TAUCIS-Studie des ULD und der Humboldt-Universität zu Datenschutz und Ubiquitäres Computing veröffentlicht

Beispiele für UC-Anwendungen sind der „intelligente Kühlschrank“, der die Lebensmittel des täglichen Bedarfs von selbst nachbestellt, sich selbst wartende Autos oder der „intelligente Arbeitsplatz“, der Kommunikation am Arbeitsplatz durch das Erkennen von Aufgaben proaktiv unterstützt. Wichtige Technologien, die hier zum Einsatz kommen, sind etwa die RFID-Technik (Radio Frequency Identification Device) oder Sensorennetzwerke.

Ubiquitäres Computing birgt Chancen und Risiken – Innovations- und Rationalisierungspotenziale, aber auch Datenschutzrisiken. Hierzu haben das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) sowie das Institut für Wirtschaftsinformatik an der Humboldt-Universität zu Berlin (HU) gemeinsam im Auftrag des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) eine Studie zum Thema „Technikfolgenabschätzung – Ubiquitäres Computing und informationelle Selbstbestimmung (TAUCIS)“ erstellt, die nun veröffentlicht worden ist:

o www.taucis.de
o http://www.bmbf.de/pub/ita_taucis.pdf
o http://www.datenschutzzentrum.de/taucis/ita_taucis.pdf
Die Studie beschreibt die rechtlichen, technischen und gesellschaftlichen Rahmenbedingungen und Auswirkungen des Ubiquitären Computing und geht insbesondere darauf ein, wie das Recht auf informationelle Selbstbestimmung der beteiligten Menschen gewährleistet werden kann.

Die Studie zeigt auf Basis einer empirischen Untersuchung, dass die Menschen bereit sind, sich auf allgegenwärtige Datenverarbeitung einzulassen. „Das bestehende Technikvertrauen darf aber nicht auf Grund von Kontrollverlusten in ein grundsätzliches Misstrauen umschlagen. Anwendungsfreundlichkeit, Transparenz, Wahlfreiheit und unabhängig geprüfte technische Sicherheit sind die Zaubermischung, mit der Vertrauen hergestellt werden kann“, sagte die Projektleiterin der Humboldt-Universität, Dr. Sarah Spiekermann.

„Unter Datenschutzgesichtspunkten problematisch ist vor allem die Möglichkeit zur heimlichen Überwachung der Menschen und ihres Alltagsverhaltens“, erläutert der Projektleiter des ULD und stellvertretende Landesbeauftragte für den Datenschutz Schleswig-Holstein, Dr. Johann Bizer. „Um diese Risiken zu minimieren, bedarf es datenschutzkonformer und sicherer UC-Anwendungen. Anonymität und Datensparsamkeit müssen als Standardeinstellungen in den UC-Systemen verankert sein. Sollen gleichwohl Daten personenbezogen verarbeitet werden, dann gehört die Steuerung der Verarbeitungsprozesse in die Hand der Betroffenen.“

Nach der Studie sind vor allem die Betreiber von UC-Anwendungen in der Pflicht, für eine datenschutzkonforme Gestaltung Sorge zu tragen. „Wer beispielsweise Lesegeräte aufstellt, UC-Anwendungen betreibt und in Hintergrundsystemen personenbezogene Daten verarbeitet, ist gegenüber den Betroffenen für die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung, die Datensicherheit und die Wahrung der Datenschutzrechte auf Information und Auskunft verantwortlich und damit in der Pflicht“, so Dr. Bizer.

Noch ungelöste Probleme zeigt die Studie im Bereich der Datensicherheit von UC-Anwendungen auf: Sobald Mikrochips untereinander Informationen austauschen, werden gravierende Sicherheitsfragen der Authentizität, Integrität und Vertraulichkeit aufgeworfen. Prof. Oliver Günther von der HU Berlin: „Jeder kann sich vorstellen, was passiert, wenn bspw. Autos mit Hilfe von UC automatisch den erforderlichen Sicherheitsabstand einhalten sollen, aber die Technik die unterschiedlichen Signale nicht versteht oder Dritte die Signale manipulieren. Im Interesse des Standorts Deutschland ist es eine gemeinsame Aufgabe von Wirtschaft, Wissenschaft und Staat, Lösungen zu entwickeln, mit denen die Selbstbestimmung der Betroffenen gewahrt werden kann.“ Die Studie unterbreitet hierzu Vorschläge.

Kontakt:

Dr. Johann Bizer (ULD, s.u.)
Dr. Sarah Spiekermann
(Humboldt Universität zu Berlin
Spandauer Str. 1; 10178 Berlin
Fax: +49-30-2093-5741
E-Mail: sspiek@wiwi.hu-berlin.de)
Weitere Informationen erhalten Sie beim
Unabhängigen Landeszentrum für Datenschutz
Schleswig-Holstein
Holstenstraße 98 / 24103 Kiel
Telefon: 0431 988-1200 / Telefax: 0431 988-1223
E-Mail: mail@datenschutzzentrum.de

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