Laender kontrollierten Anwender von Pflanzenschutzmitteln intensiver

Das 2004 von Bund und Laendern initiierte Pflanzenschutz-Kontrollprogramm wurde 2005 intensiviert. Im Berichtsjahr 2005 wurden rund 3.200 Handelseinrichtungen und 6.200 Betriebe der Landwirtschaft, des Gartenbaus und der Forstwirtschaft kontrolliert.

Bei den Kontrollen wurde festgestellt, dass ueber ein Viertel aller Verkaufsstellen fuer Pflanzenschutzmittel im Jahr 2005 Produkte anboten, die zu diesem Zeitpunkt nicht mehr zugelassen oder nicht aktuell gekennzeichnet waren. Zwei Drittel der beanstandeten Betriebe handelten mit Pflanzenschutzmitteln fuer Haus- und Kleingaerten. Dies sind Ergebnisse des Jahresberichts zum Pflanzenschutz-Kontrollprogramm, in dessen Rahmen die Laenderbehoerden kontrollieren, ob die Vorschriften des Pflanzenschutzrechts beim Verkauf und bei der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln eingehalten werden. Das Bundesamt fuer Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) fuehrt die Ergebnisse der Laendermeldungen zu einem Jahresbericht zusammen.

Rund 13 Prozent der Betriebe hatten den Verkauf von Pflanzenschutzmitteln nicht oder nur unvollstaendig angezeigt. In fuenf Prozent der Betriebe war das Personal nicht wie vom Gesetzgeber gefordert ausgebildet oder es wurden Maengel bei der Pflicht zur Beratung von Kunden festgestellt. Bei neun Prozent der kontrollierten Betriebe wurde gegen das Selbstbedienungsverbot bei Pflanzenschutzmitteln verstossen; haeufig waren Mittel wie Baumwachse oder Schneckenkornpraeparate offen zugaenglich.

Die Anwendung eines Pflanzenschutzmittels ist gemaess Zulassung stets nur in bestimmten Kulturen erlaubt. Bei rund fuenf Prozent der Kontrollen war das angewandte Mittel fuer den Zweck nicht zugelassen. Groesstenteils handelte es sich dabei um Pflanzenschutzmittel, die in Deutschland zwar zugelassen sind, jedoch nicht fuer diese Kulturen. Elf Prozent der Anwender missachteten die vorgeschriebenen Mindestabstaende zu Gewaessern. Rund zwei Prozent der ueberprueften Anwender konnten die vorgeschriebene Sachkunde nicht nachweisen.

Auf Strassen, Wegraendern, Hof- und Betriebsflaechen und anderen nicht land- und forstwirtschaftlich sowie gaertnerisch genutzten Flaechen duerfen Pflanzenschutzmittel nur mit behoerdlicher Genehmigung angewendet werden. Auf die Einhaltung dieser Bestimmung wurden 913 gewerbliche und private Flaechen ueberprueft, meist aus Verdachtsgruenden. In 35 Prozent dieser Faelle wurde festgestellt, dass Pflanzenschutzmittel ohne behoerdliche Genehmigung angewendet worden waren.

Verstoesse gegen die pflanzenschutzrechtlichen Vorschriften stellen Ordnungswidrigkeiten dar. Je nach Schwere der Verstoesse setzten die Laenderbehoerden Bussgelder bis 40.000 Euro fest. Sowohl im Handel als auch bei den Anwendern erfolgte ein Teil der Kontrollen gezielt auf Grund von Anzeigen oder Verdachtsmomenten. Bei diesen anlassbezogenen Kontrollen ist die Beanstandungsrate naturgemaess hoch. Deshalb sind die Gesamtergebnisse nicht als repraesentativ anzusehen.

HINTERGRUNDINFORMATIONEN

Fuer Kontrollen im Pflanzenschutz sind die Laender zustaendig. Die Behoerden nehmen die Kontrollen vor und ahnden, wenn noetig, Verstoesse als Ordnungswidrigkeiten. Seit 2004 fuehren die Laender die Kontrollen nach gemeinsamen Standards durch. Hierzu hat eine Bund-Laender-Arbeitsgruppe ein Handbuch mit Methoden erarbeitet, das jaehrlich aktualisiert wird. Die Arbeitsgruppe legt jaehrlich bundesweite Kontrollschwerpunkte fest und stimmt die Kontrollplaene der Laender ab.

In Deutschland ist fuer die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln das BVL zustaendig. Neben den eigenen Pruefungen zur Zusammensetzung eines Mittels wertet das BVL dazu die Bewertungsberichte der Biologischen Bundesanstalt fuer Land- und Forstwirtschaft, des Bundesinstituts fuer Risikobewertung und des Umweltbundesamtes aus, bevor es die ggf. erforderlichen Nebenbestimmungen festlegt und ueber die Zulassung entscheidet. Um eine Zulassung zu erhalten, muessen die Hersteller von Pflanzenschutzmitteln unter anderem belegen, dass das beantragte Mittel wirksam ist und bei vorschriftsmaessiger Anwendung die Gesundheit von Mensch und Tier keinen Schaden nimmt. Darueber hinaus darf das Mittel keine schaedlichen Auswirkungen auf das Grundwasser haben und keine sonstigen nicht vertretbaren Auswirkungen, besonders auf den Naturhaushalt. Bei unerwarteten, nachteiligen Auswirkungen kann das BVL auch bereits erteilte Zulassungen aendern oder widerrufen. Unter http://www.bvl.bund.de/infopsm koennen Informationen zum Zulassungsstand von Pflanzenschutzmitteln abgerufen werden.

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Jochen Heimberg idw

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