Rentenreform 2001: Jüngere Jahrgänge profitieren durch Riester-Rente

Geringere Belastung von heutigen Rentnern und Älteren durch gesetzliche Rentenversicherung für Beamte und Selbständige möglich

Die Prognos AG hat im Auftrag der Hans Böckler Stiftung die Auswirkungen der im Mai verabschiedeten Rentenreform 2001 für die Versicherten bis 2060 untersucht, die Ergebnisse wurden am Donnerstag in Berlin vorgestellt: Jahrgänge ab 1971 sind die Gewinner der Rentenreform, ältere Beitragszahler und heutige Rentner tragen die Umverteilungskosten. Die Ergebnisse der Basler Rentenexperten zeigen auch auf, dass eine Einbeziehung von Beamten und Selbständigen in die gesetzliche Rentenversicherung die Belastungen für die Verlierer der Reform merklich verringern könnte.

Um den zukünftigen Anstieg des Beitragssatzes zur gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) zu begrenzen und die Kosten der zunehmenden Alterung der Bevölkerung gleichmäßiger auf Erwerbstätige und Rentner zu verteilen, werden die Renten künftig weniger stark angehoben, als die Nettolöhne der Erwerbstätigen steigen. Zum Ausgleich der Versorgungslücke, die dadurch entsteht, werden freiwillige private Vorsorgeaufwendungen staatlich gefördert (Riester Rente).

Die Studie der Basler Prognos AG für die Hans Böckler Stiftung hat nun untersucht, welche Auswirkungen die Rentenreform für Beitragszahler und Rentenempfänger im Vergleich zur früheren nettolohnbezogenen Rentenanpassung hat, bei der Beitragssätze von bis zu 27 Prozent (ab dem Jahre 2050) erreicht worden wären.

Da jüngere Geburtsjahrgänge mehr Zeit zum Aufbau einer privaten Zusatzrente haben als ältere, verteilen sich die Vor- und Nachteile nicht gleichmäßig über die Altersgruppen. Nettogewinner der jüngsten Rentenreform sind – rechnet man die staatliche Förderung ein – die Geburtsjahrgänge ab 1971. Sie profitieren von Beitragseinsparungen für die gesetzliche Rentenversicherung (GRV), die über der zusätzlichen Belastung der neuen privaten Altersvorsorge (Riester-Rente) liegen. So steht für heute Geborene einer Belastung durch die staatlich geförderte Privatvorsorge in Höhe von rund einem Prozentpunkt eine Entlastung durch die GRV von 2,4 Prozentpunkten gegenüber – die Nettoentlastung summiert sich somit auf 1,4 Prozentpunkte.
Ältere Jahrgänge können dagegen die zusätzlichen Belastungen der privaten Vorsorge nicht durch Einsparungen in der GRV ausgleichen: So beträgt zum Beispiel die Entlastung durch die GRV für den Geburtsjahrgang 1958 nur rund einen Prozentpunkt. Bei einer Belastung durch die private Vorsorge in Höhe von 3,8 Prozentpunkten ergibt sich so eine Nettobelastung von 2,8 Prozentpunkten. Bei Rentnern, die keine private Vorsorge mehr aufbauen können, bleiben Lücken.
Die Zusatzbelastungen für ältere Beitragszahler und Rentner könnten deutlich verringert werden, wenn Selbstständige und Beamte in die GRV einbezogen würden, so das Ergebnis von Prognos. In diesem Fall würden nach den Berechnungen der Schweizer Rentenexperten fast zehn Geburtsjahrgänge von Umverteilungsverlierern zu Gewinnern, bereits Jahrgänge ab 1962 würden von der Rentenreform profitieren. Allerdings mindern später fällige, höhere Rentenansprüche die Entlastungen nachfolgender Generationen leicht. Verlierer einer solchen Reformoption wären vornehmlich die Beamten.

Weitere Information:
Stefan Eitenmüller, Prognos AG
stefan.eitenmueller@prognos.com

Download der Kurzfassung der Studie unter: www.prognos.com/download
Die Studie ist zu beziehen unter Edition Nr. 58 beim Setzkasten, Fax-Nr. 0211-4080080 zum Preis von 15 Euro.

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Karin Rahn idw

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