Neue Impulse für den Rechtsschutz im Umweltbereich
Rechtsschutz in europäischen Ländern annähern
Durch die fortschreitende europäische Integration und aus völkerrechtlichen Vereinbarungen ergeben sich neue Anforderungen an den umweltrelevanten deutschen Rechtsschutz. Dies ist ein Ergebnis einer umfassenden Studie der Universität Freiburg, Schweiz, die im Auftrag des Umweltbundesamtes (UBA) erstellt wurde. Während im Umweltbereich der Schutz der Gemeinwohlgüter typisch ist, richtet sich der deutsche Rechtsschutz derzeit in erster Linie am Schutz individueller Rechte aus. Dies schränkt die Rechtsschutzmöglichkeiten im Umweltbereich ein. Die Studie von Prof. Astrid Epiney und ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern gibt einen umfassenden Überblick über den Rechtsschutz in Deutschland, Frankreich, Großbritannien, Dänemark und Italien. Neben den Ländervergleichen werden die europäischen und völkerrechtlichen sowie die verfassungsrechtlichen Vorgaben für den Rechtsschutz untersucht und Schlussfolgerungen für künftige Regelungen abgeleitet.
Die Studie macht deutlich: In den untersuchten Staaten ist die Ausgestaltung des Rechtsschutzes im Umweltbereich beim Zugang zu den Gerichten und bei der Intensität, mit der die Gerichte eine mögliche Rechtsverletzung prüfen (die Kontrolldichte) recht unterschiedlich. Es zeichnen sich aber Annäherungen ab.
Deutschland unterscheidet sich von anderen Ländern dadurch, dass der Zugang zu den Gerichten mit besonderer Stringenz an die mögliche Verletzung eines eigenen individuellen Rechts gebunden ist. Die bestehenden und geplanten Klagemöglichkeiten der Umweltverbände sind enger begrenzt als in den anderen Staaten. Die Kontrolldichte ist dagegen im deutschen Rechtsschutz besonders hoch, obwohl sie auf die Überprüfung der Vorschriften, die individuelle Rechte des Klägers schützen, beschränkt bleibt.
In den Rechtsordnungen anderer europäischer Staaten mit einfacherem Gerichtszugang ist die Kontrolldichte unterschiedlich. Besonders grobmaschig ist die Kontrolldichte bei der inhaltlichen Überprüfung der Rechtsvorschriften in Großbritannien; in Frankreich ist sie dagegen recht groß.
Aus der detaillierten Analyse der EG-rechtlichen und völkerrechtlichen Vorschriften leiten die Autoren einen – zumindest mittelfristigen – Änderungsbedarf bei der Ausgestaltung des deutschen Rechtsschutzes im Umweltbereich ab. Sie schlagen Regelungen zur Erweiterung der Klagemöglichkeiten der Bürgerinnen sowie Bürger und der Umweltverbände vor. Zudem wird empfohlen, die Kontrolldichte bei der gerichtlichen Überprüfung der wissenschaftlichen Prognosen und Bewertungen etwas zu verringern.
Berlin, den 28.03.2002
! Die Studie „Zugang zu Gerichten und gerichtliche Kontrolle im Umweltrecht – Rechtsvergleich, völker- und europarechtliche Vorgaben und Perspektiven für das deutsche Recht“ ist in der Reihe BERICHTE des Umweltbundesamtes als Nr. 1/2002 (ISBN 3 503 06627 6) im Erich Schmidt Verlag Berlin erschienen. Sie umfasst 364 Seiten, kostet 56 EURO und ist im Buchhandel oder direkt beim Erich Schmidt Verlag, Genthiner Straße 30 G, 10785 Berlin, Fax: 030/25 00 85-21, erhältlich.
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