Informationen zum Teilzeitgesetz im Internet weiter gefragt
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Nettoklick hilft neues Gehalt auszurechnen
Wie kann ich Beruf, Familie und Freizeit besser unter einen Hut bringen? Wäre Teilzeit das Richtige für mich und was bleibt mir dann monatlich noch im Geldbeutel? Diese und andere Fragen zum Thema Teilzeit beantwortet das Bundesarbeitsministerium im Internet. Die gesetzliche Grundlage für mehr Teilzeit wurde Anfang des Jahres geschaffen, jeder Interessierte kann herausfinden, ob und wie sich Teilzeit besser organisieren lässt.
Wer wissen will, was er unterm Strich mit Teilzeit verdient, kann sich das unter http://www.teilzeit-info.de/ auf der gleichen Seite im „Nettoklick“ ausrechnen lassen. Für manche ist es vielleicht eine Überraschung zu sehen, dass die einfache Formel „Halbe Arbeit gleich halbes Gehalt“ nicht immer stimmt. An gleicher Stelle kann man einen Teilzeit-Typtest machen. Soll es eine klassische Variante der Teilzeit sein – jeden Tag wird die Stundenzahl reduziert – oder passt das Modell „Teilzeit invest“ besser zu den eigenen Wünschen? Bei diesem Modell wird Vollzeit gearbeitet, Teilzeit bezahlt und so ein Guthaben angespart, mit dem man einen oder mehrere Wochen und Monate im Jahr Freizeit gewinnt. Der Teilzeit-Typtest hilft, sich über die eigenen Wünsche klar zu werden.
Mit dem neuen Teilzeitgesetz wurde ab Januar 2001 erstmals eine grundsätzlicher Anspruch von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern auf Teilzeit im Gesetz verankert. Teilzeit soll nicht mehr länger die Ausnahme für bestimmte Berufe sein, sondern auch in qualifizierten Positionen für Männer und Frauen selbstverständlich werden. Bundesarbeitsminister Walter Riester ist überzeugt, mit dem Teilzeitgesetz werden, ähnlich wie in anderen Ländern, positive Impulse auf den Arbeitsmarkt ausgehen.
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