Erprobungsanbau mit gentechnisch verändertem Mais zeigt: Koexistenz ist machbar

Der Erprobungsanbau mit gentechnisch verändertem Mais hat gezeigt, dass Koexistenz im Anbau mit konventionellem Mais durch die Einhaltung einfacher Regeln einer Guten fachlichen Praxis machbar ist. Dies wurde auf der heutigen Pressekonferenz der Projektträger in Berlin deutlich, auf der die vorläufigen wissenschaftlichen Ergebnisse des Erprobungsanbaus präsentiert wurden.

Bei dem in sieben Bundesländern durchgeführten Programm wurde der nachbarschaftliche Anbau von gentechnisch veränderten (gv) und konventionellen Maissorten unter Praxisbedingungen nachgebildet. Dabei wurde untersucht, ob und in welchem Maße der Anbau von gv-Mais zu wesentlichen Einträgen von gentechnisch veränderten Organismen (GVO) in Erntepartien nachbarschaftlicher Flächen mit konventionellem Mais führen würde. Dafür nahmen Wissenschaftler der Universität Halle in festgelegten Abständen um die Felder mit gv-Mais Ernteproben aus der mindestens 60 Meter breiten Ummantelung mit konventionellem Mais. Die anschließende Analyse gab Aufschluß über den durch Pollenflug verursachten gv-Eintrag. Der Leiter der Untersuchungen, Prof. Dr. Eberhard Weber, stellte nun die ersten Daten vor. „Wir können nachweisen, dass der Anteil von GVO-Spuren im angrenzenden konventionellen Maisfeld mit wachsender Distanz sehr schnell abfällt. Von wesentlichen Einträgen in benachbarte Entepartien kann nur innerhalb eines direkt angrenzenden 10-Meter-Streifens gesprochen werden“, so Weber. „Erntepartien in den untersuchten Streifen von 20 bis 30 Metern weisen nur noch sehr geringe GVO-Spuren auf. Ein Trennstreifen mit konventionellem Mais von 20 Metern Breite würde daher ausreichen, um wesentliche Einträge in direkt benachbarte konventionelle Nachbarfelder auszuschließen“. Bei größeren konventionellen Maisflächen könne man – nach Absprache zwischen den Nachbarn – den gv-Mais sogar direkt angrenzend ohne Trennstreifen anbauen. Diese Erkenntnis ist für einen großflächigen Anbau von gv-Sorten von großer Bedeutung. Die Landwirte wollen verhindern, dass die aus Auskreuzung resultierenden Spuren von gv-Mais in der Ernte benachbarter Felder mit nicht-transgenem Mais den Kennzeichnungsschwellenwert von 0,9 Prozent übersteigen. Dies würde zu einer Kennzeichnung des entsprechenden Erntegutes führen, weshalb die Landwirte Absatzeinbußen fürchten.

„Diese Ängste sind unbegründet“, sagte Dr. Horst Rehberger, Wirtschaftsminister des Landes Sachsen-Anhalt, das die wissenschaftlichen Untersuchungen zusammen mit dem Bundesministerium für Bildung und Forschung finanziert. „Nun liegen auch aus Deutschland zuverlässige Daten vor, die bestätigen, dass die Koexistenz eben doch machbar ist.“ Die Landwirte müssten frei entscheiden können, ob sie die Vorteile der modernen Biotechnologie nutzen oder ob sie weiterhin konventionelle Sorten einsetzen wollten, so Rehberger weiter. „Beide Formen der Landwirtschaft können nebeneinander bestehen, ohne dass die einen enorme Vorkehrungsmaßnahmen durchführen oder die anderen wirtschaftliche Einbußen befürchten müssen.“

„Diese Erkenntnis muss nun allerdings auch umgesetzt werden, und da ist jetzt die Bundesregierung am Zug“, fuhr Rehberger fort. Nach wie vor würden die gesetzlichen Rahmenbedingungen die Landwirte vom Einsatz der grünen Gentechnik abhalten. „Immerhin hat Frau Künast den Erprobungsanbau anerkannt und zugesagt, dessen Ergebnisse zu berücksichtigen – ein Wort, dem nun Taten folgen müssen!“ Auch der am Erprobungsanbau beteiligte Landwirt Harald Nitschke aus Mecklenburg-Vorpommern äußerte sich positiv. Mit Bt-Mais könne er das zunehmende Schädlingsproblem durch den Maiszünsler ohne aufwendige chemische Pflanzenschutzmaßnahmen in den Griff bekommen und damit wettbewerbsfähig bleiben. Seine Nachbarn seien nun ebenfalls an den gv-Sorten interessiert.

„Ich bin sicher, dass viele andere Landwirte gv-Mais einsetzen werden, wenn sie hören, dass sie ihren Nachbarn damit keine Schwierigkeiten bereiten“, so Nitschke weiter. Bisher befürchte man vor allem hohe Entschädigungsforderungen, aber diese Sorge werde nun durch die Ergebnisse des Erprobungsanbaus ganz klar relativiert. Dieser Auffassung schloss sich auch der Vizepräsident des Landesbauernverbandes Sachsen-Anhalt, Dr. Wolfgang Nehring, an. Wenn es gelinge, durch einfache und praktikable Maßnahmen eine wesentliche Beeinträchtigung durch GVO-Einkreuzungen bei konventionell wirtschaftenden Nachbarn zu verhindern, sei Koexistenz wirklich möglich.

In diesem Zusammenhang forderte Nehring trotz der erwarteten Erschwernisse durch die neuen gesetzlichen Rahmenbedingungen eine Fortführung des Erprobungsanbaus. Dieser könne erweiterte Fragestellungen unter Einbeziehung weiterer Marktbeteiligter behandeln. Der Vorsitzende des InnoPlanta e.V., Dr. Uwe Schrader, bot dazu die Unterstützung von InnoPlanta an und ermutigte die Marktpartner, für das Jahr 2005 intelligente Kooperationsmodelle zu entwickeln.

Zuletzt sprach sich Prof. Dr. h.c. Lothar Späth, Vorsitzender des Aufsichtsrats der Jenoptik AG, für eine Stärkung der Gentechnik in der Landwirtschaft aus. „Es ist wichtig, dass wir den Landwirten in Deutschland mit diesen wissenschaftlichen Ergebnissen Mut machen, neue Technologien zu nutzen“, sagte Späth zum Abschluss der Pressekonferenz. In der Biotechnologie stecke ein enormes Wachstumspotential, nicht nur für die neuen Bundesländer. Auf einen solchen Innovationsmotor dürfe Deutschland nicht verzichten.

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