Stifterverband begrüßt Bundesratszustimmung zur Stärkung des Stiftungswesens

Außerdem soll der zusätzliche Freibetrag für Stifter von 307.000 Euro auf eine Million Euro steigen und auf Zustiftungen ausgedehnt werden. Der Spendenvortrag soll zeitlich unbegrenzt möglich werden. Der Generalsekretär des Stifterverbandes, Andreas Schlüter, begrüßte das Votum des Bundesrates als „deutliches Signal zur Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements in Deutschland“.

Das von Bundesfinanzminister Peer Steinbrück geplante Gesetz hatte am vergangenen Freitag die Hürde des ersten Durchgangs im Bundesrat genommen. Dabei war das Land Hamburg mit dem Antrag, den Dotationshöchstbetrag für Stiftungen auf eine Million Euro zu erhöhen, noch über den Steinbrück-Gesetzentwurf hinausgegangen, in dem lediglich eine Erhöhung auf 750.000 Euro vorgesehen war. „Damit folgt das Gesetz einer langjährigen Empfehlung des Stifterverbandes“, betonte Schlüter. „Die Erfahrung hat gezeigt, dass sich Stifter an der Grenze der steuerlichen Abzugsfähigkeit orientieren. Gerade für Wissenschaftsstiftungen sind 307.000 Euro aber viel zu wenig. Die Erhöhung auf eine Million Euro ist ein Schritt in die richtige Richtung“.

Deutschland folgt damit Verbesserungen, die viele europäische Nachbarländer in den vergangenen Jahren bereits umgesetzt haben und verkürzt damit den Abstand zu den angelsächsischen Ländern Großbritannien und den USA.

Ein Ehepaar mit Jahreseinkünften von 250.000 Euro kann nach der voraussichtlichen Verabschiedung des Gesetzes somit eine Stiftung mit bis zu zwei Millionen Euro dotieren und jährlich weitere 50.000 Euro zuwenden, ohne diese vorher versteuern zu müssen. Eine solche Stiftung könnte dann nachhaltig 100.000 Euro Erträge und 50.000 Euro Spenden für gemeinnützige Zwecke einsetzen.

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