Biomasseförderung stärker auf Klimaschutzpolitik ausrichten: weniger Biosprit, mehr Wärme und Strom

Die Biomasse kann dabei eine wichtige Rolle spielen, aber sie ist keine unerschöpfliche Ressource. So können bis 2030 nur etwa 10% des Primärenergieverbrauchs in Deutschland durch hier angebaute Biomasse abgedeckt werden, wenn dabei Umwelt- und Naturschutzgesichtspunkte angemessen berücksichtigt werden. Ratsmitglied Prof. Dr. Martin Faulstich stellte dazu fest: „Biomasse ist eine knappe Ressource und sollte daher möglichst wirksam für den Klimaschutz eingesetzt werden.“

In seinem Sondergutachten belegt der SRU, dass Biomasse in der Wärme- sowie gekoppelten Wärme- und Stromerzeugung bis zu dreimal effizienter und wesentlich kostengünstiger eingesetzt werden kann als bei der Erzeugung der derzeit genutzten Biokraftstoffe Biodiesel und Bioethanol (Biokraftstoffe der ersten Generation). Dies gilt insbesondere, wenn Kohle durch Biomasse ersetzt wird. Wärme und Strom sollten daher bei der Biomasseförderung Vorrang vor Biokraftstoffen erhalten.

Die derzeitige Förderlandschaft für Bioenergien ist nach Ansicht des SRU nicht geeignet, die Prioritäten richtig zu setzen. Die für 2020 geplante hohe europäische Biokraftstoffquote von 10% und das entsprechende nationale Ausbauziel von 17% wird die verfügbare Biomasse in den Verkehrsbereich lenken und damit die Wirksamkeit der Fördermaßnahmen des EEG schwächen sowie einen umweltpolitisch schwer kontrollierbaren Importsog auf Kosten der natürlichen Ressourcen in Drittländern auslösen. Der Vorsitzende des SRU Prof. Dr. Hans-Joachim Koch, erklärte dazu: „In der Gesamtbilanz könnte man mit anderen Prioritäten mehr Klimaschutz zu niedrigeren Vermeidungskosten für Steuerzahler, Autofahrer und Stromkunden erreichen.“

In Deutschland ist durch den Ausbau der nachwachsenden Rohstoffe mit einem vermehrten Düngemittel- und Pestizideinsatz vor allem in den großflächigen Raps-und Maisanbaumonokulturen und einer weiteren Intensivierung der Landwirtschaft zu rechnen. Risiken ergeben sich auch aus der dem Klimawandel verbundenen Wasserknappheit. Um Umweltschäden zu vermeiden, müssen die bestehenden Umweltauflagen für die Landwirtschaft konsequent umgesetzt und in Einzelpunkten weiterentwickelt werden. Die stellvertretende Ratsvorsitzende, Prof. Dr. Christina von Haaren, dazu: „Insbesondere der Umbruch von Grünland muss strenger unterbunden werden, durch ihn der Verlust der Artenvielfalt verstärkt und in erheblichem Maße Klimagase freigesetzt werden.“

Nach Auffassung des SRU müssen die negativen Klimafolgen von Landnutzungsänderungen und der Freisetzung hochwirksamer Klimagase wie Methan und Lachgas aus der Landwirtschaft systematisch in Betracht gezogen werden. Dazu sagte Prof. Faulstich: „Nur durch belastbare Ökobilanzen lässt sich abschließend beurteilen, ob der Verwendungspfad tatsächlich einen Beitrag zum Klimaschutz leistet.“

Der bevorstehende Importsog für Biokraftstoffe erhöht unter anderem den Nutzungsdruck auf schützenswerte Tropenwälder in Südostasien und Südamerika. Deren weitere Abholzung würde nicht nur wertvolle Naturressourcen vernichten, sondern wäre auch klimapolitisch kontraproduktiv. Der SRU begrüßt daher die Bemühungen von Bundesregierung und EU auf dem schwierigen Weg, in internationalen Abkommen Mindeststandards für den Biomasseanbau zu finden.

Den anstehenden Biomasseaktionsplan sowie das geplante Artikelgesetz zum Klimaschutz erachtet der SRU als Chance, das derzeitige Förderinstrumentarium zur Markteinführung auf den Prüfstand zu stellen und im Lichte der Klimapolitik der Bundesregierung zu modifizieren. Vor allem das Ausbauziel für Biokraftstoffe sollte zugunsten der anderen Verwendungen nach unten korrigiert werden. Der SRU empfiehlt, dass mittelfristig die Biomasseförderung in einem auf alle Sektoren erweiterten und grundsätzlich reformierten Emissionshandel auf der ersten Handelsstufe (Händler, Importeure) erfolgt. Messlatte für die Förderung sollte dann der Zertifikatpreis für ein strenges Klimaschutzziel von 40% CO2-Emissoneinsparung bis 2020 und von bis zu 80% bis 2050 sein.

Das Sondergutachten “ Klimaschutz durch Biomasse“ kann in elektronischer Fassung unter www.umweltrat.de bezogen werden. Weitere Informationen erhalten sie bei Dr. Christian Hey, Tel: 030 – 26 36 96 – 0

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Christian Simon idw

Weitere Informationen:

http://www.umweltrat.de/

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