Scoring: Neue Ausschreibung zum wirtschaftlichen Verbraucherschutz

Das Vorhaben wurde am 1. März 2013 durch die BLE als Projektträger für Forschungsvorhaben des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) veröffentlicht.

Die Studie soll basierend auf den aktuellen Sach- und Rechtsstand darstellen, inwieweit ein Reformbedarf der Regelungen im BDSG gesehen wird und ob Regelungsoptionen zur Änderung oder Ergänzung des bestehenden Rechtsrahmens deutlich werden. Dann sind diese Regelungsoptionen mit ihren jeweiligen Vor- und Nachteilen eingehend darzustellen und zu erläutern.
Aus den gewonnenen Untersuchungsergebnissen sind Empfehlungen abzuleiten. Die Ergebnisse müssen eine Einschätzung ermöglichen, ob die bestehenden gesetzlichen Regelungen im BDSG angemessen sind oder geändert und ergänzt werden müssen. Für die Entwicklung von Empfehlungen und gesetzgeberischen Handlungsoptionen muss auch der aktuelle Stand der Rechtsentwicklung auf Ebene der Europäischen Union (EU), insbesondere betreffend die EU-Datenschutz-Grundverordnung, berücksichtigt werden.

Hintergrund des Projektes
Aus verbraucherpolitischer Sicht können Kunden- und Bonitätsbewertungen, die sich auf personenbezogene Daten aus unterschiedlichen Quellen beziehen, als brisant bezeichnet werden. Für die Betroffenen können Kunden- und Bonitätsbewertungen (sogenannte Scoring-Ergebnisse) im Lebensalltag Vieles beeinflussen: zum Beispiel Kontoeröffnung und Kreditvergabe, Telekommunikations- und Energieversorgungsverträge oder Lieferungen im Versandhandel.
Diese Aspekte waren Ausgangspunkt für die letzte BDSG-Novelle 2009. Das BMELV erreichen jedoch immer noch Verbraucherbeschwerden, in denen kritisiert wird, dass Score-Werte falsch berechnet, Verbraucherinnen und Verbraucher zu kostenpflichtigen Auskunftsangeboten gelenkt und Scoring-Verfahren nicht angemessen erläutert werden. Die Wirkung der neuen gesetzlichen Vorgaben ist bislang noch nicht umfassend untersucht worden.

Dabei stellen sich folgende Fragen,
* halten die Wirtschaftsbeteiligten die gesetzlichen Vorgaben ein,
* ermöglichen die gesetzlichen Kontroll- und Aufsichtsrechte den Aufsichtsbehörden einen wirksamen Vollzug,
* schützt der gesetzliche Rahmen die Verbraucher hinreichend vor unangemessenen Scoring-Verfahren und ermöglicht er ihnen eine effektive Kontrolle durch Auskunftsrechte.

Zur Beantwortung dieser Fragen ist das BMELV auf wissenschaftliche Unterstützung angewiesen und benötigt externer Entscheidungshilfe in Form eines Forschungsvorhabens.

Media Contact

Tassilo Frhr. v. Leoprechting idw

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