Banken beim Kampf gegen die Geldwäsche unter Zeitdruck
Finanzjongleure müssen den Schnellwaschgang einlegen. Spätestens im Sommer will die Bundesregierung ihr neues Gesetz gegen Geldwäsche unter Dach und Fach bringen. Auch die deutschen Banken sind unter Zeitdruck. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass die Geldhäuser elektronische Sicherheitssysteme einführen, mit denen sie auffällige Transaktionen herausfiltern und die Verantwortlichen identifizieren können. Höchste Zeit: Das Verschleiern von Geld aus illegalen Geschäften richtet weltweit jedes Jahr einen volkswirtschaftlichen Schaden von rund 100 Milliarden US-Dollar an, schätzt die Mummert + Partner Unternehmensberatung.
Anonymität leicht gemacht: Ein Besuch bei der Post reicht aus, um bei einer deutschen Bank ein Konto zu eröffnen. Ein Mitarbeiter bestätigt der Bank die Identität des Neukunden per „Post-Ident-Verfahren“. In Irland reicht sogar die Personalausweiskopie per Fax. Sobald das Konto freigeschaltet ist, kann der Inhaber quer durch die EU Geld verschicken und empfangen. Dank Online-Kontoführung bekommt kein Mitarbeiter den Kunden jemals zu Gesicht. Die neue Anonymität ist beliebt: In Deutschland werden inzwischen rund 15 Millionen Konten online geführt. Besonders beliebt sind die E-Konten bei Kriminellen. Im anonymisierten Zahlungsverkehr können sie ihre Einnahmen ohne große Probleme in den legalen Geldkreislauf einschleusen. Das aktuelle Geldwäschegesetz schreibt den Banken zwar vor, bei Geldgeschäften ab einem bestimmten Betrag die Identität des Kontoinhabers festzustellen und im Verdachtsfall Anzeige zu erstatten. Profis kennen die Grenzwerte einzelner Länder aber genau. Sie stückeln die Beträge einfach so, dass nirgendwo eine auffällige Transaktion entsteht. Die Geschwindigkeit der Transaktionen erschwert es Ermittlern zusätzlich, Auftraggebern auf die Schliche zu kommen.
Das neue Geldwäschegesetz soll damit Schluss machen. Demnach müssen die Banker ihre Kunden künftig genauer unter die Lupe nehmen. Als wichtigstes Instrument hierzu schreibt der Gesetzentwurf interne Sicherungssysteme vor. Diese Anti-Geldwäsche-Software kann ungewöhnliche Aus- und Einzahlungen aufspüren und melden. Sobald das Programm ein Profil des Kunden erstellt hat, gleicht es dessen Transaktionen damit ab. Stapeln sich also bei einem einfachen Angestellten plötzlich die Tausender, bekommt der Geldwäsche-Beauftragte der Bank automatisch eine Meldung vom System. Bei Verdacht auf kriminelle Transaktionen muss die Bank dieses unverzüglich den Strafverfolgungsbehörden anzeigen.
Bis spätestens 5. Juli soll das Gesetz in Kraft getreten sein. Das Bundesfinanzministerium teilte auf Anfrage von Mummert + Partner mit, dass es sicher sei, dass Bundestag und Bundesrat dem Entwurf ihren Segen geben. Bei der Vorbereitung auf den Geldwäschekampf unterstützt die Unternehmensberatung die Banken mit einem breiten Beratungsangebot – von der Auswahl geeigneter Software bis zu ihrer Implementierung und entsprechender Anpassung der Arbeitsabläufe.
„Der Gesetzentwurf gibt die richtige Richtung vor: Die Sicherheitslücken werden geschlossen, und zwar ohne die Kunden beim Online-Banking einzuschränken“, sagt Wilhelm Alms, Vorstandsvorsitzender der Mummert + Partner Unternehmensberatung. „Nun ist die Kreditwirtschaft gefragt, die Vorgaben aus dem Finanzministerium zügig umzusetzen.“
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