Patente Lösungen: Hochschulen dürfen ihre Erfindungen selbst verwerten


Während amerikanische Universitäten pro Jahr rund 700 Millionen Mark mit Patenten verdienen, hielten sich die deutschen Universitäten auf dem Gebiet der Vermarktung ihrer Erfindungen bislang bedeckt. Der neue Paragraf 42 des Arbeitnehmererfindergesetzes soll nun Abhilfe schaffen und dafür sorgen, dass sowohl die Erfinder als auch die Hochschulen von der Vermarktung profitieren. So wurde das sogenannte Hochschullehrerprivileg abgeschafft, d.h. Professoren, Dozenten und wissenschaftliche Mitarbeiter dürfen nicht länger frei über Erfindungen, die sie im Zuge ihrer dienstlichen Tätigkeit machen, verfügen. Stattdessen hat die Hochschule das Recht, die Forschungsergebnisse in ihrem Namen schützen zu lassen und zu verwerten.

Erfinder und Hochschulen profitieren

Doch nicht nur die Hochschulen, sondern auch die Erfinder sollen von der Neuregelung profitieren. Waren diese bislang bei der Patentierung und Vermarktung auf sich selbst gestellt und mit hohen Kosten für Patentanwälte und Lizenzgebühren konfrontiert, so kümmern sich nun sogenannte Verwertungsagenturen mit Unterstützung des Ministeriums für Schule, Wissenschaft und Forschung um die Patentierung und Vermarktung. „Bislang haben wir auch in Essen die Erfahrung gemacht, dass sich die Hochschule nur in geringem Maß um die Erfindungen gekümmert hat“, fasst Dr. Ali-Akbar Pourzal, Leiter der Zentralstelle für Forschungs- und Entwicklungstransfer der Universität Essen, die Situation an der Universität zusammen. In Nordrhein Westfalen prüft die Agentur PROvendis im Auftrag aller Hochschulen des Landes die Patentierung und begleitet die professionelle Verwertung. Die Agentur wurde als einhundertprozentige Tochtergesellschaft der Zenit GmbH, einer Unternehmensberatung mit Beteiligung des Landes NRW, gegründet. „Bis Ende 2003 stehen Fördermittel des Bildungsministeriums zur Verfügung, um den Universitäten Starthilfen zu geben“, so Pourzal. „Darüber hinaus finden Aufklärungsveranstaltungen statt, die Erfinder informieren und mit dem notwendigen Hintergrundwissen versorgen.“ Profitieren sollen jedoch nicht nur die Hochschulen: 30 Prozent des Erlöses aus der Vermarktung gehen an die Forscher. „Ich denke, dass die Hochschulen auf diesem Wege eine neue Geldquelle für sich entdecken und langfristig von den Erträgen profitieren können.“ Verzichtet die Hochschule auf ihren Anspruch, überträgt sich das Verwertungsrecht auf den Erfinder, der die Erfindung eigenständig nutzen und verwerten kann.

Probleme der Gesetzesänderung

Nicht alle teilen die positive Einstellung gegenüber der Novellierung des Gesetzes. „Es ist zwar nicht von der Hand zu weisen, dass es den Forschern einfacher gemacht wird, eine Erfindung zum Patent anzumelden und zu vermarkten“, kommentiert Dr. Horst Ehrich vom Institut für Laser- und Plasmaphysik der Universität Essen, der unter anderem eine neuartige Beschichtung für PET-Flaschen entwickelt und als erfolgreiches Patent anmeldet hat. „Die Abwicklung dauert im günstigsten Fall ein Jahr und ist mit hohen Kosten und hohem Zeitaufwand verbunden. In diesem Sinne ist eine Verwertungsagentur natürlich sehr hilfreich. Probleme sehe ich jedoch darin, dass wir um Industriemittel fürchten müssen.“ Bislang finanzieren Firmen einen Teil der Forschungen und legen die Verwertung fest. „Fällt der Aspekt der Verwertungsbestimmung seitens der Firmen weg, hat die Industrie natürlich kein Interesse, Forschungsprojekte zu finanzieren. Zwar wird es zunächst Zuschüsse des Landes geben, doch sind diese zeitlich begrenzt.“ Bis 2003 will das Bundesbildungsministerium den größten Teil der anfallenden Kosten übernehmen.

Redaktion: Daniela Endrulat, Telefon (02 01) 1 83 – 45 18
Weitere Informationen: Dr. Ali-Akbar Pourzal, FET, Telefon (02 01) 1 83 – 20 60

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Monika Roegge idw

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