Obergrenze für CO2-Ausstoß wird abgesenkt

Deutschland wird seine Klimaschutzziele nochmals verschärfen. Die Verhandlungen zwischen dem Bundesumweltministerium und der EU-Kommission über den Nationalen Allokationsplan für die zweite zweite Handelsperiode (NAP II) haben in wesentlichen Punkten zu grundsätzlicher Übereinstimmung geführt. Bei der Frage der Emissionsobergrenze bleibt die Kommission jedoch bei ihrer bisherigen Auffassung.

Das Bundesumweltministerium hat in den letzten Wochen eine Reihe sehr konstruktiver Gespräche mit der Kommission der Europäischen Union über den deutschen nationalen Allokationsplan II im Rahmen des europäischen Emissionshandels geführt. Dabei konnte in wesentlichen Punkten eine grundsätzliche Übereinstimmung erzielt werden. Insbesondere will die Kommission die deutschen Vorschläge für eine deutlich höhere Transparenz und Vereinheitlichung sowohl in der Methode der Überprüfung der einzelnen Allokationspläne in den Mitgliedstaaten aufgreifen. Dies betrifft sowohl die Transparenz und Vereinheitlichung der nationalen Strukturen und der Aufstellungsverfahren der bislang sehr unterschiedlichen Nationalen Allokationspläne als auch die Prüfungsverfahren der Kommission.

Darüber hinaus akzeptiert die Kommission grundsätzlich auch den Umstieg im deutschen Allokationsverfahren auf ein Benchmarksystem. Es wird die von der Kommission kritisierten langfristigen Emissionszusagen ersetzen (z.B. die „10 + vier Regelung“).

Grundsätzliche Übereinstimmung besteht auch hinsichtlich einiger anderer Änderungen im deutschen NAP II (z.B. Berücksichtigung kleinerer Unternehmen), deren detaillierte Abstimmung mit der Kommission im Rahmen der jetzt erforderlichen Neuaufstellung des deutschen NAP II vorgenommen werden.

Lediglich in einem von sieben Punkten konnten Kommission und die Bundesregierung keine grundsätzliche Einigung erzielen: In der Datengrundlage, die zur Berechnung des deutschen Emissionsbudgets zugrunde gelegt werden muss. Die Kommission sieht keinen Anlass von ihrer bei allen Mitgliedstaaten einheitlich angewendeten Berechnungsgrundlage abzuweichen und besteht daher weiterhin auf der von ihr berechneten Obergrenze von jährlich 453 Mio. to CO2 für Deutschland. Lediglich drei Millionen to könnten zusätzlich genehmigt werden, wenn Deutschland auf der Grundlage der Emissionshandelsrichtlinie bislang nicht berücksichtigte Emissionen aus der Stahlindustrie in dieser Höhe in das Emissionshandelssystem integrieren will.

Die Bundesregierung hält diese Datengrundlage der Kommission nach wie vor für problematisch. Wegen der grundsätzlichen Bedeutung des europäischen Emissionshandels und auch wegen der relativ geringen Differenz von ca. 2 Prozent zwischen dem Cap der Kommission (453 + 3 Mio. to) und dem von der Bundesregierung ermittelten Cap (462 + 3) wird Deutschland die Entscheidung der Kommission akzeptieren und keine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof einreichen.

Im Ergebnis reduzieren sich die deutschen Emissionen ganz erheblich:

NAP I:

Minus 2 Millionen to C0 2 auf 499 Mio to. (- 0,5 %)

Erster Entwurf NAP II ohne sichere Datengrundlage:
Minus 17 Millionen to C0 2 auf 482 Mio. to (- 3,4 %)
Korrigierter NAP II auf sicherer Datengrundlage:
Minus 34 Millionen to C0 2 auf 462 + 3 Mio. to (- 6,8 %)
(gemessen am Anlagenbestand des NAP I sogar Minus 48 Mio. to C0 2 auf 451 Mio. to, da im NAP II mehr Anlagen mit insgesamt 14 Mio to mehr enthalten sind. Gemessen am NAP I also fast – 10 %)
Entscheidung der Kommission:
Minus 43 Millionen to C0 2 auf 453 + 3 Mio to (- 8,6 %) (gemessen am Anlagenbestand des NAP I also minus 57 Mio to / – 11,5 %)

Damit hat Deutschland für den zweiten Allokationsplan (2008 – 2012) einen ganz erheblichen Fortschritt im Klimaschutz und der Verringerung von C02-Emissionen gegenüber dem ersten Allokationsplan (2005 – 2007) eingeleitet und wird somit mit Sicherheit ihre Klimaschutzziele des Kioto-Protokolls einhalten (minus 21 % bis 2012 gegenüber dem Basisjahr 1990 / derzeitiger Stand: etwa minus 19 %).

Media Contact

Michael Schroeren BMU-Pressereferat

Weitere Informationen:

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