BVL schafft Transparenz bei Zusatzstoffen fuer Futtermittel

BVL stellt erstmals komplettes Verzeichnis der für die Tierernaehrung zugelassenen Zusatzstoffe online zur Verfuegung


Das Bundesamt fuer Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) stellt ab sofort ein Online-Verzeichnis aller fuer die Tierernaehrung zugelassenen Zusatzstoffe als neues Serviceangebot im Internet unter www.BVL.Bund.de zur Verfuegung. Interessierten Verbrauchern, Wirtschaft und Behoerden wird damit erstmals in Europa eine tagesaktuelle Zusammenstellung der zugelassenen Zusatzstoffe in Futtermitteln geboten. „Futtermittel sind stets ein sensibles Thema. Die Fragen ’Welche Zusaetze duerfen drin sein in Futtermitteln und fuer welche Tierarten duerfen diese eingesetzt werden?’ beantwortet das BVL nun ganz klar auf seiner Homepage“, betont Wolfram Meng, Referatsleiter für Futtermittel im BVL.

Seit dem 18. Oktober 2004 sind Zulassung, Herstellung, Inverkehrbringen und Verwendung von Zusatzstoffen in der Tierernaehrung in der Europaeischen Union durch die Verordnung (EG) Nr. 1831/2003 des Europaeischen Parlaments und des Rates neu geregelt. Die Verordnung loest eine seit 1970 geltende EG-Regelung ab. Nach der neuen Verordnung ist die Kommission zur Fuehrung eines Gemeinschaftsregisters der zugelassenen Futtermittelzusatzstoffe erst ab November 2005 verpflichtet. Mit dem neuen Onlineangebot schafft das BVL nun den zeitlichen Lueckenschluss für mehr Transparenz im Futtermittelbereich.

Futtermittelzusatzstoffe sind gemaeß Verordnung (EG) Nr. 1831/2003 „Stoffe, Mikroorganismen oder Zubereitungen, die keine Futtermittelausgangserzeugnisse sind und bewusst Futtermitteln oder Wasser zugesetzt werden“. Die Zusammenstellung der fuer die Tierernaehrung zugelassenen Zusatzstoffe ist im Online-Angebot des BVL nach den bisherigen funktionellen Gruppen der Zusatzstoffe gegliedert. Dabei handelt es sich um Antioxidantien, aroma- und appetitanregende Stoffe, Substanzen mit kokzidiostatischer und histomonostatischer Wirkung, Wachstumsfoerderer, Emulgatoren, Stabilisatoren, Verdickungs- und Geliermittel, faerbende Stoffe und Pigmente, Konservierungsstoffe, Vitamine und Provitamine sowie Spurenelemente. Darueber hinaus gibt die Zusammenstellung des BVL Auskunft über zugelassene Bindemittel, Fliess- und Gerinnungshilfsstoffe, Saeureregulatoren, Enzyme, Mikroorganismen und Radionuklidbindemittel. Auch einige Antibiotika zur Leistungsfoerderung werden noch als Futtermittelzusatzstoffe verzeichnet. Sie dürfen allerdings nur noch bis 31. Dezember 2005 in Verkehr gebracht und als Futtermittelzusatzstoffe verwendet werden.

Die Zusammenstellung der zugelassenen Zusatzstoffen für die Tierernaehrung ist im Internet zu finden unter http://www.bvl.bund.de/futtermittel/verzzusatzst.htm

Für Rueckfragen steht Wolfram Meng, Referatsleiter Futtermittel, zur Verfuegung:
Telefon: 0228/61 98-212, E-Mail: wolfram.meng@bvl.bund.de

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Jochen Heimberg BVL Pressestelle

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