BVL genehmigt Freisetzung von gentechnisch verändertem Mais

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat heute dem Unternehmen Pioneer die Freisetzung von gentechnisch verändertem Mais unter Sicherheitsauflagen genehmigt. Gestattet wurden Freisetzungen in den Gemeinden Neutrebbin (Brandenburg), Kitzingen (Bayern), Ausleben (Sachsen-Anhalt) und Zabeltitz (Sachsen). Das Unternehmen darf in den Jahren 2008 bis 2011 auf einer Fläche von maximal 1,2 Hektar pro Standort und Jahr freisetzen.

Das BVL kommt in seiner Sicherheitsbewertung zu dem Schluss, dass von dem Freisetzungsversuch keine schädlichen Einflüsse auf Menschen und Tiere sowie auf die Umwelt zu erwarten sind, verfügt aber vorsorglich Sicherheitsmaßnahmen. Um eine Verbreitung des gentechnisch veränderten Mais zu verhindern, muss der Betreiber zwischen den Freisetzungsflächen und konventionellen Maisbeständen 200 Meter, zu ökologisch bewirtschafteten Maisfeldern 300 Meter Abstand einhalten.

Das gentechnisch veränderte Pflanz- und Erntegut ist zu kennzeichnen, eine Verwendung als Lebens- oder Futtermittel ist nicht zulässig. Pflanzenmaterial aus dem Freisetzungsversuch und anderer Mais innerhalb des Isolationsabstandes ist nach Ende der Freisetzung auf der Fläche zu häckseln und einzuarbeiten. Das gehäckselte Material kann unter Auflagen auch in einer Biogasanlage entsorgt werden. Die Flächen müssen im Jahr nach Beendigung der Freisetzung auf nachwachsenden Mais kontrolliert werden. Im Folgejahr auftretende Pflanzen müssen vor der Blüte vernichtet werden. Für die Überwachung der im Bescheid enthaltenen Bestimmungen sind Behörden der Bundesländer verantwortlich.

In dem Freilandversuch soll Mais der Linie 98140 untersucht werden, in den ein Gen aus dem Bodenbakterium Bacillus licheniformis sowie ein verändertes Maisgen übertragen wurde. Die beiden übertragenen Gene machen die Maispflanzen widerstandsfähig gegenüber zwei gegen Unkräuter gerichtete Pflanzenschutzmittel-Wirkstoffe.

Der Öffentlichkeit wurde durch die Auslegung der Antragsunterlagen die Möglichkeit zur Stellungnahme gegeben. Die 151 Einwendungen wurden bei der fachlichen und rechtlichen Bewertung des Antrags geprüft und im Genehmigungsbescheid gewürdigt. Für die Entscheidung des BVL wurden Stellungnahmen des Bundesamts für Naturschutz, des Bundesinstituts für Risikobewertung und des Robert Koch-Instituts eingeholt. Gleichzeitig wurden Stellungnahmen des unabhängigen Wissenschaftler- und Sachverständigengremiums, der Zentralen Kommission für die Biologische Sicherheit, und des Julius Kühn-Instituts in die Entscheidung einbezogen. Darüber hinaus wurden Stellungnahmen der Länder Bayern, Brandenburg, Sachsen-Anhalt und Sachsen eingeholt.

HINTERGRUNDINFORMATION
Das BVL ist zuständig für den Vollzug wichtiger Teile des Gentechnikgesetzes. Es berät die Bundesregierung sowie die Länder und ihre Gremien in Fragen der biologischen Sicherheit in der Gentechnik. Gentechnisch veränderte Organismen müssen zunächst ein Genehmigungsverfahren beim BVL positiv durchlaufen, ehe sie freigesetzt werden dürfen. Ferner führt das BVL die Geschäftsstelle der Zentralen Kommission für die Biologische Sicherheit. Das BVL ist die national zuständige Behörde für gemeinschaftliche Genehmigungsverfahren der EU zum Inverkehrbringen gentechnisch veränderter Organismen und koordiniert für Deutschland die BIO-TRACK-Datenbank der OECD. Als nationale Kontaktstelle des Internationalen Übereinkommens über die biologische Sicherheit managt das BVL für Deutschland den Informationsaustausch über lebende gentechnisch veränderte Organismen im so genannten Biosafety Clearing House.

In Deutschland ist bislang nur der gentechnisch veränderte Mais MON 810 des Unternehmens Monsanto zum kommerziellen Anbau zugelassen. Er wurde im Jahr 2007 auf rund 2700 Hektar angebaut. Dies entspricht rund 0,15 Prozent der gesamten Maisanbaufläche in Deutschland.

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Jochen Heimberg idw

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