Organisationsstruktur der
FIBAA
Evaluierung und Akkreditierung waren lange Zeit ungeliebte und wenig akzeptierte Begriffe im deutschsprachigen Hochschulsystem. Mit der Einführung von Bachelor- und Masterstudiengängen in Deutschland, Österreich und der Schweiz, ist auch erstmals - zumindest für Deutschland - eine externe Qualitätssicherung von Studiengänge vorgesehen. Den entscheidenden Akzent für diese Entwicklung hat dabei der Bundesgesetzgeber mit der Änderung des Hochschulrahmengesetzes gesetzt.
Mit der deutlichen Öffnungspolitik zu mehr internationaler Kooperation bei der Hochschulausbildung ist ein Wandel eingetreten, der sich auch auf die Qualitätssicherung auswirkt. Das Hochschulrahmengesetz eröffnet seit 1998 Universitäten und Fachhochschulen die Möglichkeit, international kompatible Studiengänge, die zum Bachelor- und Master-Abschluss führen, anzubieten.
Bislang wurde die innerdeutsche Vergleichbarkeit der Studiengänge und -abschlüsse über meist zeitaufwendig ausgehandelte Rahmenprüfungsordnungen in Kommissionen sichergestellt. Nach dem Geist des HRG soll dies Verfahren zukünftig vereinfacht werden - zumindest für Bachelor- und Masterstudienangebote. Anstelle der Rahmenprüfungsordnungen sollen nunmehr Akkreditierungsverfahren ein schnelleres und flexibleres Vorgehen für die Einrichtung neuer Studiengänge begünstigen.
Mittlerweile wurden vier Agenturen in einem aufwändigen Verfahren akkreditiert, die ZEvA (Zentrale Akkreditierungs- und Evaluationsagentur als eine regionale Einrichtung der niedersächsischen Hochschulen), die drei Fachakkreditierungsagentur: ASII (Agentur für Studiengänge der Ingenieurwissenschaften und der Informatik), A-CBC (Akkreditierungsagentur für die Studiengänge Chemie, Biochemie und Chemieingenieurwesen an Universitäten und Fachhochschulen) und die FIBAA (Foundation for International Business Administration Accreditation, für wirtschaftswissenschaftliche Bachelor- und Master-Studiengängen).
Ziel der FIBAA ist es, eine hohe Qualität der wirtschaftswissenschaftlichen Bachelor- und Masterstudienangebote sicherzustellen, sowie für Berufsrelevanz und Markttransparenz dieser neuen Studienangebote zu sorgen. Die FIBAA befasst sich schwerpunktmäßig mit der Qualitätssteigerung wirtschaftsorientierter Studienprogramme in Deutschland, Österreich und der Schweiz. Sie akkreditiert hochschulübergreifend Studienprogramme von staatlichen und privaten Anbietern in den drei Ländern.
Ein Einstieg in das Akkreditierungsverfahren der FIBAA ist für den Anbieter eines Bachelor- oder Master-Programms jederzeit möglich.
Wenn der Anbieter ein Programm entwickelt und zur Genehmigung bei einem Ministerium einreichen möchte, kann die FIBAA eine "Erst"-Akkreditierung durchführen. Unter Aussparung der nicht abschließend prüfbaren Anteile, insbesondere der Abschnitte 3 und 5 der Qualitätsstandards, wird diese "Erst"-Akkreditierung durchgeführt. Die ausgesparten Teile werden später bei der "Folge"-Akkreditierung überprüft. Zeitliche Mindestvoraussetzung ist ein erster Graduiertenjahrgang.
Ist das Programm schon länger auf dem Markt präsent, kann direkt in das vollständige Akkreditierungsverfahren einsteigen werde. Die FIBAA richtet dabei das Qualitätssicherungsverfahren nach der von der Hochschule definierten Zielen des Studienganges aus. Eine Akkreditierung kann von der Hochschule nach außen unbeschränkt zu Marketingzwecken genutzt werden. Mit dem Begutachtungsbericht erhält die Hochschule ein Stärken und Schwächenprofil welches uneingeschränkt genutzt werden kann.
Daraus ergibt sich kurz beschrieben folgendes Vorgehen:
· Vor Beginn des Verfahrens führen Vertreter der FIBAA mit dem Anbieter intensive Vorgespräche. Die FIBAA klärt die Erfolgsaussichten des Qualitätssicherungsprozesses und führt in die Systematik des Akkreditierungsverfahrens ein. Dieser Erstkontakt ist selbstverständlich kostenlos. Vertragsentwürfe gerne vorab zur Verfügung gestellt.
· Der Anbieter stellen einen förmlichen Antrag auf Akkreditierung direkt an die FIBAA. Nach der Annahme durch die FIBAA beginnt das kostenpflichtige Verfahren. Anbieter erhalten von der FIBAA die Selbstdokumentation die auszufüllen ist. Die Bearbeitungszeit steht Ihnen frei.
· Nach Übersendung der Selbstdokumentation an die FIBAA erstellen die Begutachter auf Grundlage der Selbstdokumentation und einer zweitägigen Prüfung vor Ort einen Bericht. Anschließend geben die Begutachter eine Empfehlung zur Gütesiegelvergabe an die FIBAA-Akkreditierungs-Kommission (FAK) ab.
· Die Kosten des Akkreditierungsverfahren sind mit 12.500,-- zu veranschlagen Eine Re-Akkreditierung - in einem verkürzten Verfahren - ist nach vier Jahren durchzuführen.
Im Jahr 2000 wurden die 1996 vorgestellten FIBAA Standards überarbeitet und ergänzt. Eingeflossen in die "neuen" Standards sind: fünf Jahre Akkreditierungs Know-How, die Vorgaben des deutschen HRG von 1998, die Vorgaben des deutschen Akkreditierungsrates und nationalen Vorgaben aus der Schweiz und Österreich. Nunmehr ist die FIBAA in der Lage, sowohl die stärker theorieorientierten, als auch die stärker anwendungsorientierten Studiengänge zu bewerten, je nachdem, ob sie zum Bachelor- oder Master-Abschluss bzw. BBA oder MBA führen. Auf der Grundlage dieser Vorarbeiten wurde die FIBAA als Schweizer Stiftung vom nationalen Akkreditierungsrat in Deutschland als Agentur akkreditiert.
Die FIBAA präsentiert sich heute folgendermaßen:
· sie akkreditiert alle wirtschaftswissenschaftsorientierten Studiengänge (also BWL, VWL, Wirtschaftsinformatik, Wirtschaftsingenieurwesen, Wirtschaftsrecht usw. und auch alle diese Angebote mit englischer Bezeichnung),
· sie versteht sich zwar immer noch als Gemeinschaftswerk von Wirtschaft und Wissenschaft hat aber in den Gremien die Wissenschaft noch weiter gestärkt. Heute sind allen ihren Gremien gleichgewichtig besetzt (auch mit Studierenden und mit Gewerkschaftsvertretern),
· sie setzt nicht nur auf die nationale Karte, sondern sie ist in Ihren
Verfahren und Standards sowie in ihren Gremien international verflochten.
Ebenso in der Zusammensetzung des Gutachterpools, dem die unabhängige
Begutachtung und Bewertung der einzelnen Studienprogramme
obliegt,
· sie führt die Begutachtungsverfahren in Deutschland
Österreich und der Schweiz mit zwei Wissenschaftlern und einem
Unternehmensvertreter durch.
Ziel ist es,
· an Hand von 90 fachspezifischer Standards jedes Programm individuell
zu begutachten,
· ein gemischtes System anzuwenden, das aus einer
internen Begutachtung (Selbstdokumentation) und einer externen
Begutachtung (vor Ort) besteht,
· ein Stärken- und Schwächenprofil zu
erstellen, um weitere Empfehlungen für die Entwicklung des
Studienangebotes zu geben,
· die Akkreditierungsergebnisse für
Hochschulen, Öffentlichkeit, Wirtschaft und Studierende transparent und
nachvollziehbar zu machen,
· eine regelmäßige Qualitätsicherung
durchzuführen (alle vier Jahre) und
· dadurch die Akzeptanz von
Bachelor- und Masterstudiengängen bei Hochschulen, Studierenden und den
öffentlichen wie privaten Arbeitgebern sicherzustellen.
In den Qualitätsstandards der FIBAA werden von den Anbietern der Studienprogramme Aussagen zu folgenden Hauptgruppen gefordert:
· zu den Grundlagen und Zielen des Studienganges
· zu den
Zulassungsvoraussetzungen
· zu den Grundvoraussetzungen und zur
Gestaltung des Programmes
· zum Curriculum und zu den
Programminhalten
· zu den Lehr- und Lernformen
· zum Lehrkörper
·
zu den Ressourcen und zum Management.
Durch Qualitätssicherung wird es Wissenschaft und Wirtschaft gemeinsam gelingen, die Attraktivität des deutschen Hochschulraumes zu stärken und damit die Herausforderungen einer zunehmend internationalen Gesellschaft und Wirtschaft zu begegnen. Die bloße Kopie des Bachelor- und Master- und Akkreditierungssystems, vorzugsweise anglo-amerikanischer Prägung, wird den Hochschulen im deutschsprachigen Raum nicht gerecht. Gefragt sind keine schlechten Kopien ausländischer Vorbilder, sondern eine eigenständige Idee, versehen mit dem Gütezeichen international und berufsqualifizierend.
Drei Programme wurden bisher nach den "neuen" Standards erfolgreich
akkreditiert. 26 unterschriebene Verträge für Programme in Deutschland,
Österreich und der Schweiz (Stand 16. Februar 2001) zeigen das steigende
Interesse an der Qualitätssicherung. Ein oft vermuteter Antragsstau bei
den Akkreditierungsagenturen, entspricht nicht der Realität.
Weitere Informationen finden Sie im WWW:
Dipl.-Päd.;MBA(USA) Detlev Kran | idw
Weitere Berichte zu: > Akkreditierungsverfahren > Bachelor > HRG > Qualitätssicherung > Selbstdokumentation
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