Flussauen brauchen dringend Maßnahmenprogramme

Neue Studie zeigt Handlungsempfehlungen für Naturschutz und Wasserwirtschaft im Rahmen der Umsetzung der EU-Wasserrahmen-Richtlinie auf. Das Bundesamt für Naturschutz (BfN) macht mit einem Forschungsvorhaben auf den akuten Handlungsbedarf zum Erhalt und Entwicklung der Flussauen in Deutschland aufmerksam. Das Forschungsvorhaben gibt 16 Empfehlungen für eine konkrete Zusammenarbeit von Naturschutz und Wasserwirtschaft bei der Umsetzung der EU-Wasserrahmen-Richtlinie (WRRL).

Das Bundesamt für Naturschutz (BfN) macht mit einem Forschungsvorhaben auf den akuten Handlungsbedarf zum Erhalt und Entwicklung der Flussauen in Deutschland aufmerksam. Das Forschungsvorhaben gibt 16 Empfehlungen für eine konkrete Zusammenarbeit von Naturschutz und Wasserwirtschaft bei der Umsetzung der EU-Wasserrahmen-Richtlinie (WRRL). Für die nächsten Jahre (bis Ende 2009) ist im Zeitplan der WRRL die Aufstellung der Bewirtschaftungspläne und Maßnahmenprogramme für die Flussgebietseinheiten vorgesehen. Die Forscher empfehlen den Bundesländern spezielle Auenprogramme aufzulegen, um die Schutzzie-le von Naturschutz und WRRL mit anderen gesellschaftlichen Belangen abzustimmen. „Diese Maßnahmenprogramme sollten von Fachbehörden der Wasserwirtschaft gemeinsam mit dem staatlichen Naturschutz aufgestellt werden,“ empfiehlt BfN-Präsident Hartmut Vogtmann.

„Die Flussauen sind nicht nur für den vorsorgenden Hochwasserschutz von großer Bedeutung, sondern sie nehmen als Laichhabitat und „Kinderstube“ für Fische eine sehr wichtige Lebensraum-funktion wahr. Einen großen Stellenwert hat auch die Regulationsfunktion von Flussauen für den Wasser,- Nährstoff- und Sauerstoffhaushalt von Fließgewässern,“ erläutert Vogtmann die ökologische Bedeutung von Auenlandschaften.

In der Studie wird außerdem eine stärke Einbeziehung der Landschaftsplanung bei der Wasser-wirtschaft empfohlen, weil diese die Anforderungen der WRRL an die räumliche Planung aufgreifen kann und diese in ein umweltbezogenes Entwicklungskonzept integrieren kann. Desweiteren könnte die Neuausrichtung oder auch Neuausweisungen von Schutzgebieten einen wichtigen Beitrag innerhalb der Maßnahmenprogramme der WRRL leisten. Beispielsweise zielt die Schutzgebietskategorie „Landschaftsschutzgebiet“ vorrangig auf den Erhalt, die Entwicklung und Wiederherstellung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes ab. Damit könnte ein Beitrag zum Schutz der Ressource „Wasser“ als einem zentralen Element des Naturhaushaltes geleistet werden.

Die Entwicklungsmöglichkeiten, die sich für Flussauen aus dem ökosystemaren Ansatz der Wasserrahmenrichtlinie ergeben, sind in dem Forschungsvorhaben des BfN näher untersucht worden. Der Bericht wurde nun veröffentlicht. „Ich bin sicher, dass die von den Forschungsneh-mern geleistete Aufarbeitung des Themenfeldes „Flussauen und Wasserrahmenrichtlinie“ ein guter Beitrag zur Umsetzung der WRRL ist und den beteiligten Akteuren im behördlichen Naturschutz, in der Wasserwirtschaft und in den Naturschutzverbänden eine wichtige Informati-onsquelle an die Hand gegeben wird“, sagte Prof. Dr. Hartmut Vogtmann.

Bezug:
Der Abschlussbericht des Forschungsvorhabens „Die Relevanz der Wasserrahmenrichtlinie für Flussauen aus naturschutzfachlicher Sicht“ ist als Heft 27 in der Reihe „Naturschutz und
Biologische Vielfalt“ des Bundesamtes für Naturschutz erschienen. Näheres zur Bestellung unter http://www.bfn.de/neuerscheinungen.html . Inhaltsverzeichnis und Zusammenfassung des Berichts können aus dem Internet unter http://www.bfn.de/fileadmin/MDB/documents/zs_nabiv27.pdf heruntergeladen werden.

Hinweis:
2006 begeht der staatliche Naturschutz sein 100jähriges Jubiläum. Aus der Gründung der staatlichen Stelle für Natur-Denkmalpflege 1906 in Danzig ist das heutige BfN entstanden. Der diesjährige Deutsche Naturschutz-Tag (29.5. bis 3.6.06 in Bonn) greift unter dem Motto „Von lokalem Handeln und globaler Verantwortung“ das Ereignis auf.

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