Pläne für künftige EU-Agrarpolitik führen in die Sackgasse

Auf Einladung des Deutschen Bundestages haben führende Wissenschaftler des Braunschweiger Thünen-Instituts am 22. Oktober auf einer Ausschuss-Sitzung Stellung genommen zu den Plänen der EU-Kommission zur künftigen Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP). Dabei plädierten Prof. Dr. Folkhard Isermeyer, Präsident des Thünen-Instituts, und Prof. Dr. Peter Weingarten, Leiter des Thünen-Instituts für Ländliche Räume, für einen langfristigen Ausstieg aus den flächendeckenden Direktzahlungen und schlagen den Ausbau zielgerichteterer Maßnahmen vor.

„Die Vorschläge der EU-Kommission zur Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik werden nur sehr begrenzt dazu beitragen können, die Herausforderungen im Politikfeld Landwirtschaft und ländliche Räume zu bewältigen“, so Thünen-Präsident Folkhard Isermeyer bei der öffentlichen Anhörung des Ernährungs- und Agrarausschusses des Deutschen Bundestages. Nach Ansicht der beiden Agrarökonomen stellen die Kommissionsvorschläge einen Versuch dar, das überholte Instrument der Direktzahlungen (sogenannte 1. Säule der GAP) neu zu legitimieren. Die vorgeschlagene Einführung einer Ökologisierungsprämie (‚Greening‘) innerhalb der 1. Säule hätte zwar positive Auswirkungen auf die Biodiversität.

Bei gleichem Mitteleinsatz ließen sich mit gezielteren 2.-Säule-Maßnahmen aber deutlich mehr Umwelt- und Klimaschutzleistungen erzielen. Die Grundabsicherung eines ganzen Berufsstandes durch flächendeckende Zahlungen sei kein zukunftsweisendes Politikmittel, so die beiden Experten, und für den Erhalt der internationalen Wettbewerbsfähigkeit der deutschen und europäischen Landwirtschaft auch nicht erforderlich.

In ihrer Stellungnahme plädieren die Thünen-Wissenschaftler dafür, die anstehende GAP-Reform zu nutzen, ein klares Signal für den langfristigen Ausstieg aus einem flächendeckenden System der Direktzahlungen (1. Säule) bei gleichzeitigem Ausbau zielgerichteterer Maßnahmen (2. Säule) zu geben. Flankierend sollten die bestehenden Möglichkeiten voll genutzt werden, Finanzmittel aus der 1. in die 2. Säule umzuschichten. Benachteiligte Gebiete sollten aus der 1. Säule gefördert werden, um dadurch mehr Mittel in der 2. Säule für andere Maßnahmen zur Förderung ländlicher Räume zur Verfügung zu haben. Sehr differenziert sehen die Experten das ‚Greening‘.

Das hierfür vorgesehene Finanzvolumen müsse so eingesetzt werden, dass es möglichst hohe Umwelt- und Klimaschutzleistungen erzielt. Dennoch: „Das Argument, dass die Direktzahlungen nur durch ein Greening gerechtfertigt werden können, ist kein Argument für das Greening, sondern eines gegen die Direktzahlungen“, so die Thünen-Experten.

Die Wissenschaftler prognostizieren außerdem einen Anstieg der Bürokratie, wenn die Vorschläge der Kommission umgesetzt würden: „Das Ziel, die EU-Agrarpolitik zu vereinfachen, wird auf diese Weise nicht erreicht.“ Nur zum Teil gingen die höheren Bürokratiekosten mit positiven Auswirkungen auf andere Ziele einher.

Die Stellungnahme der Thünen-Wissenschaftler im Wortlaut: http://www.vti.bund.de

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