Die ersten Entwürfe für ein Umweltgesetzbuch auf dem Prüfstand

Konferenz von Öko-Institut, Deutscher Umwelthilfe und Unabhängigem Institut für Umweltfragen in Berlin mit Beiträgen der Parlamentarischen Staatssekretärin Astrid Klug und Baden-Württembergs Umweltministerin Tanja Gönner

Die Koalitionsfraktionen haben vereinbart, in dieser Legislaturperiode ein Umweltgesetzbuch (UGB) zu schaffen. Damit soll das Umweltrecht neu geregelt werden. Das Bundesumweltministerium hat dazu bereits weit fortgeschrittene Entwürfe vorgelegt. Umweltjuristen erhoffen sich von dem Umweltgesetzbuch eine entscheidende Weichenstellung für die deutsche Umweltpolitik.

Auf einer Konferenz in Berlin diskutieren heute und morgen 180 umweltpolitisch Interessierte aus Verbänden, Verwaltung, Wirtschaft, Politik und Wissenschaft über die vorliegenden Entwürfe für das neue Umweltgesetzbuch. Bei einer Pressekonferenz heute Mittag in Berlin äußerten sich die Beteiligten wie folgt:

Astrid Klug, Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesumweltministerium, sagte: “ Das UGB wird das Fundament für ein modernes, transparentes und praxisgerechtes Umweltrecht. Die bislang auf viele Rechtsgebiete verstreuten Vorschriften des deutschen Umweltrechts werden zusammengeführt, harmonisiert und vereinfacht – ohne Abstriche von anspruchsvollen Umweltstandards. Neue Instrumente wie die integrierte Vorhabengenehmigung werden den Aufwand für Antragsteller und Behörden spürbar verringern. Mit eigenen Büchern zum Emissionshandel, zu den Erneuerbaren Energien und zum Schutz vor nichtionisierender Strahlung trägt das UGB den neuen umweltpolitischen Herausforderungen Rechnung.“

Nach den Worten von Baden-Württembergs Umweltministerin Tanja Gönner muss ein Umweltgesetzbuch zumindest langfristig gegenüber der derzeit geltenden Rechtslage einen Mehrwert für die vom Umweltrecht betroffenen Bürger und Unternehmen wie auch für die Behörden bringen. „Es darf nicht ein bloßes Zusammenführen bestehender Rechtsnormen sein.“ Die mit dem Umweltgesetzbuch mögliche Integration sollte vielmehr dazu genutzt werden, das Recht zu vereinfachen und transparenter zu gestalten. Ein Absenken von derzeit geltenden Umweltstandards müsse dabei ausgeschlossen bleiben. „Das UGB darf nicht für ein Umweltdumping missbraucht werden.“

Umweltrechts-Expertin Regine Barth, Koordinatorin des Institutsbereichs Umweltrecht im Öko-Institut und Leiterin des UGB-Projekts sagte: „Der Entwurf wird an vielen Stellen den Anforderungen an eine Neuordnung des Umweltrechts bereits gerecht. Aber es gibt auch noch massive Defizite. Viel zu zögerlich greift der Entwurf Innovationspotenziale auf. Er konzentriert sich stattdessen auf eine reine Konsolidierung des bestehenden Rechts, das insbesondere zum Schutz des Klimas unzureichend ist. Hemmend wirkt sich auch aus, dass aus Prinzip nicht über EU-Standards hinausgegangen werden soll – und damit die in der Vergangenheit so erfolgreich praktizierte Front-Runner-Stellung Deutschlands im globalen Zukunftsmarkt Umweltschutz verspielt wird.“

Rainer Baake, Bundesgeschäftsführer der Deutsche Umwelthilfe e.V. hob hervor, dass das UGB angemessene Antworten auf aktuelle umweltpolitische Herausforderungen geben muss. „Ein reformiertes Anlagenzulassungsrecht muss in Zeiten des sich beschleunigenden Klimawandels die Rahmenbedingungen für Kraftwerke so setzen, dass Deutschland seine Klimaziele einhalten kann. Konkret bedeutet dies: Wir brauchen CO2 – Grenzwerte für neue Kraftwerke, die sicherstellen, dass Kohlekraftwerke in Zukunft nur noch mit CO2 -Abscheidung gebaut werden können. Und wir brauchen für bestehende Kohlekraftwerke mit besonders schlechten Wirkungsgraden Nachrüstungspflichten mit dem Ziel einer erheblich verbesserten Brennstoffausnutzung. Andernfalls kann die Bundesregierung ihr Ziel, die CO2 – Emissionen in Deutschland bis 2020 um 40 Prozent gegenüber 1990 zu senken, nicht erreichen.“

Michael Zschiesche, Geschäftsführer des Unabhängigen Instituts für Umweltfragen e.V. wies auf die Bedeutung der Beteiligung von Bürgern und Verbänden für die Umwelt hin. Er sagte: „Der Erörterungstermin als Herzstück der Öffentlichkeitsbeteiligung muss erhalten bleiben. Dieser steht massiv unter Beschuss, obwohl Erfahrungen deutlich gemacht haben, dass der Termin sach- und umweltgerechte Lösungen fördert.“ Seiner Meinung nach kommen bei dem Erörterungstermin sich widersprechende Interessen zur Sprache und Konflikte können im Vorfeld gelöst werden. Fazit: „Das nützt der Industrie, den Bürgern und den Behörden. Der Erörterungstermin gehört somit als obligatorischer Bestandteil in das UGB.“

Ansprechpartnerin

Christiane Rathmann
Pressesprecherin im Öko-Institut e.V.
Telefon 0761/452 95-22, Mobil 0160/5 33 33 55
E-Mail c.rathmann@oeko.de
Inhaltliche Rückfragen
Ass. jur. Regine Barth
Koordinatorin Bereich Umweltrecht & Governance, Öko-Institut e.V., Büro Darmstadt
Telefon 06151/8191-30
E-Mail r.barth@oeko.de
Rainer Baake
Bundesgeschäftsführer, Deutsche Umwelthilfe
Telefon 030/258986-0
E-Mail baake@duh.de
Dorothee Dick
Unabhängiges Institut für Umweltfragen
Telefon 030/428499332
E-Mail dorothee.dick@ufu.de

Media Contact

Christiane Rathmann idw

Weitere Informationen:

http://www.umweltgesetzbuch.org

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