Pflanzen jetzt auch für die Biogasgewinnung interessant

Der Anbau und die Nutzung von Pflanzen zur Biogasgewinnung (Vergärung) wird für Landwirte, die bereits eine Biogasanlage betreiben oder eine neue Anlage planen, immer interessanter. Grund hierfür ist das seit April 2000 gültige Gesetz für den Vorrang erneuerbarer Energien (EEG).
Am Institut für Agrartechnik Bornim (ATB) werden die wissenschaftlichen Grundlagen für die Vergärung von Pflanzen untersucht und Schlussfolgerungen für den praktischen Betrieb abgeleitet. Das EEG regelt u.a. die Vergütung von Strom aus Biogas je kWh mit DM 0,20 durch die Energieversorgungsunternehmen (EVU`s) für Anlagen bis zu einer elektrischen Leistung von 500 kW und schafft damit Planungssicherheit für die Errichtung einer Vielzahl neuer Biogasanlagen. So sind z.B. nach Angaben des Fachverbandes Biogas e.V. seit dem 1. Januar 2000 bundesweit rund 200 neue Biogasanlagen errichtet worden. Es wird eingeschätzt, dass Ende 2001 in der Bundesrepublik Deutschland insgesamt 1650 solcher umweltfreundlicher Biokraftwerke Strom und Wärme erzeugen.

Zulässige Pflanzen, die auch als Nachwachsende Rohstoffe (NawaRos) bekannt sind und auf Stillegungsflächen angebaut werden, sind Ganzpflanzen wie etwa Mais, Raps und Getreide sowie zusätzlich Körnermais/CCM. Zugelassen sind weiterhin mehrschnittige Kulturen von Klee, Gras, Luzerne und Gemische hieraus. Im Falle der Verwertung der Pflanzen als Rohstoffe für die Biogaserzeugung unterliegen der Anbau und die Silierung der NawaRos der Meldepflicht bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) in Frankfurt/M. sowie bei den zuständigen Landesstellen.

Die Vergärung der Pflanzen erfolgt überwiegend gemeinsam mit Gülle durch Zumischen in der Vorgrube, oder durch direkte Zugabe über einen Einfüllschacht in den Biogasreaktor. Da pflanzliche Biomassen im Vergleich zu Gülle wesentlich energiereicher sind und deutlich höhere Biogaserträge liefern (etwa 250 m3 Biogas je Tonne Mais mit 35% Trockensubstanz im Vergleich zu etwa 25 m3 Biogas je Tonne Gülle mit 8% Trockensubstanz), darf die Zugabe von Pflanzen nicht zu einer Überlastung des Biogasreaktors und damit zu einer Störung des Fermentationsprozesses führen. Folge einer solchen Störung (Übersäuerung) des Fermentationsprozesses ist meist ein drastischer Rückgang der Biogasproduktion mit erheblichen ökonomischen Verlusten oder im Extremfall ein Stoppen des Prozesses. Ziel der Untersuchungen ist das rechzeitige Erkennen einer solchen Übersäuerung durch kostengünstige und zuverlässige Sensortechnik. Im Zusammenarbeit mit der Industrie ist ein Forschungsvorhaben begonnen worden, das den Betrieb von Biogasanlagen nicht nur sicherer macht, sondern bereits vorhandene Kapazitäten besser als bisher nutzt.

Das ATB gehört zusammen mit 77 anderen außeruniversitären Forschungseinrichtungen und Serviceeinrichtungen für die Forschung zur Wissenschaftsgemeinschaft Gottfried Wilhelm Leibniz e.V. (WGL).


Ansprechpartner:
PD Dr. agr. Dipl.-Ing. Bernd Linke
Abteilung Bioverfahrenstechnik
Tel: (0331) 5699-110
E-Mail: blinke@atb-potsdam.de


Bei Nutzung oder Veröffentlichung bitten wir um das Zusenden eines Belegexemplars an folgende Adresse:

Institut für Agrartechnik Bornim e.V. (ATB)
Öffentlichkeitsarbeit
Max-Eyth-Allee 100
14469 Potsdam
Tel: (0331) 5699-714
Fax: (0331) 5699-849

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Gudrun Spaan idw

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