Neuordnung der Hochschulzulassung beschlossen

Die Kultusministerkonferenz hat sich gestern Abend auf die Neuordnung der Hochschulzulassung geeinigt. Demnach wird das allgemeine Auswahlverfahren künftig nach zwei möglichen Modellen gestaltet, wobei die Länder entscheiden, welches der beiden Modelle sie anwenden wollen. Ministerin Kraft: „Ich freue mich, dass wir in der Frage der Hochschulzulassung nach langen Verhandlungen zu einer Einigung gekommen sind. Mit dem neuen System wird nicht nur der Wettbewerb unter den Hochschulen angereizt, sondern durch die beiden alternativen Modelle insbesondere auch die förderale Konkurrenz.“

Nach dem von NRW entwickelten Modell suchen sich die besten 25 Prozent der Abiturienten eines Jahrgangs ihre Wunschhochschule aus. Die nächsten 25 Prozent der Studierenden werden von den Hochschulen ausgewählt und 50 Prozent der Studienanfänger in den sieben bundesweiten Numerus-Clausus-Fächern (Medizin, Biologie, Psychologie, Zahnmedizin, Tiermedizin, Pharmazie, Betriebswirtschaftslehre) werden dann im ZVS-Vergabeverfahren nach Durchschnittsnote und Wartezeit vergeben. Ministerin Kraft: „Mit dem NRW-Modell stärken wir den Einfluss der Studierenden. Das Erstauswahlrecht der Abiturbesten betont darüber hinaus die Bedeutung des Abiturs.“

Nach dem von Baden-Württemberg entwickelten Modell werden die ersten 50 Prozent der Studienplätze durch die Hochschulen vergeben, danach wählen 25 Prozent der Abiturbesten sich ihre Hochschule aus. Die restlichen 25 Prozent der Studienplätze werden dann im ZVS-Vergabeverfahren verteilt. Ministerin Kraft: „Ich halte einen Auswahl-Anteil von 50 Prozent durch die Hochschulen für viel zu hoch. Schon heute machen die Hochschulen so gut wie keinen Gebrauch davon, 24 Prozent ihrer Studierenden auswählen zu können. Eine Hochschul-Zwangsauswahl von 50 Prozent, wie Baden-Württemberg sie plant, wird zu einem enormen Anstieg von Kosten und Bürokratie bei den Hochschulen führen. Ich bin nicht bereit, dies unseren Hochschulen aufzubürden.“

Die erforderliche Novelle des Hochschulrahmengesetzes wird nun durch eine gemeinsame Gesetzesinitiative der Länder eingeleitet. Die Zentralstelle für die Vergabe von Studienplätzen (ZVS) wird die Voraussetzungen für die Einführung des neuen Vergabeverfahrens zum WS 2004 schaffen.

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Ralf-Michael Weimar idw

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