Wem gehört der Brokkoli?

Die Patentierung von Erfindungen war lange Zeit eine Industriedomäne. Nach dem Patentgesetz werden Patente für Erfindungen erteilt, die neu sind, auf einer erfinderischen Tätigkeit beruhen und gewerblich anwendbar sind. Das soll verhindern, dass sich andere die Erfindung zu eigen machen.

Der Erfinder muss seine Neuerung in einer so genannten Patentschrift offen legen (lat. „patens“ = offen). Die Laufzeit eines Patentes beträgt 20 Jahre, danach ist das „neue“ Wissen allgemein nutzbar. Inzwischen wurde die Patentierung neuer Technologien auch auf das Feld der Biologie ausgeweitet. Mit „Biopatenten“ versuchen zumeist größere Konzerne oder auch Staaten, sich die exklusiven Rechte über die Herkunft einer bestimmten Pflanzen- oder Tierzuchtvariante zu sichern – einschließlich der globalen Handelsrechte.

Prominentes Beispiel ist der „Basmati-Reis“: Infolge des Patents einer amerikanischen Firma auf Basmati-Reis sind die Reisbauern in Indien und Pakistan gezwungen, Lizenzgebühren zu zahlen, um Basmati-Reis in den USA verkaufen zu können. Das Patent auf den Reis wird zur Bedrohung der Existenz der Reisbauern in den Ursprungsländern.

Gegenwind gibt es aus Politik und von Verbänden in Deutschland. Man befürchtet eine Monopolisierung der Nutzungsrechte an Nutzpflanzen und -tieren durch einige Wenige und führt generelle ethische Bedenken an. „Biopatente mit einer großen Reichweite können Landwirte, Züchter und die biologische Vielfalt erheblich einschränken“, erklärte Bundeslandwirtschaftsministerin Ilse Aigner.

Konkret geht es um ein 2002 erteiltes Patent auf ein Verfahren, das dazu dient, Brokkoli mit einem erhöhten Anteil an Glukosinolaten zu züchten. Die sollen das Risiko von Krebserkrankungen senken. Das patentierte Verfahren beruht auf einer Selektion natürlicher Gene. Patentiert wurde der Gebrauch so genannter Marker zur Züchtung von konventionellem Brokkoli.

Das Patent bezieht sich also auf die Züchtungsmethode. Nach Auffassung der Patentinhaber erstreckt sich dieses Patent jedoch auch auf den so genannten „abgeleiteten Stoffschutz“ – also auf die Brokkoli-Samen und essbare Brokkoli-Pflanzen, die daraus gewonnen werden.

Denn auch ein ganz anderes Thema steht ganz oben auf der Liste der dringlichen Themen: Die Biodiversität und damit die Erhaltung der Artenvielfalt. Biopatente könnten dazu führen, dass Produkte mit großer Marktmacht global großflächig verbreitet werden – zu Lasten eines abwechslungsreichen Anbaus verschiedenster Sorten mit entsprechend unterschiedlichen Eigenschaften.

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Friederike Eversheim www.aid.de

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