Bevölkerung gering durch Strahlung belastet

Die Strahlenbelastung der Bevölkerung lag in Deutschland auch im vergangenen Jahr auf niedrigem Niveau. Das geht aus dem Bericht „Umweltradioaktivität und Strahlenbelastung im Jahr 2000“ hervor, den Bundesumweltminister Jürgen Trittin Bundestag und Bundesrat zugeleitet hat. Der Bericht enthält aktuelle Daten über die Entwicklung der Radioaktivität in der Umwelt sowie zur Strahlenbelastung in Deutschland, die von Bund und Ländern ermittelt wurden.

Nach dem Bericht sind die Folgen des Atomunfalls von Tschernobyl in der Bundesrepublik nach wie vor messbar, aber in den vergangenen Jahren weiter zurückgegangen. Die auf den Störfall zurückzuführende mittlere Strahlenexposition betrug im vergangenen Jahr weniger als 0,01 Millisievert gegenüber 0,11 Millisievert im Jahre 1986. Zum Vergleich: Die aus natürlichen Quellen (u.a. Gestein, kosmische Strahlung) resultierende Belastung liegt bei etwa 2 Millisievert.

Trotz des insgesamt positiven Trends wird die Bundesregierung ihre Anstrengungen fortsetzen, um die Strahlenbelastung weiter zu senken und den vorbeugenden Gesundheitsschutz zu stärken. Dies ist auch das Ziel der am 1. August dieses Jahres in Kraft getretenen Reform der Strahlenschutzverordnung mit ihren strengeren Grenzwerten. So wurde der Jahresgrenzwert für Personen, die beruflich Strahlung ausgesetzt sind, von 50 auf 20 Millisievert und für die Bevölkerung von 1,5 auf 1 Millisievert abgesenkt.

Den Hauptbeitrag zur Strahlenbelastung der Bevölkerung liefert nach wie vor die Anwendung ionisierender Strahlung in der Medizin mit rund 2 Millisievert pro Jahr. Dieser Wert liegt im Vergleich zu anderen europäischen Ländern sehr hoch (z.B. Großbritannien: 0,3 Millisievert pro Jahr). Mit einer Novellierung der Röntgenverordnung will Bundesumweltminister Jürgen Trittin die Strahlenbelastung für Patienten und medizinisches Personal reduzieren. Der im Sommer dieses Jahres vorgelegte Entwurf sieht weitreichende Maßnahmen zur Qualitätssicherung und eine Verbesserung der Fachkunde vor, etwa durch behördlich anerkannte Kurse für das medizinische Personal und Fortbildungsmaßnahmen, die alle fünf Jahre aktualisiert werden müssen.

Rund 50 Prozent der Strahlenbelastung, der die Bevölkerung insgesamt ausgesetzt ist, stammen aus natürlichen Quellen, wie kosmischer Strahlung, natürlicher Strahlung aus Boden und Gestein sowie durch die Aufnahme über die Nahrung. Die größte Rolle spielt dabei das Einatmen des radioaktiven Edelgases Radon, das vor allem aus Granitgestein entweicht. Bei Messungen wurden zum Teil erhöhte Radonkonzentrationen in Wohngebäuden in einigen Regionen Deutschlands festgestellt. Nach Schätzungen der Strahlenschutzkommission des Bundes (SSK) könnten rund 4 bis 12 Prozent aller Lungenkrebsfälle in Deutschland auf der Inhalation von Radon beruhen. Bundesumweltminister Trittin unterstützt daher nachdrücklich die von der EU-Kommission ausgesprochene Empfehlung, bei Neubauten einen Planungswert von 200 Bequerhell pro Kubikmeter Raumluft und bei Altbauten einen Sanierungswert von 400 Bequerhell pro Kubikmeter Raumluft einzuhalten. Eine Broschüre, die vom BMU in Zusammenarbeit mit dem Schweizer Bundesamt für Gesundheit erarbeitet wurde, enthält Vorschläge, wie mit baulichen Maßnahmen die Radonkonzentrationen in Wohnhäusern gesenkt werden kann. Radonmessungen in Wohnungen führt u.a. das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) durch.

Der Bericht „Umweltradioaktivität und Strahlenbelastung im Jahr 2000“ sowie Hintergrundinformationen zur Novelle der Strahlenschutzverordnung und zur Novelle der Röntgenverordnung sind im Internet abrufbar. Die Broschüre „Radon – Merkblätter zur Senkung der Radonkonzentration in Wohnhäusern“ kann im Bundesumweltministerium, Referat RS II 2, PF 120629, 53048 Bonn, Telefonnummer 01888-3052926 angefordert werden.

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Michael Schroeren BMU Pressedienst

Weitere Informationen:

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