Entwicklung der Realsteuerhebesätze in Gemeinden mit über 50 000 Einwohnern
Die diesjährige Umfrage des Instituts „Finanzen und Steuern“ zeigt für 2005 wiederum einen deutlichen Trend zu höheren Hebesätzen.
Die Entwicklung der Hebesätze bei der Gewerbesteuer und der Grundsteuer B ist von allgemeinem Interesse, ganz besonders aber für die Wirtschaft. Um hierüber zeitnahe Informationen bereitzustellen, führt das Bonner Institut „Finanzen und Steuern“ mit Hilfe der Industrie- und Handelskammern alljährlich eine Umfrage durch, deren Ergebnisse für 2005 mit der IFSt-Schrift Nr. 434 nunmehr vorliegen. Sie zeigen wiederum einen deutlichen Trend zu höheren Hebesätzen, insbesondere bei der Grundsteuer.
In den durch die Umfrage erfassten 191 Gemeinden leben rd. 32,6 Mio. Einwohner der rd. 82,5 Mio. Einwohner der Bundesrepublik. Mit der Analyse von nur 1,5 v.H. der Gemeinden wird somit der Belastungsstand von rd. 40 v.H. der Gesamtbevölkerung abgedeckt.
Gewerbesteuer
Im Jahre 2005 wird die Gewerbesteuer im Durchschnitt mit einem Hebesatz von 433 v.H. erhoben. Gegenüber dem Vorjahr hat sich damit der gewogene Durchschnittshebesatz um einen Punkt erhöht. 15 der 191 erfassten Kommunen haben ihren Gewerbesteuerhebesatz angehoben, 5 haben ihn gesenkt. Die Spannbreite der Gewerbesteuerhebesätze reicht von 340 v.H. bis 490 v.H. In den zwölf Großstädten mit mehr als 500.000 Einwohnern rangiert der Gewerbesteuerhebesatz in Berlin mit 410 v.H. am unteren Ende; Frankfurt/M. liegt zusammen mit München mit 490 v.H. an der Spitze aller deutschen Kommunen.
Grundsteuer
Die Grundsteuer A – die Realsteuerbelastung der land- und forstwirtschaftlichen Betriebe – weist die niedrigsten Hebesätze auf. Für bebaute und unbebaute Grundstücke sowie die Masse der Betriebsgrundstücke als wirtschaftliche Einheiten des Grundvermögens beträgt der durchschnittliche Hebesatz der Grundsteuer B im Jahr 2005 475 v.H. Damit hat sich der durchschnittliche Hebesatz gegenüber dem Vorjahr kräftig um 10 v.H.-Punkte erhöht.
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