Fische sollen wieder wandern
Gewässer sind nicht nur Transportwege, sondern sie sind vor allem Lebensraum für Tiere und Pflanzen. Umso wichtiger ist es, dass beispielsweise die Fische auf dem Weg zu ihren Laich-, Aufzucht- und Nahrungsgebieten Hindernisse wie Staustufen problemlos überwinden können.
Dem Ziel der barrierefreien Wasserstraße ist das Bundesverkehrsministerium nun einen wichtigen Schritt nähergekommen. Staatssekretär Klaus-Dieter Scheurle stellte am Freitag der breiten Öffentlichkeit das bundesweite Priorisierungskonzept „Durchgängigkeit Bundeswasserstraßen“ vor.
In drei Umsetzungsphasen sollen in ganz Deutschland insgesamt rund 250 Staustufen mit Fischwechselanlagen ausgestattet werden. Dafür nimmt das Ministerium einen dreistelligen Millionenbetrag in die Hand. „Schließlich stehen wir vor der Herausforderung, die Verkehrspolitik und den weltweit stark zunehmenden Transportbedarf nicht nur ökonomisch, sondern auch ökologisch verträglich zu gestalten. Auf diesem Weg ist das Priorisierungskonzept ein wichtiger Meilenstein und trägt unserer besonderen Verantwortung für den Lebensraum Wasserstraße Rechnung“, sagte Scheurle.
Die fachlich-fischökologischen Grundlagen für das, was in Berlin vorgestellt wurde, lieferte die Bundesanstalt für Gewässerkunde. Hier wurde ein Entscheidungsschema erarbeitet, das für alle Staustufen die fischökologische Einstufung der Dringlichkeit von Maßnahmen zur Herstellung der Durchgängigkeit stromauf ermöglicht. Dabei wurden die Zielvorgaben europäischer Richtlinien und Verordnungen (EG-WRRL, FFH-RL, EG-Aalschutz-Verordnung) sowie die Strategiepapiere und Bewirtschaftungsziele der Länder und Flussgebietsgemeinschaften zum Thema Durchgängigkeit und Wanderfische berücksichtigt.
„Für insgesamt 253 Staustufen an den Bundeswasserstraßen haben wir die fachlichen Grundlagen in Steckbriefen zusammengefasst“, so Matthias Scholten, der in der BfG zuständig ist für den Aufgabenbereich Ökologische Durchgängigkeit. „Und jeder dieser Staustufen wurde eine Dringlichkeit für die Umsetzung von Maßnahmen aus fischökologischer Sicht zugeordnet.“ Mit im Boot ist die Bundesanstalt für Wasserbau in Karlsruhe, die die wasserbaulichen Aspekte einbringt.
„Die große Anzahl von Querbauwerken in den Gewässern erforderte ein wissenschaftlich fundiertes Priorisierungsverfahren, durch das eine bundesweite Reihung der notwendigen Maßnahmen möglich wurde“, so Michael Behrendt, Leiter der BfG. Als erste Stufe entwickelte die BfG das obengenannte Entscheidungsschema, womit es gelungen ist, unter anderem die Eigenschaften der verschiedenen Fischarten und ihre Anforderungen an die unterschiedlichen Gewässer zu berücksichtigen. Basierend auf dieser Einstufung erfolgte dann in einer zweiten und dritten Stufe eine regionale Reihung von Maßnahmen durch die einzelnen Wasser- und Schifffahrtsdirektionen. Hierbei wurden insbesondere Synergien mit bereits geplanten verkehrlichen bzw. sicherheitsrelevanten Maßnahmen sowie rechtliche und zeitliche Verbindlichkeiten identifiziert. Diese regionalen Reihungen wurden anschließend vom BMVBS in einem bundesweiten Konzept zur Priorisierung zusammengefasst, welches am 24.02.2012 in Berlin der Öffentlichkeit vorgestellt wurde.
In der ersten Umsetzungsphase sind 46 Maßnahmen vorgesehen, die noch vor 2015 in Angriff genommen werden sollen. Die Planungsverfahren und die Umsetzungen vor Ort werden durch die jeweils zuständigen Einrichtungen der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung (WSV) durchgeführt. Die Bundesanstalten für Gewässerkunde und Wasserbau stellen die notwendigen Fachdaten bereit, erarbeiten fachliche Empfehlungen und beraten die WSV bei der Umsetzung der Durchgängigkeitsmaßnahmen.
Weitere fachliche Informationen: Matthias Scholten, Bundesanstalt für Gewässerkunde, Tel. 0261/ 1306 5937, E-mail: scholten@bafg.de
Kontakt und Adresse für Belegexemplar: Benno Dröge, Pressesprecher, Bundesanstalt für Gewässerkunde, Am Mainzer Tor 1, 56068 Koblenz, Tel. 0261/ 1306-5461, Fax: 0261/ 1306 5333, E-mail: droege@bafg.de
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