qualitätssicherungsprozesses und führt in die Systematik des Akkreditierungsverfahrens ein. Dieser Erstkontakt ist selbstverständlich kostenlos. Vertragsentwürfe gerne vorab zur Verfügung gestellt.

· Der Anbieter stellen einen förmlichen Antrag auf Akkreditierung direkt an die FIBAA. Nach der Annahme durch die FIBAA beginnt das kostenpflichtige Verfahren. Anbieter erhalten von der FIBAA die Selbstdokumentation die auszufüllen ist. Die Bearbeitungszeit steht Ihnen frei.

· Nach Übersendung der Selbstdokumentation an die FIBAA erstellen die Begutachter auf Grundlage der Selbstdokumentation und einer zweitägigen Prüfung vor Ort einen Bericht. Die Begutachtungsverfahren in Deutschland Österreich und der Schweiz werden mit zwei Wissenschaftlern und einem Unternehmensvertreter durchgeführt. Anschließend geben die Gutachter eine Empfehlung zur Gütesiegelvergabe an die FIBAA-Akkreditierungs-Kommission (FAK) ab.

· Die Kosten des Akkreditierungsverfahren sind mit 12.500,– zu veranschlagen Eine Re-Akkreditierung – in einem verkürzten Verfahren – ist nach vier Jahren durchzuführen.

In den Qualitätsstandards der FIBAA werden von den Anbietern der Studienprogramme Aussagen zu folgenden Hauptgruppen gefordert:

· zu den Grundlagen und Zielen des Studienganges
· zu den Zulassungsvoraussetzungen
· zu den Grundvoraussetzungen und zur Gestaltung des Programmes
· zum Curriculum und zu den Programminhalten
· zu den Lehr- und Lernformen
· zum Lehrkörper
· zu den Ressourcen und zum Management.

Ansprechpartner:
Detlev Kran, FIBAA, Adenauerallee 8a, 53113 Bonn, Kran@fibaa.de; Tel.: 0049-(0)228-1044300

Weitere Informationen finden Sie im WWW:

Media Contact

Dipl.-Päd.;MBA(USA) Detlev Kran idw

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