Klimawandel in der Kühltruhe: Neue F-Gas-Verordnung reduziert langfristig Treibhausgasemissionen

Am 9. Juni 2014 ist die überarbeitete Verordnung (EU) Nr. 517/2014 über fluorierte Treibhausgase in Kraft getreten. Fluorierte Treibhausgase, auch F-Gase genannt, tragen in erheblichem Maße zur Klimaerwärmung bei.

Sie kommen als Kältemittel in Klimaanlagen und Kältemaschinen (z. B. in Supermärkten) zum Einsatz, aber auch als Treibmittel in Schäumen. Neu in der ab Januar 2015 wirksamen Verordnung ist insbesondere die schrittweise Begrenzung der Verkaufsmengen von teilhalogenierten Fluorkohlenwasserstoffen (HFKW) bis 2030 auf ein Fünftel der heutigen Mengen.

Zusätzlich werden die Verwendung und das Inverkehrbringen von Anwendungen verboten, die F-Gase mit einem hohen Klimafaktor enthalten. Darunter fallen diverse stationäre Anlagen zur Kühlung und Klimatisierung.

Nach Auffassung der Deutschen Umwelthilfe e. V. (DUH) bleibt diese Verordnung weit hinter den klimapolitischen Notwendigkeiten zurück.

Denn für alle Einsatzzwecke bestehen bereits Alternativen. Daher müsse die Bundesregierung den Umstieg auf natürliche und umweltschonende Kältemittel schnellstmöglich vorantreiben. Die DUH fordert die Bundesregierung auf, in öffentlichen Bauten den Einsatz von Klimatechnik auf der Basis von F-Gasen zu verbieten und stattdessen den Einsatz natürlicher Kältemittel vorzugeben.

„Die Deutsche Umwelthilfe sieht die neue Verordnung als einen Schritt in eine F-Gas-freie Zukunft. Die Gefahr durch klimaschädliche Gase ist mit der Revision der Verordnung jedoch nicht gebannt. Wir brauchen rasch einen Wechsel hin zu natürlichen Kältemitteln – und zwar ohne Umwege.

Im Automobilsektor haben wir gesehen, dass chemische Substitute wie das Kältemittel 1234yf neue Gefahren mit sich bringen und den Transformationsprozess unnötig aufhalten“, betont Dorothee Saar, Leiterin des Fachbereichs Verkehr und Luftreinhaltung der DUH.

Die Deutsche Umwelthilfe fordert die Bundesregierung zudem auf, die neuen Anforderungen in den nationalen Vorschriften ehrgeizig umzusetzen. Notwendig ist hierbei auch eine effektive Marktüberwachung durch die Länder. Das gilt nicht nur für die Einhaltung der Verbote, sondern auch für eine verantwortungsvolle Entsorgung von Altanlagen.

Von den Anlagenherstellern fordert die DUH eine Zusage, künftig ausschließlich Produkte mit natürlichen Kältemitteln auf den Markt zu bringen. Ein Beispiel hierfür sind die aktuell besonders beliebten mobilen Raumklimageräte, die meist noch mit dem F-Gas R-410A (Treibhausgasfaktor 2.088 im Vergleich zu CO2) befüllt werden. Die von einzelnen Herstellern angebotenen Geräte mit Propan als Kältemittel stellen eine umweltfreundliche und effiziente Alternative dar.

Seit den neunziger Jahren gibt es F-Gase als Ersatzstoff für fluorierte Chlor-Kohlenwasserstoffe (FCKW), welche die Ozonschicht schädigen und im Rahmen des Montreal Protokolls 1989 verboten wurden.

Jedoch besitzen sie gegenüber CO2 einen bis zu 24.000fach höheren Treibhausfaktor. Eine Umfrage der DUH unter deutschen Lebensmitteleinzelhändlern hat gezeigt, dass natürliche Kältemittel in vielen Fällen schon heute Anwendung finden. 

Weitere Informationen zum Thema F-Gase finden Sie unter www.duh.de/f-gase.html.

Pressekontakt:

Dorothee Saar, Leiterin des Fachbereichs Verkehr und Luftreinhaltung

Tel.: 030 240 867-72, Mobil: 0151 1622 5862, E-Mail: saar@duh.de 

Pressestelle: Tel.: 030 240 867-21, E-Mail: marggraf@duh.de

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