Einzelne Lebensmittel aus Asien sind unzulaessig bestrahlt

Rund vier Prozent der in Deutschland im Jahr 2005 auf Bestrahlung untersuchten Lebensmittel sind zu beanstanden. Dies ist das Ergebnis von Kontrollen der Untersuchungsbehoerden der Bundeslaender, ueber die das Bundesamt fuer Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) heute informiert hat. In Deutschland duerfen lediglich getrocknete aromatische Kraeuter und Gewuerze bestrahlt verkauft werden. Seit Juni 2006 duerfen auch tiefgefrorene bestrahlte Froschschenkel, die in anderen Mitgliedstaaten rechtmaessig in Verkehr sind, nach Deutschland eingefuehrt werden.

2,4 Prozent der auf Bestrahlung untersuchten Lebensmittel waren zwar in Deutschland fuer eine Behandlung mit energiereicher Strahlung zugelassen, die Ware war jedoch nicht ordnungsgemaess gekennzeichnet. 1,1 Prozent waren bestrahlt, obwohl eine solche Behandlung fuer die betroffenen Lebensmittel in Deutschland nicht zugelassen ist. Zudem wurde bei diesen Waren auf dem Etikett nicht auf die Bestrahlung hingewiesen. 0,1 Prozent der Proben waren zwar als bestrahlt gekennzeichnet, ein Verkauf dieser bestrahlten Lebensmittel in Deutschland war jedoch nicht zulaessig. Insgesamt wurden 3.945 Proben untersucht. Die Probenahme erfolgt in der Regel risikoorientiert.

Unzulaessig bestrahlt waren vor allem asiatische Nudelsuppe, getrockneter und gesalzener Fisch, Krustentiere und Froschschenkel aus dem ostasiatischen Raum sowie Nahrungsergaenzungsmittel aus Deutschland und der Schweiz. Diese Lebensmittel duerfen in Deutschland nicht in den Verkehr gebracht werden, wenn sie mit Strahlung haltbar gemacht wurden. Zudem waren die Lebensmittel nicht als bestrahlt gekennzeichnet.

Rund die Haelfte der Beanstandungen wegen Kennzeichnungsmaengeln entfiel auf bestrahlte Kraeuter und Gewuerze in Suppen und Saucen, die zumeist aus dem ostasiatischen Raum stammten. Bestrahlte Kraeuter und Gewuerze duerfen in Deutschland zwar in Verkehr gebracht werden, die beanstandeten Lebensmittel waren jedoch nicht ordnungsgemaess gekennzeichnet. Rund 32 Prozent der Beanstandungen betrafen asiatische Nudel- und Party-Snacks sowie Pizza, die mit bestrahlten Gewuerzen und Kraeutern hergestellt und nicht oder mangelhaft gekennzeichnet wurden. Darueber hinaus wurde die mangelhafte oder fehlende Kennzeichnung bei Gewuerzen, tischfertigen Gerichten, Trockenmahlzeiten und Tee beanstandet.

Hintergrundinformation zur Bestrahlung von Lebensmitteln Um die Haltbarkeit von Lebensmitteln zu erhoehen oder gesundheitsschaedliche Mikroorganismen in Lebensmitteln abzutoeten, besteht grundsaetzlich die Moeglichkeit, Obst, Gemuese und Getreide, Fleisch und Fisch zu bestrahlen. Die Behandlung darf allerdings nicht Hygienemassnahmen ersetzen.

Die verwendete energiereiche Strahlung stammt von radioaktivem Material (Gammastrahlung) oder wird von Maschinen erzeugt (Roentgenstrahlung oder beschleunigte Elektronen). Das radioaktive Material geht jedoch nicht auf das Lebensmittel ueber und fuehrt auch nicht dazu, dass Strahlung von dem bestrahlten Lebensmittel ausgeht. Die Strahlenbehandlung hat zur Folge, dass beispielsweise Kartoffeln, Zwiebeln und Knoblauch nicht keimen oder sprossen und laenger gelagert werden koennen. Unerwuenschte Organismen (Insekten und Maden) in Getreide, Trockenobst, Gemuese oder Nuessen koennen durch eine Bestrahlung abgetoetet und die Reifung von Obst kann verlangsamt werden. Mikroorganismen, die gesundheitsgefaehrdend sind, koennen eliminiert werden; die Keimbelastung, auch von Gewuerzen, kann soweit reduziert werden, dass die Haltbarkeit der jeweiligen Produkte gewaehrleistet ist.

Die Strahlung besteht nicht aus radioaktiven Atomen oder Partikeln. Die Lebensmittel werden durch die Bestrahlung nicht radioaktiv. Sie kommen nicht mit der Strahlungsquelle in Kontakt, sondern werden in Containern um die Strahlenquelle herum gefuehrt bzw. unter dem Elektronen- oder Roentgenstrahl hindurch gefuehrt, bis sie die notwendige Dosis erhalten haben.

Welche bestrahlten Lebensmittel duerfen in Deutschland angeboten werden?
In Deutschland duerfen nach der Lebensmittelbestrahlungsverordnung sowie den EU-Richtlinien 1999/2/EG und 1999/3/EG lediglich getrocknete aromatische Kraeuter und Gewuerze bestrahlt angeboten bzw. verkauft werden. Die Bestrahlung darf nicht in Verbindung mit einer chemischen Behandlung angewandt werden, die dem gleichen Ziel wie die Bestrahlung dient. Um eine ordnungsgemaesse Strahlenbehandlung sicherzustellen, duerfen die Lebensmittel nur in Bestrahlungsanlagen behandelt werden, die fuer diesen Zweck in einem Mitgliedstaat der EU oder durch die EU in Drittlaendern zugelassen sind.

Belgien, Frankreich, Italien, die Niederlande und Grossbritannien haben eine Strahlenbehandlung auch fuer weitere Lebensmittel erlaubt. Diese Lebensmittel duerfen in Deutschland nur angeboten werden, wenn dies in Form einer so genannten Allgemeinverfuegung durch das BVL genehmigt wurde. Eine Allgemeinverfuegung kann erteilt werden, wenn das Produkt nach den Vorschriften eines Mitgliedstaates der Europaeischen Union rechtmaessig mit ionisierenden Strahlen behandelt worden ist oder sich rechtmaessig im Verkehr des Mit-gliedstaates befindet und keine Gesundheitsgefahren in sich birgt. Bislang hat das BVL lediglich eine Allgemeinverfuegung fuer tiefgefrorene bestrahlte Froschschenkel ausgesprochen.

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