Naturschutz für Hecken und Feldraine

Feldweg im Herbst mit Hecke und Randstreifen <br>(Stefan Kühne, BBA) <br>

Flimmert die heiße Sommerluft über dem Getreidefeld, duften die Wildrose in der Hecke und die Kräuter am Feldrain, dann wimmelt es von Hunderten von Insekten und Spinnen. Diese für Pflanzen und Tiere wertvollen Ränder von Feldern und Wiesen nehmen 4 % unserer landwirtschaftlichen Fläche in Deutschland ein. Sie strukturieren unsere Landschaft ganz erheblich. Deshalb müssen sie stärker geschützt werden, nicht nur um den allgemeinen Naturschutzgedanken zu fördern, sondern auch, weil sie dem Landwirt nützen. Die landschaftsgestalterische Arbeit der Landwirte muss mehr gewürdigt werden.

Das Netz von Hecken und anderen Feldsäumen wird von der Biologischen Bundesanstalt für Land- und Forstwirtschaft (BBA) nach neuesten Berechnungen auf eine Länge von etwa 2 Millionen Kilometern geschätzt. Die naturbelassenen Flächen umfassen etwa 1,7 Millionen Hektar. Darin sind auch Feldgehölze, kleine Wiesen, Sümpfe und Moore enthalten, die von Feldern eingeschlossen werden.

Nun ist Hecke nicht gleich Hecke und Feldrain nicht gleich Feldrain. Die Ränder der landwirtschaftlichen Nutzflächen stellen sehr vielfältige Saumbiotope dar, auf deren Eigenheiten besonders eingegangen werden muss, wenn sie richtig geschützt werden sollen. An Feldrainen stehen häufig auch Kräuter aus dem Acker, wie Klatschmohn und Kornblume, während bei Wiesen- und Waldrändern der Anteil mehrjähriger Kräuter höher ist. Wegraine werden häufig von landwirtschaftlichen Fahrzeugen befahren, die Pflanzen müssen also „trittfest“ sein.

Früher von Schafen beweidet, heute wird gemäht

Früher wurden die Raine regelmäßig mit Schafen beweidet, heute müssen sie ein- bis zweimal im Jahr gemäht werden, um ihre Verbuschung zu verhindern. Die Flächen dürfen aus falschverstandenem Naturschutzdenken nicht einfach sich selbst überlassen werden. Wird der Wegrand nicht regelmäßig gemäht, so wachsen sehr schnell Schlehen, Heckenrosen und Büsche, die die Landschaft völlig verändern würden. Der Landwirt hat landschaftsarchitektonische Aufgaben übernommen, die selten wahrgenommen werden. Dr. Stefan Kühne von Institut für Integrierten Pflanzenschutz der BBA in Kleinmachnow: „Naturschutz und Landwirtschaft müssen aufeinander zugehen und einander verstehen, damit die heutige Kulturlandschaft erhalten bleibt“.

Kühne hat sich intensiv mit den Arten- und Individuenzahlen in den Saumbiotopen beschäftigt, die im Feldrain und am äußersten Rand von Hecken besonders hoch sind. Spinnen und Insekten treten in hoher Anzahl auf. Das dunkle Heckeninnere wird demgegenüber als Nistmöglichkeit von Vögeln und als Versteck für verschiedene Säugetierarten genutzt. Generell nimmt mit stark steigender Pflanzenartenzahl auch die Zahl der Tiere zu. Schmale, gräserbetonte Säume beherbergen weniger Arten und sind geringer zu bewerten als kombinierte Rain-Gehölzstrukturen.

Umfangreiche Untersuchungen der Biologischen Bundesanstalt in Zusammenarbeit mit den Bundesländern belegen, dass Saumstrukturen grundsätzlich durch Abdrift von Pflanzenschutzmitteln gefährdet sein können. Der Landwirt muss sie fachgerecht anwenden, bei Windgeschwindigkeiten über 5 m/sec darf nicht mehr gespritzt werden. In 90 % der Fälle kommt bereits in einem Abstand von 1 m vom Feldrand nur noch 3 % der aufgewendeten Spritzmittelmenge an. In 5 m Abstand sind es schon weniger als 1 %. Kühne hat exemplarisch die Auswirkungen auf unsere heimischen Heuschrecken untersucht und gezeigt, dass die Heuschreckenzahl nach einer Belastung nur kurzfristig abnimmt. Schon 14 Tage später konnte kein Unterschied mehr zwischen dem 1 m – Bereich des Saumes mit Pflanzenschutzmittelbehandlung und einer nicht behandelten Kontrolle festgestellt werden.

Abstände zu Gewässern

Viele Felder grenzen auch an Gewässer. Dabei müssen Landwirte teilweise erhebliche Abstandsregelungen beachten, wenn sie ein Pflanzenschutzmittel einsetzen wollen. So gibt es beispielsweise Mittel, bei denen Abstände bis zu 150 m zwischen Acker und Gewässer vorgeschrieben sind. Im Institut für Ökotoxikologie und Ökochemie im Pflanzenschutz der BBA wurden Hecken als Abgrenzungen getestet, ob die Abdrift von Pflanzenschutzmitteln verringert werden kann. Prof. Dr. Wilfried Pestemer, der Leiter des Instituts: „Wie erwartet, waren hinter der Hecke die gemessenen Konzentrationen so gering, dass sie keine oder nur sehr geringe Effekte aufwiesen“. Die Biotests mit Algen, Mückenlarven, Wasserflöhen und auch Raubmilben bestätigten dies. Heute können Hecken Schutzschirme zwischen den Äckern und angrenzenden Gewässern bilden. Zukünftig muss nach Wegen gesucht werden, auch diese Säume noch besser zu schützen.

Prof. Dr. Volkmar Gutsche vom BBA-Institut für Folgenabschätzung im Pflanzenschutz hat berechnet, wie hoch der Anteil naturbelassener Flächen sein muss, damit sich Insekten und Spinnen stark vermehren und schnell wieder die gleiche Anzahl erreichen können wie vor einer Spritzung. Gutsche: „Je höher die Intensität der Landwirtschaft ist, umso größer muss der Anteil naturnaher Biotope sein, um nachhaltige Effekte auf die Natur zu vermeiden.“ Der Vergleich zwischen den beiden Flächen führt zu aufschlussreichen Karten. In der Magdeburger und der Hildesheimer Börde mit fruchtbaren Lehmböden sind relativ wenig Hecken und häufig nur schmale Feldraine vorzufinden. Diese Landschaften gelten als „ausgeräumt“. Ebenso erfüllen die Grünlandgebiete an den Küsten mit reiner Viehzucht die Mindestanforderungen nicht. Auch die Weinbaugebiete im Süden sind auf Gutsches Karten gefährlich rot gefärbt. Die vielfältigen naturbelassenen Strukturen wiegen die hohe Intensität nicht auf. Hier ist die Frage, ob historisch gewachsene Strukturen verändert werden sollten.

Die Untersuchungen der Biologischen Bundesanstalt zeigen die ungeheure Komplexität unserer Kulturlandschaft, dem Zusammenspiel von intensiver Landwirtschaft und dem Naturschutz. Die meisten Menschen vergessen, dass wir ohne Landwirtschaft Wälder in Mitteleuropa hätten, deren Vielfältigkeit viel geringer wäre als es zur Zeit der Fall ist. Ohne den Landwirt würde unsere Landschaft völlig anders aussehen. Die Pflegemaßnahmen der Landschaft müssen gewürdigt werden. Andererseits darf die jetzige Vielfältigkeit nicht einer weiteren Intensivierung zum Opfer fallen. Mit der Neuregelung des Bundesnaturschutzgesetzes wird der Landwirt verpflichtet, seine Anwendungen von Pflanzenschutzmitteln aufzuzeichnen. Ziel ist auch, den Schutz der Natur, vor allem der Gewässer, noch zu verbessern. Einer Regel stimmen alle zu: Je weniger gespritzt wird desto besser.

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Dr. P. W. Wohlers idw

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