"Ausländische Studierende brauchen angemessene Rahmenbedingungen für ihr Studium"


Forderung von LMU-Rektor Heldrich und Studentenwerk-Chef Maßberg

München, 11. Dezember 2000 – Die Universität München will im Zuge der Internationalisierung mehr qualifizierte ausländische Studierende zu einem Studium an der LMU ermuntern. Bereits jetzt liegt sie mit einem Ausländeranteil an den Studierenden von mehr als 13 Prozent über dem Bundesdurchschnitt von rund zehn Prozent. Allerdings sind die äußeren Rahmenbedingungen für deren Aufenthalt in Deutschland häufig keineswegs attraktiv. Ausländerrechtliche Beschränkungen, Probleme bei der Finanzierung des Studiums vor allem aber die Wohnungsnot in München machen vielen ausländischen Studieninteressenten erheblich zu schaffen.

„Wir wollen zumindest im Rahmen unserer Möglichkeiten die Bedingungen verbessern“, sagte LMU-Rektor Professor Andreas Heldrich am heutigen Montag vor Journalisten. Bei der Finanzierung des Aufenthalts sind Stipendien von besonderer Bedeutung. Doch sie sind rar. Heldrich kündigte daher an, dass die LMU im kommenden Jahr aus ihren eigenen Mitteln etwa 15 Ein-Jahres-Stipendien finanzieren werde. Gemeinsam mit dem Geschäftsführer des Münchner Studentenwerks Dieter Maßberg erhofft er vom Freistaat vor allem wirksame Maßnahmen zur Verbesserung der Wohnsituation. „Es geht um unseren guten Ruf im weltweiten Vergleich der Universitäten. Wir brauchen eine bessere Infrastruktur, um unsere Bemühungen um den Ausbau der Internationalisierung zum Erfolg führen zu können“, erklärte Heldrich.

Derzeit stammen an der LMU 5.700 Studierende aus dem Ausland, darunter 4.400 so genannte Bildungsausländer. Der Anteil der jungen Frauen und Männer aus osteuropäischen Ländern ist in den letzten Jahren deutlich gestiegen. Im Wintersemester 1993/1994 kamen aus Osteuropa 354 Studenten. Im Wintersemester 1999/00 waren es bereits 1.426 (insbesondere aus Polen und Bulgarien). Derzeit liegt die Zahl der Studierenden aus Ost- und Südosteuropa bei rund 2.000.

Eine im Herbst gemeinsam mit Gewerkschaften und Wirtschaftsverbänden gestartete Initiative der Bund-Länder-Kommission (BLK) hat sich zum Ziel gesetzt, die Quote der studierenden Ausländer in Deutschland bis zum Wintersemester 2003/2004 noch um 50 Prozent zu erhöhen. LMU-Rektor Heldrich plädiert zudem dafür, die von der ZVS (Zentralstelle für die Vergabe von Studienplätzen in Dortmund) für die Hochschulen festgelegte Fünf-Prozent-Quote für Bildungsausländer bzw. Nicht-EU-Bürger bei der Studienplatzvergabe in NC-Fächern zu erhöhen, auch wenn dies im Gegenzug die Zahl der deutschen Bewerber reduzieren wird. Derzeit vergibt die ZVS ihre jeweiligen Studienplatzkontingente nur an EU-Bürger, die den deutschen Bewerbern gleichgestellt sind, und „Bildungsinländer“.

Wissenschaftlich ist es eine Bereicherung und volkswirtschaftlich sinnvoll, die Zahl der qualifizierten ausländischen Studierenden in Deutschland aufzustocken. In der Informatik beispielsweise sind die mathematischen Vorkenntnisse der Bewerber aus den osteuropäischen Ländern häufig geradezu vorbildlich. Der Zuwachs wird aber zu weiteren Engpässen führen. Daher fordert auch die BLK, mit der Erhöhung der Zahlen zugleich die Rahmenbedingungen in Deutschland für Studienbewerber aus dem Ausland zu verbessern.

Katastrophale Wohnungssituation

Der rückläufige Wohnungsbau in den 90-er Jahren hat – bei gleichzeitig stark steigendem Wohnraumbedarf durch die positive wirtschaftliche Entwicklung in München mit vielen Firmenneugründungen und Start-ups – zu einem erheblichen Nachfrageüberhang geführt. Auf dem privaten Markt eine Unterkunft zu finden, ist für ausländische Studierende sehr schwierig. Gründe dafür sind vor allem das hohe Mietpreisniveau und nicht selten eine ablehnende Haltung der Vermieter gegenüber Ausländern.

Das Studentenwerk hat seit 1993 rund 1500 Wohnungen für Studierende gebaut. Trotz dieser im Verhältnis zur Entwicklung der Studierendenzahl überproportionalen Steigerung der Wohnplätze um rund 20 Prozent (s. Anlage) hat sich die Wohnsituation zu Beginn dieses Semesters dramatisch verschlechtert. Dies ist unter anderem auf die deutlich gestiegene Zahl ausländischer Studierender zurückzuführen.

„Wir mussten zu drastischen Maßnahmen greifen und Notquartiere mit Matratzenlagern einrichten, um wenigstens die größten Härtefälle aufzufangen“, bedauerte Studentenwerks-Chef Maßberg. Ausländische Studierende, die in der Regel nur kurze Zeit in Deutschland sind, verlieren durch die mühsame Wohnungssuche oft wertvolle Monate. Das Studentenwerk macht seit vielen Jahren auf diese Misere aufmerksam. Die Betreuung der ausländischen Kommilitonen muss auch außerhalb der Hochschulen optimiert werden „nur dann werden unsere Gäste als positive Botschafter für den Forschungs- und Bildungsstandort Deutschland in ihre Heimat zurückkehren“, so Maßberg.

Eine nachhaltige Entspannung ist nur durch den Bau neuer Wohnheime zu erreichen. Das Studentenwerk wird im Norden Münchens (Panzerwiese) 550 Wohnungen für Studierende bauen. Allein für diese Wohnanlage mit Gesamtbaukosten von rund 75 Millionen Mark muss das Studentenwerk 20 Millionen Mark an Eigenmitteln einsetzen. Der Rest wird über ein öffentliches Darlehen des Freistaats und Bankdarlehen finanziert. Weitere Projekte mit insgesamt rund 800 Wohneinheiten sind für die nächsten drei bis fünf Jahre geplant. Diese kann das Studentenwerk allerdings nur realisieren, wenn die erforderlichen öffentlichen Darlehen bereitgestellt werden.


Rechtliche Auflagen

Studierende aus EU-Ländern können – ausländerrechtlich betrachtet – meist reibungslos an eine deutsche Hochschule wechseln. Für Bewerber aus Nicht-EU-Staaten (Ausnahmen USA, EFTA-Staaten) stellen die ausländerrechtlichen Vorgaben oft hohe Hürden auf dem Weg zu einem Studium in Deutschland dar. Grundsätzlich müssen alle ausländischen Studierenden den Grund für ihren Aufenthalt plausibel machen (in der Regel lautet die Begründung: Abschluss eines Studiums), eine Krankenversicherung nachweisen und belegen, dass sie ihren Lebensunterhalt finanzieren können. Als Maßstab gilt der BAföG-Höchstsatz von 1030 Mark monatlich.

Zwei Probleme tauchen immer wieder auf. Erstens: Nur in seltenen Fällen finanzieren die Eltern der Bewerber das Studium, es gibt aber auch nicht genügend Stipendien. Alternativ können Bankbürgschaften oder so genannte Sicherheitsleistungen durch ein Sparbuch vorgelegt werden (mindestens 12.000 Mark). Dies ist häufig für Studierende aus ost-europäischen Ländern problematisch. Zugleich werden aber die Möglichkeiten, durch Jobs etwas hinzuzuverdienen, beschränkt. Ausländische Studierende dürfen nach den gesetzlichen Bestimmungen nur drei Monate im Jahr arbeiten, es zählt jeder Tag.

Zweitens gibt es Probleme, wenn der Grund des Aufenthalts sich ändert oder wegfällt. Dies ist schon gegeben bei dem Wunsch, nach dem Abschluss des Examens in Deutschland zu promovieren oder hier ein Praktikum zu absolvieren. Denn für denjenigen, der sein Studium regulär abgeschlossen hat, hat sich der Aufenthaltsgrund ausländerrechtlich erledigt. In der Regel erhält der Bewerber für einen neuen Aufenthaltsgrund keine neue Genehmigung. Allerdings können ausländische Absolventen „Ausnahmetatbestände“ geltend machen. Zum Beispiel kann ein Praktikum gleich im Anschluss an das Examen noch als Vertiefung des Studiums angesehen werden. Dies ist in technischen Fächern oft möglich, in den Geisteswissenschaften kann dies jedoch nur selten geltend gemacht werden. Ausnahmen sind auch möglich, wenn die Promotion als üblicher Abschluss gilt (etwa in der Humanmedizin und Chemie) oder der jeweilige Dekan ein besonderes wissenschaftliches Interesse an der Promotion dokumentiert. Die Bestätigung durch den Doktorvater reicht nicht aus.


„Das geltende Ausländerrecht ist für die Bedürfnisse der Hochschulen zu restriktiv“, kritisierte LMU-Rektor Heldrich. Das Auslandsamt der Universität bemüht sich seit Jahren intensiv, den ausländischen Studierenden den Studienalltag zu erleichtern. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter helfen bei der Wohnungssuche und Behördengängen. Sie versuchen zudem, die Probleme abzumildern, die sich allein schon durch die Herkunft der Studierenden aus den unterschiedlichsten Kulturkreisen ergeben. Allerdings reichen die Personal-Kapazitäten des Auslandsamtes bei weitem nicht aus. Der staatlich verordnete Einzug von Stellen im Verwaltungsbereich macht sich hier ganz besonders negativ bemerkbar.

Auch das Studentenwerk setzt eigens für die Betreuung der ausländischen Studierenden in den Wohnheimen Tutoren ein und hat, um dieses Programm erweitern zu können, finanzielle Fördermittel beim Bundes-Forschungsministerium beantragt.

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Cornelia Glees-zur Bonsen idw

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