Regionale Wirtschaftsförderung: Ostdeutsche Regionen holen auf
Für die regionale Wirtschaftsförderung in der kommenden Förderperiode von 2014 bis 2020 mussten die deutschen Fördergebiete und ihre Rangfolge erneut überprüft werden. Bund und Länder haben deshalb das IAB beauftragt, die Rangfolge der strukturschwachen Regionen in Deutschland zu berechnen.
Dieses Ranking dient Bund und Ländern als Grundlage für die Neuabgrenzung der deutschen Fördergebiete. Entscheidend für das Ranking sind vor allem die Arbeitslosigkeit und das Lohnniveau. Hier besteht noch immer ein erhebliches Gefälle zwischen West und Ost.
Es zeigt sich aber auch, dass es einigen ostdeutschen Regionen gelungen ist, ihre Position im gesamtdeutschen Ranking zu verbessern, sodass sie besser dastehen als die strukturschwächsten Regionen in Westdeutschland. Dies gilt für Jena, Sonneberg, Eisenach, Weimar, Arnstadt, Luckenwalde, Potsdam-Brandenburg, Oranienburg und Dresden. Die strukturschwächsten Regionen in Westdeutschland sind dem Ranking zufolge Flensburg, Goslar, Osterode, Uelzen, Bremerhaven, Gelsenkirchen, Mönchengladbach, Husum, Lübeck, Wilhelmshaven, Hagen, Eschwege, Heide, Dortmund, Soltau, Holzminden und Wuppertal.
Ab 2014 kein Höchstfördergebiet mehr in Deutschland
Gemäß den EU-Vorgaben wird es ab dem Jahr 2014 in Deutschland kein Höchstfördergebiet („A-Fördergebiet“) mehr geben. In den Höchstfördergebieten können Beihilfen in Höhe von 25 bis 70 Prozent der Investitionskosten gewährt werden. Zur Kategorie der „A-Fördergebiete“ gehören nur Regionen, in denen das Bruttoinlandsprodukt pro Einwohner unter 75 Prozent des Durchschnitts der 27 EU-Länder des Jahres 2010 liegt.
Infolge des Beitritts der strukturschwachen Länder Bulgarien und Rumänien ist dieses Durchschnittsniveau in der Europäischen Union stark gesunken. Da es für die Abgrenzung von Fördergebieten zugrunde gelegt wird, erfüllt keine deutsche Region mehr das Kriterium für Höchstfördergebiete.
Ab 2014 gibt es in Deutschland daher nur noch sogenannte „C-Fördergebiete“. Hierzu zählen ehemalige „A-Fördergebiete“, Regionen mit geringer Bevölkerungsdichte, Regionen, in denen das Bruttoinlandsprodukt pro Einwohner unter dem Durchschnitt der 27 EU-Länder des Jahres 2010 liegt und Regionen, in denen die Arbeitslosenquote mindestens 115 Prozent des nationalen Durchschnitts beträgt. Hier können Bund und Länder Investitionen privater Unternehmen und kommunale wirtschaftsnahe Infrastrukturprojekte mit Beihilfen in Höhe von bis zu 15 Prozent fördern.
Die deutschen Förderregionen dürfen ab 2014 rund ein Viertel der Bevölkerung umfassen. Bisher waren es knapp 30 Prozent. Zu den Fördergebieten gehören ab 2014 wie bisher alle Regionen in Ostdeutschland. In Westdeutschland wird die Zahl der Förderregionen dagegen deutlich sinken. Die auf dem IAB-Ranking basierende Auswahl der Förderregionen durch Bund und Länder muss noch von der Europäischen Kommission genehmigt werden.
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