Antragstellung bei gemeinsamen Forschungsprojekten wird erleichtert

Antragstellende Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler müssen demnach bei Gemeinschaftsvorhaben nicht mehr wie bisher jeweils in ihrem Land einen Antrag einreichen, der dann getrennt begutachtet wird.

Künftig werden bi- oder trilaterale Forschungsanträge nur noch bei einer federführenden Förderorganisation, der sogenannten Lead Agency, eingereicht, administriert und begutachtet. Das Ergebnis der Begutachtung durch die Lead Agency wird von den beteiligten Partnerorganisationen anerkannt. Die Finanzierung der D-A-CH-Projekte erfolgt dabei nach wie vor getrennt.

Unter das Begutachtungs- und Förderverfahren fallen gemäß der D-A-CH-Vereinbarung nur bi- oder trilaterale Projekte, die einen aufgrund der grenzüberschreitenden, komplementären Forschung deutlich erkennbaren wissenschaftlichen Mehrwert versprechen. Die einzelnen Länderteile dürfen somit keine eigenständig förderbaren Projekte darstellen.

Durch diese administrative Vereinfachung soll die Zusammenarbeit der Nachbarländer auf dem Gebiet der Grundlagenforschung intensiviert und so der wissenschaftliche Mehrwert erhöht werden.

Detaillierte Hinweise zur Antragstellung im Lead Agency-Verfahren bei der DFG finden sich unter: www.dfg.de/internationales/europa/foerderung/netzwerke.html

Kontakt:
Dr. Achim Haag
Gruppe Internationale Zusammenarbeit
Tel. +49 0228 885-2460
Email: Achim.Haag@dfg.de

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