Stärkere Konzentration der Förderung auf Problemgebiete empfohlen

Die aktualisierte Zwischenbewertung der „Ausgleichszulage in benachteiligten Gebieten“ liefert neben Einschätzungen über die Wirkung der Förderung auf das landwirtschaftliche Einkommen und den Beitrag zur Offenhaltung der Landschaft die Empfehlung, bei knapper werdenden Finanzmitteln stärker regional konzentriert zu fördern. Kritisiert wird von den FAL-Wissenschaftlern vor allem die Zielüberfrachtung der Fördermaßnahme.

Mit der „Ausgleichszulage in benachteiligten Gebieten“ sollen die aufgrund natürlicher Nachteile bestehenden Einkommensverluste bei Landwirten in Form geringerer Erträge und höherer Kosten über eine flächenbezogene jährliche Direktzahlung von mindestens 25 und höchstens 200 €/ha kompensiert werden. Entsprechend der Förderlogik soll der Einkommensausgleich dem Fortbestand der landwirtschaftlichen Bodennutzung in benachteiligten Gebieten und damit dem Erhalt der lebensfähigen Gesellschaftsstruktur im ländlichen Raum, dem Schutz der Umwelt sowie der Förderung nachhaltiger Bewirtschaftungsformen dienen.

Einige Bundesländer haben darüber hinaus regionalspezifische Ziele wie z.B. den Erhalt touristischer Attraktivität der Kulturlandschaft an die Förderung geknüpft. Angesichts dieser Multifunktionalität der Maßnahme scheint es kaum verwunderlich, dass die Ausgleichszulage an einer Zielüberfrachtung leidet. Die Wissenschaftler ziehen daraus den Schluss, dass eine sinnvolle Evaluation nur möglich ist, wenn zukünftig durch die Bundesländer eine Quantifizierung der Ziele, zumindest auf unterer Zielebene, vorgenommen wird.

Die im Institut für Ländliche Räume der Bundesforschungsanstalt für Landwirtschaft (FAL) in Braunschweig erarbeitete Studie zeigt, dass sich die Kompensationswirkung der Ausgleichszulage im Betrachtungszeitraum tendenziell verschlechtert hat und die Einkommensunterschiede in der Regel nicht ganz ausgeglichen werden konnten. Die Fälle von Überkompensation, also der Umstand, dass mit Ausgleichszulage geförderte Betriebe im benachteiligten Gebiet einen höheren Gewinn ausweisen als jene im nicht benachteiligten Gebiet, haben im betrachteten Zeitraum abgenommen. Welchen Nettoeffekt die Ausgleichszulage für die Offenhaltung der Landschaft hat, lässt sich aber aufgrund anderer landwirtschaftlicher und außerlandwirtschaftlicher Faktoren nicht differenziert ermitteln. Lediglich zu vermuten ist, dass ohne diese Förderung der Rückgang der landwirtschaftlichen Fläche in den benachteiligten Gebieten stärker ausfallen würde und der Maßnahme daher eine strukturkonservierende Wirkung zugeschrieben werden kann.

Zukünftig dürften sich die finanziellen Rahmenbedingungen für eine Förderung eher weiter verschlechtern. Den von einigen Bundesländern eingeschlagenen Weg einer generellen Reduzierung der Prämienhöhe nach der „Rasenmähermethode“ halten die FAL-Wissenschaftler nicht für sinnvoll. Besser sollte zukunftsweisend überlegt werden, die Förderung regional auf tatsächliche Problemgebiete zu konzentrieren.

Der vollständige Bericht ist auf der Homepage des Instituts für Ländliche Räume der FAL (www.lr.fal.de) unter dem Link „Publikationen“ veröffentlicht.

Kontaktadresse: Dr. Reiner Plankl, Bundesforschungsanstalt für Landwirtschaft (FAL), Institut für Ländliche Räume, Bundesallee 50, 38116 Braunschweig, Tel: 0531 596 5235, E-Mail: reiner.plankl@fal.de

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Margit Fink idw

Weitere Informationen:

http://www.fal.de/

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