Abdriftmindernde Maissägeräte – Reaktion auf erhebliche Bienenschäden im Frühjahr 2008

Im Frühjahr 2008 traten vor allem im Oberrheingraben große Bienenschäden auf. Als Ursache kamen neben schlecht gebeiztem Saatgut rasch Sägeräte in Verdacht. Zur Aussaat des mit dem Wirkstoff Clothianidin gebeizten Maissaatguts waren vor allem mit Saugluft arbeitende Einzelkorn-Sägeräte verwendet worden.

Seit Oktober 2008 prüfte das Julius Kühn-Institut (JKI) in Braunschweig die von den Herstellern gelieferten Sämaschinen. Im Internetangebot des JKI wurde jetzt eine erste Liste veröffentlicht. Sie enthält alle bisher geprüften Maissägeräte sowie die dazugehörigen notwendigen Umrüstsätze, die die Abdrift von Beizstäuben gegenüber herkömmlichen Standardgeräten um mindestens 90 % verringern.

„Eine Prüfung von Sägeräten ist neu. Es hat sich rasch gezeigt, dass bei Maissägeräten die Luftführung an den Geräten verändert werden muss. Wenn die Maiskörner zur Vereinzelung im Säaggregat angesaugt werden, darf abgeriebenes Beizmittel nicht unkontrolliert durch den Luftauslass in die Umgebung geblasen werden und so auf blühende Pflanzen außerhalb der Felder gelangen“, so Dirk Rautmann vom JKI-Institut für Anwendungstechnik im Pflanzenschutz. Im Sommer und Herbst 2008 fanden unter Federführung des JKI drei Fachgespräche mit Experten der Industrie und des Pflanzenschutzdienstes der Länder statt, um ein geeignetes standardisiertes Prüfverfahren zu entwickeln und festzulegen. Wichtiger Bestandteil der Prüfung ist ein Abdrifttest im Freiland. Anstelle des Beizmittels wird ein fluoreszierender Farbstoff eingesetzt, was eine rasche Auswertung möglich macht. So konnten in kurzer Zeit acht verschiedene Gerätetypen von fünf Herstellern geprüft werden.

Auf die jetzt veröffentlichte JKI-Liste, die ständig ergänzt wird, kann die Zulassungsbehörde für Pflanzenschutzmittel – das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) – Bezug nehmen, wenn bei der Aussaat von mit insektiziden Mitteln gebeiztem Saatgut nur Sägeräte verwendet werden sollen, die abdriftmindernd arbeiten.

Hintergrundinformation:
Das Julius Kühn-Institut führt und veröffentlicht die so genannte Pflanzenschutzgeräteliste, in der die Pflanzenschutzgeräte aufgeführt werden, die die gesetzlichen Anforderungen nach § 24 des Pflanzenschutzgesetzes erfüllen. Weiterhin müssen alle Pflanzenschutzgeräte alle zwei Jahre überprüft werden.
Abdrift:
Unter Abdrift versteht man im Pflanzenschutz den durch die Art der Pflanzenschutzgeräte und vor allem durch die Art der verwendeten Düsen technisch bedingte, in Bereiche außerhalb der Ackerfläche gesprühte oder gespritzte Pflanzenschutzmittelmenge. Wind verstärkt die Abdrift erheblich.

Derartige Nebenwirkungen sollen im Sinne eines vorbeugenden Verbraucherschutzes möglichst gering gehalten werden. Viele Pflanzenschutzmittel werden daher nur mit Anwendungsbestimmungen zugelassen, die in der Nähe von Oberflächengewässern oder terrestrischen Biotopen den Einsatz von Pflanzenschutzgeräten vorschreiben, die mit modernen abdriftmindernden Düsen ausgestattet sind. Das Verzeichnis „Verlustmindernder Geräte“ des Julius Kühn-Instituts enthält derzeit mehr als 380 Gerätetypen, die die Abdrift um 50, 75, 90 und 99 % verringern.

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