Erneuerbare Energien verursachen indirekte Kosten in Milliardenhöhe

Gesetzliche Regelungen zum Schutz stromintensiver Unternehmen laufen ins Leere

Die Novelle des Gesetzes zum Ausbau der Erneuerbaren Energien (EEG) sieht im Jahr 2009 durchschnittlich eine starke Anhebung der Vergütungssätze vor. Neben den direkten Kosten ist in den kommenden Jahren ein erheblicher Anstieg der indirekten Kosten im Zusammenhang mit dem Ausbau der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien zu erwarten.

Bereits im Jahr 2006 hat die Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Quellen die inländischen Stromverbraucher nicht nur mit der EEG-Umlage in Höhe von rund einem Cent je Kilowattstunde belastet, sondern zusätzlich indirekte Kosten in Höhe von rund 445 Millionen Euro verursacht. Prof. Dr. Georg Erdmann, Leiter des Fachgebietes Energiesysteme an der TU Berlin, berechnete im Auftrag der WirtschaftsVereinigung Metalle (WVM), dass die indirekten Kosten der Erneuerbaren Energien bis 2020 auf mindestens 3,3 Milliarden Euro pro Jahr ansteigen werden. Das bedeutet für die stromintensiven Industrien in Deutschland einen Aufschlag von über 0,7 Cent je Kilowattstunde.

Im kürzlich neugefassten Gesetz zum Ausbau der Erneuerbaren Energien (EEG) wurde verankert, dass die EEG-Belastung stromintensiver Unternehmen des produzierenden Gewerbes auf maximal 0,05 Cent/kWh begrenzt wird, um die internationale Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen zu erhalten. Diese Begrenzung erfasst lediglich die direkten Kosten der Förderung. Die starke und gesetzlich nicht eingeschränkte Zunahme der indirekten Kosten werde dagegen voll auf die Unternehmen durchschlagen, kritisiert die WVM und fordert eine Freistellung der Unternehmen von den indirekten Kosten.

Die Erdmann-Studie geht davon aus, dass das novellierte EEG zu einem weiteren massiven Ausbau der Windenergienutzung in Deutschland führen wird. Für 2020 wird mit einer installierten Windenergieleistung von 45.000 MW onshore und 20.000 MW offshore gerechnet. Die Stromproduktion der Anlagen wird dann bei einem stark fluktuierenden Anlagenbetrieb jährlich rund 152 Milliarden Kilowattstunden betragen.

Um die neuen Anlagen an das vorhandene Stromnetz anzuschließen, sind nach Berechnungen der Wissenschaftler Investitionen von insgesamt rund 6 Milliarden Euro notwendig. Diese Kosten deckt das EEG nicht ab, sondern sind von den Stromnetzbetreibern aufzubringen. Das hat eine Weitergabe an die Verbraucher zur Folge. Für das Jahr 2020 führt dies zu anteiligen Mehrkosten von 540 Millionen Euro.

Es sind Netzverstärkungen auf 400 Kilometer Länge und Netzneubauten auf 850 Kilometer Länge erforderlich, um das zusätzliche Stromangebot sicher und verlässlich zu transportieren. Die Kosten dafür betragen 1,1 Milliarden Euro oder anteilig 270 Millionen Euro für das Jahr 2020. Die Gutachter haben darüber hinaus die Kosten für Energieverluste, Maßnahmen zum Erhalt der Netzsicherheit berechnet. Erhebliche Kosten verursacht die natürliche Schwankung der Windstromerzeugung. Notwendige Ausgleichsmaßnahmen werden im Jahre 2020 mit über 1,3 Milliarden Euro beziffert.

In die Untersuchung wurden mögliche preissenkende Wirkungen der Windenergienutzung ebenfalls einbezogen. Im Zentrum der Betrachtungen stand der sogenannte Merit-Order-Effekt. Verschiedene Untersuchungen der jüngsten Zeit hatten errechnet, dass bei hoher Windstromerzeugung die Tagespreise an der Strombörse zwischen 3,17 und 7,83 Euro je Megawattstunde sinken. Bezogen auf das jeweilige Handelsvolumen der EEX (European Energy Exchange) hätte dies eine Entlastung der Stromverbraucher von 490 Millionen Euro im Jahre 2006 zur Folge gehabt. In der vorliegenden Untersuchung von Prof. Erdmann werden diese Hochrechnungen massiv bezweifelt. Aussagekräftige Angaben zum Merit-Order-Effekt der Windstromerzeugung setzen nach Ansicht von Prof. Erdmann zunächst eine verbesserte Transparenz bei der Vermarktung von EEG-Strom voraus. Bei einem Zeithorizont bis 2020 wird es keinen die Stromverbraucher entlastenden Merit-Order-Effekt geben. Die EEG-bedingten negativen Auswirkungen auf Kraftwerksinvestitionen bewirken das Gegenteil.

Die Brennstoffersparnis der Windstromerzeugung beziffern die Wissenschaftler für 2020 auf insgesamt 270 Millionen Euro. Dem stehen Kosten für die Vorhaltung von Reservekraftwerken in Höhe von knapp 1,2 Milliarden Euro gegenüber.

Die bis 2020 parallel mit dem Ausbau der Windenergie stark zunehmenden indirekten Kosten der Erneuerbaren Energien erfordern nach Ansicht von Prof. Erdmann eine gesetzliche Regelung, um die Wettbewerbsfähigkeit stromintensiver Industrien zu erhalten. Die bisherige Begrenzung nur der direkten Kosten sei nicht mehr hinreichend.

Die Studie finden Sie online unter:
www.ensys.tu-erlin.de/menue/research/publications/.
Das Erneuerbare-Energien-Gesetz:
www.eeg-aktuell.de/
European Energy Exchange:
www.eex.com/de/
Weitere Informationen erteilen Ihnen: WirtschaftsVereinigung Metalle, Kommunikation, Dirk Langolf, Wallstr. 58, 10179 Berlin, Tel. 030/72 62 07-111, Fax 030/72 62 07-199, E-Mail: Langolf@wvmetalle.de, www.wvmetalle.de oder Prof. Dr. Georg Erdmann, Fachgebiet Energiesysteme, TU Berlin, Einsteinufer 25, 10587 Berlin, Tel.: 030/314-22890, www.ensys.tu-berlin.de/
Weitere Informationen:
http://www.pressestelle.tu-berlin.de/?id=4608
http://www.pressestelle.tu-berlin.de/medieninformationen/
http://www.wvmetalle.de
http://www.ensys.tu-berlin.de/
http://www.eex.com/de/
http://www.ensys.tu-erlin.de/menue/research/publications/

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