Kinder effektiver schützen? IAQ-Studie zur Verwaltungsmodernisierung im Jugendamt
Die Verwaltungsmodernisierung der letzten Jahre wirkt sich in den Jugendämtern bis in die Arbeit der Fachdienste und auf die einzelnen Beschäftigten aus. Im aktuellen IAQ-Report werden Ergebnisse eines von der Deutschen Forschungsgemeinschaft geförderten Projektes zur Verwaltungsmodernisierung im Jugendamt skizziert.
Ob neue Instrumente wie Erziehungshilfekonferenzen, standardisierte Fallbearbeitung und umfangreiche Dokumentationen lediglich neue bürokratische Zwänge schaffen oder aber Qualität und Effizienz der Arbeit verbessern und zur Entlastung des Einzelnen beitragen können, hängt von der konkreten Umsetzung ab. „Geht es lediglich um Kostenreduzierung, entstehen Fehlanreize, die dem Kinderschutz abträglich sind“, so Dr. Sybille Stöbe-Blossey, Forschungsdirektorin am Institut Arbeit und Qualifikation (IAQ) der Universität Duisburg-Essen.
Im aktuellen IAQ-Report werden Ergebnisse eines von der Deutschen Forschungsgemeinschaft geförderten Projektes zur Verwaltungsmodernisierung im Jugendamt skizziert. Dabei wird untersucht, wie sich neue Steuerungsinstrumente auf die Rahmenbedingungen für den Kinderschutz auswirken. Diese Frage ist besonders wichtig vor dem Hintergrund der erweiterten gesetzlichen Regelungen zum Kinderschutz, die 2005 eingeführt wurden. Unter den verschiedenen Modernisierungsansätzen wurde von Politik und Verwaltung die Verknüpfung von betriebswirtschaftlichen und jugendhilfebezogenen Strategien unter Einbeziehung des Sozialraums besonders positiv bewertet.
Im Zuge der Verwaltungsmodernisierung haben alle untersuchten kommunalen Jugendämter kollegiale Beratungen eingeführt, zum Teil unter Einbeziehung von erfahrenen Fachkräften der beteiligten freien Träger. Damit bestehen gute Voraussetzungen für die Erfüllung des gesetzlichen Auftrags, „das Gefährdungsrisiko im Zusammenwirken mehrerer Fachkräfte einzuschätzen“. Trotz der mit der neuen Steuerung angestrebten Wettbewerbsöffnung tendieren die Ämter dazu, bevorzugt mit einem begrenzten Spektrum freier – z.T. auch kleinerer – Träger zusammen zu arbeiten. Offenbar bieten stabile Kooperationen Vorteile, um einen effektiven Kinderschutz gewährleisten zu können.
Konferenzen, Standards und Verfahrensregelungen für die Arbeit in der Jugendhilfe können helfen, die Abläufe einfacher, übersichtlicher, professioneller zu gestalten – „um auch kein Kind zu vergessen!“ Der „bürokratische Aufwand“, aber auch Sparvorgaben könnten allerdings Anreize enthalten, trotz Notwendigkeit auf Maßnahmen zur Erziehungshilfe zu verzichten. „Den Kostendruck gibt es überall, inwieweit er zum alles dominierenden Faktor wird, hängt nicht zuletzt von der Verwaltungskultur ab“, meint Dr. Stöbe-Blossey. „Jedes einzelne Jugendamt muss sehr genau beachten, wie sich organisatorische Maßnahmen auf den Kinderschutz auswirken – sowohl bei der Gestaltung der Beziehungen zu freien Trägern als auch bei amtsinternen Regelungen“.
Weitere Informationen: Dr. Sybille Stöbe-Blossey, Tel. 0209/1707-130, sybille.stoebe-blossey@uni-due.de
Redaktion: Claudia Braczko, Tel. 0209/1707-176, presse-iaq@uni-due.de
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