Zweite Datenerhebung zur Antibiotikaabgabe in der Tiermedizin

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Die Gesamtmenge der im Jahr 2012 abgegebenen Menge von Antibiotika ist gegenüber dem Vorjahr um 87 Tonnen gesunken. Das ergab die Auswertung der im Jahr 2012 zum zweiten Mal erhobenen Abgabe-mengendaten für Antibiotika durch das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittel-sicherheit (BVL).

Die als sogenannte Reserveantibiotika in der Humanmedizin wichtigen Wirkstoffe wie Fluorchinolone und Cephalosporine der 3. und 4. Generation werden zwar weiter in geringeren Mengen abgegeben, allerdings stieg die Abgabemenge von Fluorchinolonen gegenüber dem Vorjahr um 2 Tonnen an. Der Fokus der Antibiotikaabgabe in der Veterinärmedizin betrifft weiterhin eindeutig ältere Wirkstoffe wie Penicilline und Tetrazykline.

Insgesamt sind im Jahr 2012 rund 1.619 Tonnen (t) Antibiotika von pharmazeutischen Unternehmen und Großhändlern an Tierärzte in Deutschland abgegeben worden. Dieses bedeutet ein Minus gegenüber der Vorjahresgesamtmenge von ca. 87 t. Die Menge an Fluorchinolonen, deren Verwendung in der Tiermedizin wegen ihrer Rolle als sogenannte Reserveantibiotika für die Humanmedizin kritisch gesehen wird, ist gegenüber der Vorjahresmeldung um 2 t angestiegen.

Die Hauptabgabemengen bilden wiederum Tetrazykline mit etwa 566 t und Penicilline mit etwa 501 t, gefolgt von Sulfonamiden mit 162 t, Makroliden mit 145 t und Polypeptidantibiotika mit 124 t. Des Weiteren wurden rund 10,4 t Fluorchinolone und rund 3,8 t Cephalosporine der 3. und 4. Generation abgegeben. (Tabelle 1 zeigt einen Vergleich der Wirkstoffklassen 2011 und 2012 – siehe pdf-Datei).

Eine Zuordnung der gemeldeten Wirkstoffmengen zu einzelnen Tierarten ist nicht möglich, da die Mehrzahl der Wirkstoffe für die Anwendung bei verschiedenen Tierarten zugelassen ist. Von den abgegebenen 1.619 t Wirkstoffen entfallen 1.611 t auf Präparate, die für mindestens eine Tierart zugelassen sind, die Lebensmittel liefert. Nur 8 t entfallen auf Präparate, die ausschließlich für nicht Lebensmittel liefernde Tiere (also Sport- und Freizeittiere) zugelassen sind.

Bei der regionalen Zuordnung der Abgabemengen sind keine nennenswerten Veränderungen zwischen 2011 und 2012 zu verzeichnen (Abb. 1).

Der Einsatz von Tierarzneimitteln dient dem Ziel, kranke Tiere zu behandeln und damit die Tiergesundheit und den Tierschutz zu fördern. Der Einsatz ist gleichermaßen ausgerichtet auf den Schutz des Verbrauchers. Sorge bereitet jedoch, dass der Therapieerfolg sowohl in der Human- wie auch in der Tiermedizin zunehmend durch das Auftreten antibiotikaresistenter Bakterien gefährdet wird. Der Transfer von antibiotikaresistenten Bakterien und / oder der Transfer von Resistenzgenen zwischen Mensch und Tier ist wechselseitig möglich.

Hintergrund
Seit dem Jahr 2011 muss die Industrie erfassen, welche Mengen an Tierarzneimitteln, insbesondere Antibiotika, sie jährlich an Tierärzte abgibt, und diese Daten an ein zentrales Register melden. Grundlage dafür ist die DIMDI-Arzneimittelverordnung (DIMDI-AMV) vom 24. Februar 2010. Das Register wird beim Deutschen Institut für Medizinische Dokumentation und Information (DIMDI) in Köln geführt. Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) in Berlin nimmt die jährliche Auswertung der Daten vor.

Media Contact

Nina Banspach idw

Weitere Informationen:

http://www.bvl.bund.de

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