Vorstand beschließt Sofortmaßnahmen zur Verbesserung der Arbeitsvermittlung
Weitere Personalumschichtungen zugunsten der Vermittlung, die verstärkte Einschaltung von Dritten und eine intensivere Qualitätskontrolle sollen schon in Kürze die Arbeitsvermittlung verbessern. Das hat der Vorstand der Bundesanstalt für Arbeit (BA) in einer außerordentlichen Sitzung am 27. Februar 2002 in Berlin beschlossen.
Die Arbeitsvermittlung in den Arbeitsämtern soll um 850 zusätzliche Kräfte aufgestockt werden, die befristet aus anderen Arbeitsbereichen der BA umgesetzt werden. Damit wird die bereits um 3.000 Mitarbeiter aufgestockte Vermittlungskapazität nochmals verstärkt. Pilotprojekte in einzelnen Arbeitsämtern sollen die Abläufe in der Arbeitsvermittlung zusätzlich verbessern.
Dritte sollen so schnell wie möglich eingeschaltet werden, um die Ausgleichsprozesse am Arbeitsmarkt zu unterstützen und zu beschleunigen. Alle Arbeitsämter sollen bereits im März Vorschläge zu einer verstärkten Zusammenarbeit mit privaten Vermittlern sowie kommunalen und regionalen Einrichtungen erarbeiten. Je nach örtlichen Rahmenbedingungen sollen Dritte mit dem gesamten Vermittlungsprozess für bestimmte Personenkreise beauftragt werden. Der Vorstand fordert die Arbeitsämter ausdrücklich dazu auf, von dem Instrument des Vermittlungsschecks Gebrauch zu machen.
Zusätzlich hat der Vorstand beschlossen, dass eine externe Unternehmensberatung Steuerung und Controlling der Arbeitsvermittlung optimieren soll. Die Verwaltungsausschüsse müssen aus Sicht des Vorstandes in den Prozess der Optimierung und Steuerung der Arbeitsvermittlung stärker als bislang einbezogen werden.
Der Vorstand unterstreicht die Notwendigkeit, Job-AQTIV-Gesetz und Vermittlungsoffensive optimal umzusetzen. Dazu müssen aus seiner Sicht Steuerung und Controlling der Arbeitsvermittlung verbessert werden. Besonders wichtig sei es, die daraus gewonnenen Erkenntnisse in die konkrete Arbeit vor Ort einzubeziehen.
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