Treibhausgase aus Kfz-Klimaanlagen reduzieren – BIBB empfiehlt bundeseinheitliche Schulungen
Umgerechnet auf den Treibhauseffekt gelangten im Jahr 2008 in Deutschland allein aus diesen Anlagen 3,5 Millionen Tonnen CO2 in die Atmosphäre. Um den Ausstoß klimaschädigender Treibhausgase zu verringern, fordert die EU in einer Verordnung, dass nach dem 4. Juli 2010 nur noch „sachkundiges“ Personal Tätigkeiten zur Rückgewinnung von Kältemitteln aus Kfz-Klimaanlagen durchführen darf.
Beschäftigte in der Branche können, so eine aktuelle Empfehlung des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB), durch eine Teilnahme an einem Trainingsprogramm den erforderlichen Sachkundenachweis erwerben.
Das BIBB hat im Auftrag des Deutschen Industrie- und Handelskammertages (DIHK) und des Umweltbundesamtes untersucht, ob die derzeit gültigen Ausbildungsregelungen in den fahrzeugtechnischen Berufen ausreichen, um die von der EU geforderte Sachkunde zu erwerben. Hierzu wurden vom BIBB die Ausbildungsordnungen, Rahmenlehrpläne und Lehrpläne der überbetrieblichen Ausbildung mit den in der EU-Verordnung geforderten Mindeststandards für Ausbildungsprogramme abgeglichen.
Ergebnis: Aufgrund der für technische Innovationen offenen Formulierungen in den Ausbildungsordnungen und Lehrplänen kann laut BIBB auf eine verbindliche Vermittlung der von der EU geforderten Sachkunde für Arbeiten zur Rückgewinnung von fluorierten Treibhausgasen aus Kfz-Klimaanlagen im Rahmen der Ausbildung nicht geschlossen werden. Die Auseinandersetzung mit Klimaanlagen sei bislang kein Prüfungsbestandteil.
Um die Einhaltung der von der EU geforderten Mindeststandards zu gewährleisten, empfiehlt das BIBB eine bundeseinheitliche, eintägige Schulung, deren theoretische und praktische Inhalte auf den Vorgaben der EU basieren. Die Schulung sollte laut BIBB mit einem Abschlusstest enden, der die Inhalte abbildet, aber nicht benotet werden muss. Erfolgreiche Teilnehmer und Teilnehmerinnen erhalten dann die erforderliche Sachkundebescheinigung. Die Bund-Länder-Arbeitsgemeinschaft für Chemikaliensicherheit hat unterdessen entschieden, dass die Sachkunde der Mitarbeiter gemäß der EU-Vorschrift künftig für Wartungsarbeiten an den Klimaanlagen aller Fahrzeugklassen erforderlich sein soll.
Das BIBB-Gutachten zum „Abgleich der Mindestanforderungen nach der Verordnung (EG) Nr. 307/2008 mit den Aus- und Fortbildungsregelungen in den fahrzeugtechnischen Berufen“ finden Sie im Internet unter http://www.bibb.de/de/5042.htm
Ansprechpartnerin im BIBB:
Barbara-Ch. Schild; Tel.: 0228/107-2229; E-Mail: schild@bibb.de
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